Präventionsgesetz im Bundestag beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni nach zehn Jahren politischer Debatte und mehreren Anläufen ein Präventionsgesetz beschlossen. Wichtigstes Ziel dieses langjährigen politischen Projektes ist die Eindämmung von Volkskrankheiten, die hauptsächlich mit dem Lebensstil zusammenhängen Dazu zählen beispielsweise Fettleibigkeit (Adipositas), Diabetes oder Bluthochdruck.
Deutscher Bundestag in Berlin(c) Gordon Gross / pixelio.de
Die Krankenkassen sollen pro Jahr und Versichertem statt bislang drei Euro künftig sieben Euro ausgeben. Dafür sollen Krankenkassen und Pflegekassen mehr als 500 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellen. Die Private Krankenversicherung ist vom Gesetz ausgenommen, was für Kritik seitens der Opposition sorgte.
Mittel für Selbsthilfegruppen verdoppelt
Selbsthilfegruppen für Patienten sollen ab 2016 künftig insgesamt 73 Millionen Euro erhalten. Bislang betrug die jährliche Fördersumme für diese Form der Gesundheitsförderung rund 38 Millionen Euro. Die Selbsthilfe spielt eine große Rolle bei chronischen Krankheiten sowie bei Suchtkranken und psychischen Erkrankungen.
Betriebliche Gesundheitsförderung wird ausgebaut
betriebliche Gesundheitsförderung(c) Fotolia.de / DOC RABE Media
Imfschutz und Früherkennungsuntersuchungen
Impfungen als Präventionsmaßnahme sind ebenfalls eine Säule des Gesetzes. Bei der Bewerbung um einen Kindergartenplatz wird eine Pflicht zum Nachweis eines ärztlichen Beratungsgespräches und eine Klärung des Impfschutzes eingeführt. Die Früherkennungsuntersuchungen U1, U2 usw. sollen außer dem weiterentwickelt werden.
zum vollständigen Gesetzestext ( pdf Bundesdrucksache - HIER )
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