Gesundheitspolitik

Krankenkassen sollen wieder über Beitragserhöhungen informieren

veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

Informationspflicht über Zusatzbeitrag kommt ab 2027 zurück Informationspflicht über Zusatzbeitrag kommt ab 2027 zurückgeneriert mit GPT 5.6 Luna
Krankenkassen sollen ihre Versicherten künftig wieder über Erhöhungen des Zusatzbeitrags informieren müssen. Der Bundestag will die erst Ende Juli abgeschaffte Informationspflicht bereits nach wenigen Monaten wieder einführen. Vorgesehen ist, dass die Mitteilung schriftlich oder digital erfolgen kann.

2026-10-02T12:29:00+00:00

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Die entsprechende Regelung soll über Änderungsanträge zur geplanten Notfallreform in das Gesetz aufgenommen werden. Der Bundestag soll darüber in den kommenden Wochen entscheiden.

Informationspflicht erst abgeschafft

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hatte die schwarz-rote Koalition die bisherige gesetzliche Pflicht der Krankenkassen gestrichen, ihre Mitglieder vor einer Erhöhung des Zusatzbeitrags persönlich zu informieren. Die Neuregelung gilt seit Ende Juli 2026. Betroffen sind rund 75 Millionen gesetzlich Versicherte.

Bis dahin mussten Krankenkassen ihre Mitglieder grundsätzlich spätestens einen Monat vor einer Beitragserhöhung schriftlich informieren. Mit der Abschaffung sollten unter anderem Kosten für Porto und Briefversand eingespart werden. Als Einsparvolumen wurden rund 100 Millionen Euro jährlich genannt.

Die Neuregelung stieß allerdings auf erhebliche Kritik. Verbraucherschützer warnten insbesondere davor, dass das Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung praktisch erschwert werde.

Sonderkündigungsrecht soll weiterhin funktionieren

Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, können Versicherte grundsätzlich von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Die zwölfmonatige Bindungsfrist muss in diesem Fall nicht abgewartet werden.

Voraussetzung ist jedoch, dass Versicherte überhaupt von der Beitragserhöhung erfahren. Genau hier sahen Verbraucherschützer ein Problem. Das Sonderkündigungsrecht besteht zwar weiterhin, kann aber schwerer genutzt werden, wenn die Krankenkasse ihre Mitglieder nicht aktiv über die Erhöhung informiert.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte deshalb bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung eine Korrektur gefordert. Nach Einschätzung des Verbandes müsse sichergestellt werden, dass Versicherte zuverlässig von einer Beitragserhöhung erfahren.

Information künftig auch digital möglich

Die geplante Neuregelung soll zugleich den Weg für eine kostengünstigere digitale Kommunikation öffnen. Der GKV-Spitzenverband unterstützt grundsätzlich eine Informationspflicht, hält aber digitale Kommunikationswege für wichtig. Damit könnte künftig beispielsweise eine elektronische Mitteilung an Versicherte möglich sein, die mit ihrer Krankenkasse digital kommunizieren. Für Versicherte, die keine digitale Kommunikation nutzen möchten oder können, soll nach den bisherigen politischen Äußerungen weiterhin eine Information auf dem Postweg möglich sein. Damit würde der Gesetzgeber einen Mittelweg zwischen der bisherigen vollständigen Briefpflicht und der seit Ende Juli geltenden Regelung ohne gesetzliche Informationspflicht beschreiten.

Beitragserhöhungen werden für Versicherte wichtiger

Die Bedeutung der Information über den Zusatzbeitrag hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen liegt inzwischen deutlich höher als noch vor einigen Jahren. Für Versicherte können bereits Unterschiede von wenigen Zehntelprozentpunkten je nach Einkommen spürbare Auswirkungen auf den monatlichen Krankenversicherungsbeitrag haben.

Mit der geplanten Rückkehr der Informationspflicht sollen Versicherte deshalb wieder zuverlässig erfahren, wenn ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Gleichzeitig könnten sie dadurch ihr Sonderkündigungsrecht gezielt prüfen und gegebenenfalls einen Krankenkassenwechsel einleiten.

 

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