Hauptregion der Seite anspringen
Corona

Risiko Minijob: Kein Lohnanspruch bei Lockdown

Bundesarbeitsgericht wies Klage einer Verkäuferin ab
veröffentlicht am 14.10.2021 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Wegen Lockdown geschlossenWegen Lockdown geschlossen(c) Getty Images / Gerd Zahn
Geringfügig beschäftigte  Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können gegenüber ihren Arbeitgebern keinerlei Lohnanspruch geltend machen, wenn der Betrieb aufgrund einer Corona-Verordnung vorübergehend geschlossen werden musste. Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage einer Minijobberin aus Bremen in einem Musterurteil ab.

2021-10-14T13:46:00+00:00
Werbung

Mit diesem Richterspruch in höchster Instanz ist nun klargestellt: Wenn Wirtschaftsbetriebe wegen des Lockdowns wie im Jahr 2020 geschlossen werden müssen, haben geringfügig Beschäftigte Minijobber keinen Anspruch auf Lohn.

Die Klägerin aus Bremen arbeitete per Minijob als Verkäuferin in einer Filiale für Nähmaschinen, die im Frühjahr 2020 aufgrund des ersten Lockdowns geschlossen blieb. Nach der zwangsweisen Schließung durch die Lockdown-Verordnung war ihr Arbeitsplatz zeitweise überflüssig geworden und konnte nicht besetzt werden. Weil die Frau als Minijobberin auch keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatte, ging sie komlett leer aus und war auf Sozialleistungen angewiesen. Ihren Nettolohn für den Schließungsmonat April in einer Höhe von 432 Euro forderte sie erfolglos vom Arbeitgeber ein und klagte anschließend.

Das Bundesarbeitsgericht wies ihre Klage am 13. Oktober 2021 mit der Begründung ab, dass eine durch Regierungsverordnung erzwungene Geschäftsschließung nicht zum allgemeinen Betriebsrisiko eines Unternehmens gehöre. Es handele sich somit um höhere Gewalt, für die Arbeitgeber nicht aufkommen müssten. Deshalb seien Arbeitgeber auch nicht verpflichtet, Lockdown-betroffenen Minijobbern einen Lohn für die Ausfallzeiten zu zahlen.

 

Weiterführende Artikel:
  • Minijobs – was gilt ab 2018?
    2018 gibt es Veränderungen im Bereich geringfügige Beschäftigung. Welche das sind und für welche Berufsgruppen was gilt, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

 

 

 

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

12956 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.

Kategorien