GKV und PKV: Kanzler Merz bedenkt die Systemfrage
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„Wenn sich in der Bevölkerung der Eindruck verfestigt, dass diejenigen, die privat versichert sind, sofort jede Leistung bekommen und diejenigen, die gesetzlich krankenversichert sind, Wochen und Monate darauf warten müssen, dann ist das ein Gerechtigkeitsproblem“, sagte der Kanzler. Er fügte hinzu: „Wir sehen das Problem.“ Merz betonte zugleich, dass es „gute Gründe für beide Systeme“ gebe. Dennoch müsse man etwas ändern, wenn das Nebeneinander von GKV und PKV von einem großen Teil der Bevölkerung als problematisch wahrgenommen werde. Konkrete Reformvorschläge nannte der Kanzler zunächst nicht.
GKV-Entscheidungen sollen auch für PKV gelten
Merz verwies außerdem auf eine Vereinbarung innerhalb der Koalition. Entscheidungen, die für die gesetzliche Krankenversicherung getroffen würden, sollten „wirkungsgleich“ auf die private Krankenversicherung übertragen werden. Dies sei bislang nicht umgesetzt worden und müsse nun nachgeholt werden, erklärte Merz. Was genau damit gemeint ist und welche konkreten Maßnahmen betroffen wären, blieb zunächst offen.
Die Äußerungen lösten unterschiedliche Reaktionen aus. Aus der SPD kamen Signale für Gespräche über Veränderungen. Der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger sprach sich dagegen für eine Beibehaltung des bestehenden Systems aus. Auch aus der Ärzteschaft kam Kritik. Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt verwies auf die zusätzlichen Einnahmen aus der privaten Krankenversicherung für Arztpraxen und Krankenhäuser.
Regierung stellt klar: Kein Ende von GKV und PKV angekündigt
Noch am selben Tag wurde die Aussage des Kanzlers aus dem Kanzleramt eingeordnet. Ein Regierungssprecher stellte klar, dass Merz keine grundsätzliche Änderung oder Abschaffung des bestehenden dualen Krankenversicherungssystems angekündigt habe. Das System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung sei nicht infrage gestellt worden.
Damit bleibt zunächst offen, welche konkreten Konsequenzen aus der von Merz angestoßenen Debatte folgen könnten. Im Mittelpunkt steht insbesondere die Frage, wie Unterschiede beim Zugang zur medizinischen Versorgung zwischen GKV- und PKV-Versicherten bewertet und gegebenenfalls verringert werden sollen.
