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Digitalisierung

Sozialverband VdK: Verunsicherung durch das E-Rezept

Verband fordert fächendeckendes Angebot aller technischen Varianten
veröffentlicht am 04.03.2024 von Redaktion krankenkasseninfo.de

E-Rezept mit QR-Code (fiktiv)E-Rezept mit QR-Code (fiktiv)(c) Tim Reckmann / pixelio.de
Seit Januar 2024 hat das elektronische Rezept (E-Rezept) das klassische Pappierrezept endgültig abgelöst. Vor Ort in Arztpraxen und Apoheken komme es aber häufig zu Problemen in der Umsetzung, wie der Sozialverband VdK mitteilte.

2024-03-04T16:34:00+00:00
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Der Verband mahnt die Verantwortlichen, dass die die Nutzung des E-Rezepts für Patientinnen und Patienten sehr einfach sein solle. Für die Einlösung der elektronischen Rezepte gebe es drei Varianten, die unbedingt flächendeckend verfügbar gemacht werden müssten, so der VdK.

Variante 1 - eRezept via Elektronische Gesundheitskarte 

Die Apotheke kann das Rezept über die Gesundheitskarte abrufen und einlösen. Wichtig sei es dabei zu wissen: Die Rezepte werden nicht auf der Gesundheitskarte gespeichert, sondern auf dem zentralen E-Rezept-Server der Telematikinfrastruktur, der digitalen Plattform für Gesundheitsanwendungen in Deutschland. Die Karte diene lediglich dazu, Patientinnen und Patienten in der Apotheke zu verifizieren, sie fungiere als Schlüssel. Wer die Gesundheitskarte verlieren sollte, verliert nicht die verschriebenen Rezepte. Allerdings sollte der Verlust der Karte sofort der Krankenkasse gemeldet werden. Ansonsten könnten Dritte mit der Karte auf die Rezepte zugreifen.

Variante2 - Einlösen über die E-Rezept-App (Gematik)

Das Rezept kann weiterhin in der Apotheke über die App der Firma Gematik eingelöst werden. Patientinnen und Patienten können nach der Anmeldung in der App ihre verschriebenen Rezepte sehen und verwalten. Die Gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur, die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen. Der Bund hält 51 Prozent der Firmenanteile. Die Firma achtet auf besondere Datensicherheit. Schon jetzt können E-Rezepte auch über Apps von Apotheken oder bei Online-Apotheken eingelöst werden. Das funktioniert über das Scannen des Rezeptcodes oder die NFT-Funktion der Gesundheitskarte. Die Krankenkassen planen weitere Apps.

Variante 3 - Ausdruck auf Papier

Patientinnen und Patienten können in der Praxis einen Papierausdruck bekommen. Das ist ein Zettel mit einem Code darauf, der genauso von der Apotheke ausgelesen werden kann wie die Gesundheitskarte. Gerade die für viele ältere Menschen wichtige dritte Variante führe aber zu Problemen. Leider würden sich viele Arztpraxen weigern, das E-Rezept auszudrucken, gab Ilias Essaida, Referent für Gesundheitspolitik beim VdK-Bundesverband, zu bedenken. Als Gründe dafür würden Papierkosten oder das Fehlen eines geeigneten Druckers angegeben.
Der Papierausdruck des elektronischen Rezeptes sei für viele Patienten, aber auch beispielsweise für Pflegeheime wichtig. Manche Menschen wollten auch ohne eine App sehen, welche Medikamente ihnen verordnet worden sind.

Vorteile liegen auf der Hand

Das E-Rezept habe viele Vorteile, weshalb der VdK das E-Rezept grundsätzlich begrüße und unterstütze. Es sei fälschungssicher, und es könne nicht mehr zu Unsicherheiten durch handschriftliche Notizen von Ärzten kommen. Außerdem kann die Apotheke viel einfacher erkennen, ob es Wechselwirkungen zwischen Medikamenten gibt, da alle Rezepte digital vorliegen. Folgeverschreibungen werden einfacher und sparen Zeit und Wege. Denn: Die Praxis kann ein Rezept – etwa nach einem Telefonat – einfach erstellen, und die Patientin kann sich das Medikament nur mit Vorzeigen der Versichertenkarte oder der App in der Apotheke geben lassen und muss nicht noch einmal in der Praxis vorbeigehen.

Probleme auch bei Folgeverordnungen

Ein weiteres oft genanntes Problem sei, dass viele Praxen die Möglichkeit der Wiederholungsverordnung nicht nutzen. Eigentlich können Ärztinnen und Ärzte durch das E-Rezept jetzt bis zu vier Rezepte (eine Initialverordnung und drei Wiederholungsverordnungen) für einen bestimmten Zeitraum ausstellen. So müssen Patientinnen und Patienten nicht laufend für ein Nachfolgerezept die Arztpraxis aufsuchen. Das sei vor allem für jene gut, die chronisch erkrankt und gut eingestellt sind.

Die Wiederholungsverordnungen erleichtern auch die Arbeit von Pflegeheim-Mitarbeitenden, die dadurch nicht jeden Monat oder jedes Quartal in die Praxis fahren müssen, um ein neues Rezept abzuholen. Noch einfacher wäre es für Pflegeheime, wenn sie bereits vor dem geplanten Start im Jahr 2025 teilweise an die Telematikinfrastruktur angeschlossen würden, die alle Akteure im Gesundheitswesen wie Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen miteinander vernetzt und eine schnelle, sichere Kommunikation ermöglicht.

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