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Leserfrage: Zahnbehandlung nach Krankenkassenwechsel

veröffentlicht am 30.08.2016 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Karin G. (58), aus Salzwedel schrieb: Ich habe zum 1. September die Krankenkasse gewechselt. Vor wenigen Wochen habe ich von meiner alten Kasse noch einen Heil- und Kostenplan für eine Zahnbehandlung bewilligt bekommen. Der erste Zahnarzttermin dafür ist allerdings schon im September.

2016-08-30T10:21:00+00:00
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Karin G. (58), aus Salzwedel schrieb: Ich habe zum 1. September die Krankenkasse gewechselt. Vor wenigen Wochen habe ich von meiner alten Kasse noch einen Heil- und Kostenplan für eine Zahnbehandlung bewilligt bekommen. Der erste Zahnarzttermin dafür ist allerdings schon im September. Muss die neue Kasse die Behandlung umstandslos übernehmen oder gibt es Probleme?

Antwort: 

Sehr geehrte Frau G.,

Ob die neue Krankenkasse ihre Zahnbehandlung laut Heil- und Kostenplan wie beschrieben übernimmt, hängt davon ab, ob diese schon begonnen wurde oder nicht. Wenn Sie vor dem 1. 9. bereits ihren ersten Behandlungstermin absolvieren, muss die neue Kasse alle restlichen Punkte des bestehenden Heil- und Kostenplans übernehmen.
Da in ihrem Fall die Behandlung mit dem Beginn der Mitgliedschaft in der neuen Krankenkasse noch nicht begonnen wurde, müssen sie den Heil- und Kostenplan bei Ihrer neuen Krankenkasse noch einmal vorlegen und bestätigen lassen. In der Regel wird dieser aber umstandslos bewilligt.      
 

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