Fettabsaugung (Liposuktion) als neue Kassenleistung ab heute offiziell in Kraft
Mit der Mitte Juli im Bundesanzeiger veröffentlichten Richtlinie wird die Liposuktion bei der Diagnose Lipödem offiziell nun ab dem 9. Oktober als dauerhafte Kassenleistung anerkannt. Die Veröffentlichung markierte den formellen Startpunkt: Ab dem heutigen Tag können Patientinnen, welche die medizinischen Voraussetzungen erfüllen, die Liposuktion zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen.
Frauen mehrheitlich betroffen
Das Lipödem ist eine chronische, schmerzhafte Fettverteilungsstörung, die vor allem Frauen betrifft. Betroffene leiden unter disproportionalen Fettansammlungen an Beinen und/oder Armen, die mit Druck- und Berührungsschmerzen, Schwellungen sowie einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität einhergehen. Bisher war die operative Behandlung durch Fettabsaugung (Liposuktion) nur in Ausnahmefällen als Kassenleistung möglich. Patientinnen mussten den Eingriff in der Regel selbst finanzieren oder auf langwierige Einzelfallentscheidungen der Krankenkassen hoffen.
Bereits im Jahr 2020 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, die Liposuktion bei Lipödem im Stadium III vorläufig in die Versorgung aufzunehmen – zunächst im Rahmen einer befristeten Regelung. Parallel wurde eine große wissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben, um die Wirksamkeit und Sicherheit der Liposuktion auch in den früheren Krankheitsstadien zu bewerten.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Die Liposuktion kann von der Krankenkasse übernommen werden, wenn:
- ein Lipödem entsprechend den G-BA-Kriterien vorliegt (derzeit insbesondere Stadium III, ggf. weitere Stadien nach individueller Prüfung),
- konservative Therapien wie Kompressionstherapie und Lymphdrainage zuvor ausgeschöpft wurden,
- und die Behandlung durch qualifizierte Fachärztinnen und Fachärzte in entsprechend zugelassenen Einrichtungen erfolgt.
Bedeutung für Patientinnen und Patienten
Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Meilenstein für die Versorgung von Lipödem-Patientinnen in Deutschland dar. Viele Betroffene, die bisher jahrelang unter Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und psychischer Belastung litten, erhalten nun einen rechtssicheren Zugang zu einer wirksamen Therapie. Zudem stärkt die Entscheidung die Anerkennung des Lipödems als ernstzunehmende Erkrankung und verbessert langfristig die Lebensqualität vieler Betroffener.