OP-Saal statt Kreißsaal: Jedes dritte Kind 2024 per Kaiserschnitt geboren
Natürliche Geburten rückläufig
Laut Kaufmännischer Krankenkasse seien zuletzt 3.180 Geburten von 9.394 operativ entbunden worden. Daraus ergibt sich eine Kaiserschnittquote von 33,9 Prozent. Der hohe Anteil an Kaiserschnittgeburten setztz sich als Trend somit weiter fort. Bereits zwischen 2020 und 2024 lag die Kaiserschnitt-Rate konstant über 30 Prozent.
Verschiedene medizinische Gründe wie eine ungünstige Lage des Kindes, Geburtsstillstand oder auffällige Herztöne machen den Eingriff häufig zur sichersten Option. Doch auch persönliche Motive spielen eine Rolle: Manche Frauen wünschen eine planbare Geburt oder möchten mögliche Risiken einer vaginalen Entbindung vermeiden. Zudem steige auch das Alter von Müttern bei der Geburt, was wiederum zu einem höheren Anteil geplanter Kaiserschnitte führen könne.
OP mit Risiken
Ein Kaiserschnitt (medizinisch: Sectio caesarea) ist eine operative Methode, um ein Kind auf die Welt zu bringen. Dabei wird die Bauchdecke der Mutter sowie die Gebärmutter chirurgisch geöffnet, um das Baby direkt herauszuholen. Der Eingriff wird meist unter regionaler Betäubung (z. B. Spinal- oder Periduralanästhesie) durchgeführt, sodass die Mutter wach ist, aber keinen Schmerz spürt. Trotzdem sollte laut KKH der operative Eingriff bei Geburten nicht als Standard begriffen werden. Die KKH-Expertin für Geburtsmedizin Expertin Vijitha Sanjivkumar mahnte an, dass der Kaiserschnitt nur bei gesundheitlichen Gefährdungen von Mutter oder Kind durchgeführt werden sollte. Denn der Eingriff berge wie jede Operation auch gewisse Risiken wie etwa Infektionen, längere Erholungszeiten bis hin zu negativen Auswirkungen auf spätere Schwangerschaften.
Die KKH rät werdenden Eltern, sich frühzeitig zu informieren, Geburtsvorbereitungskurse zu besuchen und alle Fragen offen mit Ärztinnen, Ärzten und Hebammen zu besprechen. Ab der 37. Schwangerschaftswoche übernimmt die Kaufmännische Krankenkasse freiweillig bis zu 250 Euro für die Rufbereitschaft einer freiberuflichen Hebamme oder eines Entbindungspflegers. Die Hebammen-Rufbereitschaft ist keine Pflichtleistung gesetzlicher Kassen, sondern eine freiwillige Satzungsleistung.