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Gesundheitspolitik

Präventionsgesetz im Bundestag beschlossen

veröffentlicht am 22.06.2015 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Bild zum Beitrag Präventionsgesetz im Bundestag beschlossen (c) Fotolia.com / contrastwerkstatt
Der Deutsche Bundestages  hat am 18. Juni nach zehn Jahren politischer Debatte und mehreren Anläufen ein Präventionsgesetz beschlossen.

2015-06-22T08:55:00+00:00
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Der Deutsche Bundestag  hat am 18. Juni nach zehn Jahren politischer Debatte und mehreren Anläufen ein Präventionsgesetz beschlossen. Wichtigstes Ziel dieses langjährigen politischen Projektes ist die Eindämmung von Volkskrankheiten, die hauptsächlich mit dem Lebensstil zusammenhängen  Dazu zählen beispielsweise Fettleibigkeit (Adipositas), Diabetes oder Bluthochdruck.

Deutscher Bundestag in Berlin Deutscher Bundestag in Berlin(c) Gordon Gross / pixelio.de
Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung ( Präventionsgesetz – PrävG ) sieht eine Reihe von Maßnahmen unter anderem in den Bereichen Impfschutz, Selbsthilfe, Betriebliche Gesundheitsförderung vor.  Prävention soll in allen Bevölkerungsschichten und Lebensbereichen stärker in den Vordergrund treten. In die Pflicht genommen sind neben der gesetzlichen Krankenversicherung auch die Renten- und die Pflegeversicherung.

Die Krankenkassen sollen pro Jahr und Versichertem statt bislang drei Euro künftig sieben Euro ausgeben. Dafür sollen Krankenkassen und Pflegekassen mehr als 500 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellen. Die Private Krankenversicherung ist vom Gesetz ausgenommen, was für Kritik seitens der Opposition sorgte.  

Mittel für Selbsthilfegruppen verdoppelt

Selbsthilfegruppen für Patienten sollen ab 2016 künftig insgesamt 73 Millionen Euro erhalten. Bislang betrug die jährliche Fördersumme für diese Form der Gesundheitsförderung rund 38 Millionen Euro. Die Selbsthilfe spielt eine große Rolle bei chronischen Krankheiten sowie bei Suchtkranken und psychischen Erkrankungen.

Betriebliche Gesundheitsförderung wird ausgebaut

betriebliche Gesundheitsförderung betriebliche Gesundheitsförderung(c) Fotolia.de / DOC RABE Media
Auch in der Arbeitswelt soll künftig Prävention eine größere Rolle spielen. Die Gesetzgeber haben dazu den Bereich Arbeitsschutz mit der betrieblichen Gesundheitsförderung verzahnt. Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt oder in Schichten arbeitet, soll leichter Zugang zu Präventionsangeboten erhalten. Die Krankenkassen leisten dazu mehr an Zuschüssen. Ziel ist die langfristige Etablierung einer gesundheitsfördernden Unternehmenskultur..

Imfschutz und Früherkennungsuntersuchungen

Impfungen als Präventionsmaßnahme sind ebenfalls eine Säule des Gesetzes. Bei der Bewerbung um einen Kindergartenplatz wird eine Pflicht zum Nachweis eines ärztlichen Beratungsgespräches und eine Klärung des Impfschutzes eingeführt.  Die Früherkennungsuntersuchungen U1, U2 usw. sollen außer dem weiterentwickelt werden.

 


zum vollständigen Gesetzestext ( pdf Bundesdrucksache - HIER )


 

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