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Impfen

Impfplicht in Brandenburg 'postkfaktisch'? Ärzte kritisieren Landtagsbeschluss

Kein einziger Masernfall aber eine staatlich durchgesetzte Pflicht zur Impfung
veröffentlicht am 12.04.2019 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Impfungen als Krankheitsvorsorge Impfungen als Krankheitsvorsorge(c) seedo / pixelio.de
Das Bundesland Brandenburg könnte eigentlich zufrieden sein mit seiner Gesundheitsstatistik. 2019 wurde dort bislang kein einziger Fall von Masern gemeldet – kein Wunder bei einer Durchimpfungsrate von 95,2 Prozent (Quelle: RKI). Trotzdem hat der Brandenburger Landtag eine staatliche Impfpflicht verabschiedet.

2019-04-12T14:39:00+00:00
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Rechtswidrige Verknüpfung von Kinderbetreuung und Impfstatus

Diese soll vorerst für Kinder in Kitas gelten und ausschließlich eine Impfung gegen Masern betreffen. Der Beschluss sorgt für scharfe Kritik bei Kinderärzten, die für eine individuelle Impfentscheidung eintreten. Gerade die autoritär durchgesetzte Verknüpfung von Kinderbetreuung und Impfstatus, lasse den Eltern keine andere Wahl, wenn sie auf einen Betreuungsplatz angewiesen sind.

Das aber stehe im Widerspruch zum Rechtsanspruch von Eltern auf einen Kinderbetreuungsplatz, so  Dr. Steffen Rabe vom Verein  „Ärzte für individuelle Impfentscheidung eV" . Geradezu 'postfaktisch' mutet für Dr. Rabe zudem an, dass „gerade in Brandenburg im Jahr 2019 noch kein einziger Masernfall gemeldet wurde.“

Mehrfachimpfstoffe für Masern, Röteln, Mumps

Kritisch zu sehen sei zudem, dass es derzeit überhaupt keinen Einzelimpfstoff gegen Masern mehr gibt.“ Eine Masernimpfpflicht impliziert immer auch die zwangsweise Impfung gegen Mumps und Röteln; zwei im Kindesalter in aller Regel völlig harmlos verlaufenden Erkrankungen.“, so der engagierte Kinder- und Jugendarzt.

Recht auf Kitaplatz bleibt unangetastet 

Eltern, die auf einer individuellen freiwilligen Impfentscheidung beharren möchten, empfiehlt der Verein zu klagen. “Schließlich kollidiert hier der Beschluss eines Landtages mit einem geltenden Bundesgesetz, dem SGB VIII, dass in § 24 das bundesweite Recht auf einen Kinderbetreuungsplatz garantiert - OHNE Bedingungen.“

 

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