Krankenkassen starten eVerordnung für Hilfsmittel
Pilotprojekt von 34 Millionen Versicherten nutzbarVersicherte, welche die neue eVerordnung nutzen möchten, können diese Funktion ab sofort über ihre Krankenkassenapp aktivieren. Ist die Funktion aktiviert, ist es für sie möglich, ihre Hilfsmittelrezepte über die App an Sanitätshäuser und andere Anbieter weiterzuleiten. Die neue digitale Lösung für mobile elektronische Hilfsmittelverordnungen wurde gemeinsam von der AOK Bayern, der BARMER, BIG direkt gesund, DAK-Gesundheit, HEK, IKK classic und der Techniker Krankenkasse entwickelt.
Das Projekt startet zunächst mit digitalen Verordnungen von orthopädischen Hilfsmitteln wie Bandagen, Einlagen oder Gehhilfen. Weitere Produktgruppen sollen folgen.
Prof. Dr. Christoph Straub(c) BARMER
Damit Ärzte die eVerordnung problemlos anwenden können, wurde die Funktion in die wichtigsten Programme von Praxisverwaltungssoftware integriert. Dazu gehören CompuGroup Medical (CGM) und Medisoftware. Durch automatische Prüflogiken sollen Fehler reduziert und Rückfragen durch Hilfsmittelanbieter und Krankenkassen gemindert werden. Derzeit gibt es noch bei der Hälfte aller klassischen Hilfsmittelverordnungen auf Papier einen Klärungsbedarf im Verordnungsprozess.
Versicherte haben ebenfalls Vorteile. So kann die eVerordnung nicht verloren gehen wie ein Papierrezept. Die Einlösung der Rezepte wird vereinfacht während die persönliche Beratung in Apotheken und Sanitätshäusern erhalten bleibt. Die Krankenkassen-App ermöglicht zu dem Transparenz. Versicherte können jederzeit den Bearbeitungsstatus ihrer Verordnung aufrufen.
Pro Jahr werden derzeit circa 35 Millionen Verordnungen für Hilfsmittel ausgestellt.Mit ihrem Pilotprojekt wollen die Krankenkassen wichtige Erfahrungen für die geplante Pflichteinführung der eVerordnung im Jahr 2027 sammeln.
Das könnte Sie auch interessieren: