Starkes Wachstum bei DiGA-Verordnungen auf Rezept
Mehr als eine Million digitale Gesundheitsanwendungen in 2024 verschriebenVier von fünf verschriebenen Apps seien laut dem Bericht tatsächlich aktiviert und genutzt worden, wobei 861.053 Freischaltcodes zum Einsatz gekommen seien. Die meisten verschriebenen digitalen Anwendungen würden von Frauen genutzt und beträfen die Behandlung psychischer Krankheiten, gefolgt von Anwendungen gegen Stoffwechselerkrankungen, Erkrankungen des "Muskel-Skelett-Systems" sowie Ohrenkrankheiten.
Die Rezepte für die verordneten DiGA seien in den allermeisten Fällen von Ärzten oder Psychotherapeuten ausgestellt, in 13 Prozent aller Fälle allerdings auch direkt von den Krankenkassen genehmigt worden.
Kritik: Zu wenige Apps können bestehen
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen kritisierte in seinem Bericht an den Bundestag, dass zu viele Apps auf den Markt kämen, ohne einen geforderten medizinischen Nutzennachweis erbringen zu können. So hätten es nur zwölf von 68 Anwendungen geschafft, ins DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen zu werden. Eine Auflistung in dem Verzeichnis ist die Voraussetzung für eine Kostenübernahme der Krankenkassen.
DiGA - Anwendungen
Auch die Preisgestaltung der Anwendungen fand Kritik des Spitzenverbandes. Das aber ist auch ein gesundheitspolitisches Problem. Denn den Entwicklern der DiGA ist es erlaubt. Im ersten Jahr nach der Zulassung einer App den Preis frei festzulegen – unabhängig davon ob ein medizinischer Nutzen nachweisbar ist oder nicht. So würden teure Apps auf den Markt gebracht, die es später nicht in das Verzeichnis schaffen. Im Schnitt lagen die Preise für das erste Nutzungsjahr bei 541 Euro je Anwendung. Die Höchstpreise bewegten sich im Bereich von über 2.000 Euro. Erst im zweiten Jahr nach der Zulassung würden dann niedrigere Preise gelten, die mit den Herstellern verhandelt werden.
Reformen bei DiGA gefordert
Als Schlussfolgerung dieser Probleme forderte der GKV-Spitzenverband eine grundlegende Reform des DiGA-Systems. In Zukunft sollten nur noch DiGA im Verzeichnis gelistet werden, für die der medizinische Nutzen ausreichend nachgewiesen wurde. Die Nutzenbewertung sollte im Sinne einer höheren Patientensicherheit durch den G-BA durchgeführt werden. Zudem sollten nach dem Willen des Spitzenverbandes in Zukunft schon im ersten Nutzungsjahr die verhandelten Preise gelten. Dies sei nötig, um die Versicherten vor unnötigen Mehrkosten zu schützen.
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