Pflegeversicherung für Kinderlose teurer: Beitragszuschlag steigt 2022
SV-Abgaben steigen für Menschen ab 23 ohne KindSteigender Zuschlag gesetzlich festgelegt
Die Anhebung des Zuschlags ist Teil des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) vom Juli 2021. Demnach steigt der obligatorische Beitragszuschlag für Kinderlose ab einem Lebensalter von 23 Jahren zum 1. Januar 2022 von derzeit 0,25 Prozent auf 0,35 Prozent. Die Arbeitgeber sind von der Anhebung nicht betroffen. Sie zahlen den regulären Pflegesatz zur Hälfte, nicht aber den Zuschlag.
Weil die Pflegebeiträge von den gesetzlichen Krankenkassen erhoben werden, steigen für alle betroffenen Versicherten die monatlichen Abgaben zur Sozialversicherung. Sollte eine Krankenkasse zudem ihren Zusatzbeitrag erhöhen, kommt der erhöhte Pflegesatz noch hinzu. In diesem Fall kann ein Krankenkassenwechsel helfen zumindest den Beitragsanteil zur Krankenversicherung abzusenken und die Teuerung in der Pflegeversicherung auszugleichen.
Lebensleistung von Eltern stärker berücksichtigt
Der Beitragszuschlag für Kinderlose wurde nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eingeführt, wonach Menschen ohne Kinder stärker an den Kosten zur sozialen Pflegeversicherung zu beteiligen seien als Menschen, die zumindest ein Kind oder mehr haben. Die Elterneigenschaft wird bei der Pflegeversicherung unabhängig davon anerkannt, wo das Kind lebt und wie alt es ist.
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