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Digitalisierung

Krankenkassen starten eVerordnung für Hilfsmittel

Pilotprojekt von 34 Millionen Versicherten nutzbar
veröffentlicht am 22.11.2024 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Elektronisches Rezept (eVerordnung) für HilfsmittelElektronisches Rezept (eVerordnung) für Hilfsmittel(c) Gematik
Gesetzlich Versicherte von insgesamt sieben Krankenkassen können ihre elektronischen Rezepte für  Hilfsmittel direkt auf ihr Smartphone erhalten. Der gesamte Verordnungsprozess von der Verschreibung bis zur Abrechnung soll ab sofort papierlos möglich sein. Das Pilotprojekt startete für 34 Millionen Versicherte und soll nach und nach erweitert werden.

2024-11-22T16:44:00+00:00
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Versicherte, welche die neue eVerordnung nutzen möchten, können diese Funktion ab sofort über ihre Krankenkassenapp aktivieren. Ist die Funktion aktiviert, ist es für sie möglich, ihre Hilfsmittelrezepte über die App an Sanitätshäuser und andere Anbieter weiterzuleiten. Die neue digitale Lösung für mobile elektronische Hilfsmittelverordnungen wurde gemeinsam von der AOK Bayern, der BARMER, BIG direkt gesund, DAK-Gesundheit, HEK, IKK classic und der Techniker Krankenkasse entwickelt.

Das Projekt startet zunächst mit digitalen Verordnungen von orthopädischen Hilfsmitteln wie Bandagen, Einlagen oder Gehhilfen. Weitere Produktgruppen sollen folgen.

Prof. Dr. Christoph Straub Prof. Dr. Christoph Straub(c) BARMER
„Drei Jahre vor der gesetzlich vorgesehenen Umstellung von Papier- auf elektronische Verordnungen können wir unseren Versicherten schon heute diesen digitalen Verordnungsprozess für Hilfsmittel anbieten“, kommentiert der stellvertretender Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit. Thomas Bodmer. Nach den Tests im August und September werde jetzt Schritt für Schritt mit der bundesweiten Umsetzung begonne, so BARMER-Chef Prof. Dr. Christoph Straub zum Projektstart.

Damit Ärzte die eVerordnung problemlos anwenden können, wurde die Funktion in die wichtigsten Programme von Praxisverwaltungssoftware integriert. Dazu gehören CompuGroup Medical (CGM) und Medisoftware. Durch automatische Prüflogiken sollen Fehler reduziert  und Rückfragen durch Hilfsmittelanbieter und Krankenkassen gemindert werden.  Derzeit gibt es noch bei der Hälfte aller klassischen Hilfsmittelverordnungen auf Papier einen Klärungsbedarf im Verordnungsprozess.

Versicherte haben ebenfalls Vorteile. So kann die eVerordnung nicht verloren gehen wie ein Papierrezept. Die Einlösung der Rezepte wird vereinfacht während die persönliche Beratung in Apotheken und Sanitätshäusern erhalten bleibt. Die Krankenkassen-App ermöglicht zu dem Transparenz. Versicherte können jederzeit den Bearbeitungsstatus ihrer Verordnung aufrufen.

Pro Jahr werden derzeit circa 35 Millionen Verordnungen für Hilfsmittel ausgestellt.Mit ihrem Pilotprojekt wollen die Krankenkassen wichtige Erfahrungen für die geplante Pflichteinführung der eVerordnung im Jahr 2027 sammeln.

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