Medikamente

Krankenkassen zahlen nicht mehr für Cannabisblüten

Streichung der Therapie ist Teil des GKV-Sparpaketes
veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

Aus für Kostenerstattung von Cannabisblüten Aus für Kostenerstattung von Cannabisblüten(c) Getty Images / VictoriaBee
Berlin – Für viele schwer kranke Patientinnen und Patienten endet eine bisherige Therapieoption: Gesetzlich Versicherte haben seit dem 30. Juli keinen Anspruch mehr auf die Erstattung von Cannabisblüten. Die Neuregelung ist mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten.

 

 

2026-08-04T15:34:00+00:00

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Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz hat damit die Versorgung mit medizinischem Cannabis grundlegend verändert. Künftig nennt § 31 Absatz 6 SGB V als erstattungsfähige Cannabisarzneimittel nur noch standardisierte Cannabisextrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon. Cannabisblüten wurden aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Zudem gilt grundsätzlich ein Vorrang zugelassener cannabishaltiger Fertigarzneimittel: Bevor Rezepturen verordnet werden können, ist in der Regel zunächst ein mindestens sechsmonatiger Therapieversuch mit einem zugelassenen Fertigarzneimittel vorgesehen.

Missbrauch in großem Stil vermutet 

Die Bundesregierung begründet die Verschärfung mit einer aus ihrer Sicht problematischen Entwicklung seit der Liberalisierung des Medizinal-Cannabisrechts. So seien die Importe von Cannabisblüten im ersten Halbjahr 2025 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um mehr als 400 Prozent gestiegen, während die Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen lediglich im einstelligen Prozentbereich zunahmen. Nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums deutet dies auf einen erheblichen Missbrauch des Systems hin.

Patienten verlieren höchst wirksame Therapie

Scharfe Kritik kommt dagegen von Patientenverbänden, Ärzten und der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM). Sie warnen davor, dass insbesondere Menschen mit chronischen Schmerzen, neurologischen Erkrankungen oder schweren Spastiken ihre bislang wirksame Therapie verlieren könnten. Nach Einschätzung der ACM fehlt zudem eine Übergangsregelung für bereits behandelte Bestandspatienten. Auch Apothekerverbände sehen noch zahlreiche offene Rechtsfragen, etwa zur Versorgung bereits ausgestellter Rezepte.

Für die gesetzlichen Krankenkassen bedeutet die Neuregelung vor allem geringere Ausgaben. Betroffene Versicherte müssen sich hingegen gemeinsam mit ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten auf alternative Therapieformen einstellen oder prüfen, ob künftig andere erstattungsfähige Cannabisarzneimittel infrage kommen. Wie viele Patientinnen und Patienten tatsächlich von der Streichung betroffen sind und ob Gerichte die Neuregelung noch überprüfen werden, dürfte sich in den kommenden Monaten zeigen.

 

 

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