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Männer & Gesundheit

Parodontitis erhöht Risiko für Erektionsstörungen

Möglicher weiterer Zusammenhang mit Prostatakrebs
veröffentlicht am 25.11.2025 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Erektionsstörungen (Erektile Dysfunktion)Erektionsstörungen (Erektile Dysfunktion)(c) Getty Images / Natalia Firsova
Eine fortgeschrittene Parodontitis betrifft nicht nur Zähne und Zahnfleisch, sondern kann laut der European Federation of Periodontology (EFP) auch Auswirkungen auf die allgemeine Männergesundheit haben. Neue Studien zeigen, dass Männer mit schwerer Zahnfleischerkrankung zwei- bis dreimal häufiger unter Erektionsstörungen (erektile Dysfunktion) leiden. Auch gibt es Hinweise auf einen möglichen Zusammenhang mit Prostatakrebs.

2025-11-25T16:07:00+01:00
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Der medizinische Hintergrund dazu ist, dass bei parodontalen Entzündungen Bakterien und entzündungsfördernde Stoffe in die Blutbahn gelangen und Gefäßschäden verursachen können. Diese Veränderungen ähneln frühen Stadien der Arteriosklerose und können die Durchblutung beeinträchtigen – ein entscheidender Faktor für Erektionsfähigkeit. Auch die Spermienqualität kann laut der vorliegenden Studien beeinflusst sein.

Fokus auf Mundgesundheit 

Da viele Risikofaktoren wie Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Adipositas sowohl mit Parodontitis als auch mit erektiler Dysfunktion zusammenhängen, empfehlen Expertinnen und Experten, der Mundgesundheit mehr Beachtung zu schenken. Regelmäßiges Zähneputzen mit Fluorid, tägliche Interdentalreinigung und professionelle Zahnreinigung gelten als wichtige Maßnahmen. „Mundgesundheit ist kein Luxus“, betont die EFP. Sie kann nicht nur Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabeteskomplikationen vorbeugen, sondern möglicherweise auch das Risiko für Erektionsstörungen senken.

Kassenleistung Parodontitistherapie 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen eine zahnmedizinische Behandlung bei einer bestehenden Parodontitis. Voraussetzung dafür ist, dass das Gebiss frei von Zahnstein sowie weiterer Reizfaktoren ist. Weiterhin muss nachgewiesen werden, dass der Patient zur sorgfältigen Mundhygiene angeleitet wurde.

 

 

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