Zahnbehandlung nach Krankenkassenwechsel
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Antwort der Redaktion:
Ob Ihre neue Krankenkasse ihre Zahnbehandlung laut Heil- und Kostenplan wie beschrieben übernimmt, hängt davon ab, ob diese schon begonnen wurde oder nicht. Wenn Sie vor dem 1. September bereits ihren ersten Behandlungstermin absolvieren, muss die neue Kasse alle restlichen Punkte des bestehenden Heil- und Kostenplans übernehmen. Da in ihrem Fall die Behandlung mit dem Beginn der Mitgliedschaft in der neuen Krankenkasse noch nicht begonnen wurde, müssen sie den Heil- und Kostenplan bei Ihrer neuen Krankenkasse noch einmal vorlegen und bestätigen lassen. In der Regel wird dieser aber umstandslos bewilligt.
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