Streit um Finanzierung: 79 Krankenkassen verklagen Bund
Der GKV-Spitzenverband hat nach eigenen Angaben bei mehreren Landessozialgerichten die Klagebegründungen eingereicht. Mittelfristig streben die Kassen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an. Im Zentrum des Streits steht die monatliche Pauschale, die der Bund für gesetzlich versicherte Bürgergeldempfänger an den Gesundheitsfonds überweist. Diese liegt derzeit bei etwas mehr als 100 Euro. Aus Sicht der Krankenkassen deckt dieser Betrag die tatsächlichen Kosten nicht annähernd. Die Differenz müsse bislang von versicherten Arbeitnehmern und deren Arbeitgebern über höhere Beiträge ausgeglichen werden. Vertreter des GKV-Spitzenverbandes werfen der Politik vor, damit seit Jahren die Kosten auf Beitragszahler zu verlagern. Leidtragende seien die rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten sowie deren Arbeitgeber durch steigende Lohnnebenkosten.
Streit um staatliche Daseinsvorsorge
Nach Auffassung der Krankenkassen gehört die medizinische Versorgung von Bürgergeldbeziehern zur staatlichen Daseinsvorsorge und damit zum verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum. Sie müsse folglich aus Steuermitteln finanziert werden. Als Ungleichbehandlung werten die Kassen zudem, dass der Bund für privat versicherte Bürgergeldbezieher Zuschüsse von bis zu 508,59 Euro monatlich zahlt – deutlich mehr als für gesetzlich Versicherte.
Die Klagen fallen in eine Phase wachsender finanzieller Belastungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Trotz Sparmaßnahmen haben zum Jahreswechsel mehr als 40 Kassen ihre Zusatzbeiträge erhöht. Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag inzwischen bei rund 3,1 Prozent, getragen jeweils zur Hälfte von Beschäftigten und Arbeitgebern.
Milliardenbelastung durch versicherungsfremde Leistungen
Die Kassen argumentieren, versicherungsfremde Leistungen belasteten den Gesundheitsfonds erheblich. Eine Studie beziffert diese gesamtgesellschaftlichen Aufgaben für das Jahr 2023 auf 59,8 Milliarden Euro. Rechnerisch entspreche das rund 740 Euro pro gesetzlich Versichertem jährlich. Eine kostendeckende Bundespauschale hätte demnach bereits 2022 bei etwa 311 Euro monatlich liegen müssen; tatsächlich deckten die Zuschüsse nur 39 Prozent der Ausgaben.
Nicht alle Experten teilen jedoch die Kritik vollständig. Der Gesundheitsökonom David Matusiewicz hält Teile der Argumentation zwar für nachvollziehbar, warnt aber vor weitreichenden Folgen. Auch Leistungen wie die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern seien versicherungsfremd. Würde man einzelne Leistungen herauslösen, könnte das Prinzip des Solidarsystems insgesamt infrage gestellt werden. Er plädiert stattdessen für eine dynamische Anpassung des Bundeszuschusses.
Reaktion aus der Politik
Unterdessen wächst auch der politische Druck. Gesundheitsministertin Warken reagierte bereits und plädierte im Streit mit dem Koalitionspartner SPD dafür, die Bürgergeldpauschalen komplett aus Steuermitteln zu finanzieren, wie es auch die Kasssen fordern. Auch der Bundesrat forderte Nachbesserungen bei der Finanzierung.
