Ernährungstherapie: Krankenkassen zahlen höhere Vergütung für Anbieter
Ernährungstherapie wird vor allem Menschen mit bestimmten Stoffwechselerkrankungen verschrieben, für deren Heilungschancen aus medizinischer Sicht die Ernährung die Hauptrolle spielt. Diese Therapieform wird in spezialisierten Arztpraxen und Kliniken, aber auch von anerkannten Diätologen und Ernährungswissenschaftlern bzw. Ökotrophologen mit entsprechender Ausbildung angeboten. Seit 2018 ist Ernährungstherapie ein erstattunsfähiges Heilmittel der gesetzlichen Krankenversicherung.
Mehr als Ernährungsberatung
Wer eine Ernährungstherapie vom Arzt verschrieben bekommt, soll mit therapeutischer Hilfe lernen, sein Essverhalten schrittweise zu ändern. Diese Therapie soll dann die laufenden Behandlungen und Heilungsprozesse für vorliegende ernährungsbedingte Erkrankungen unterstützen. Mit einer Beratung ist es dabei nicht getan. Liegt beispielsweise eine schwerere Adipositas vor, kann eine Ernährungstherapie mehrere Monate andauern.
Inhalt einer Ernährungstherapie ist zunächst eine ausführliche Anamnese mit einer Ermittlung des persönlichen Essverhaltens und relevanter Körperdaten wie BMI, Bauchumfang, dem Körperfettanteil oder dem Taille-Hüfte-Verhältnis. Vorhandene hausärztliche oder fachärztliche Laborbefunde können ebenfalls in die Anamnese mit einbezogen werden. Der nächste Schritt ist die Ermittlung und Analyse des persönlichen Essverhaltens. Hierbei kommen persönliche Gespräche, Fragebögen oder Therapiesoftware zum Einsatz. Im weiteren Verlauf werden dann gemeinsam ein persönlicher Ernährungsplan aufgestellt und verbindliche Therapieziele festgelegt.
Wichtiger Teil der Versorgung
„Die Ernährungstherapie ist für Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen ein wichtiger Teil der Versorgung“, so Stefanie Stoff-Ahnis vom GKV-Spitzenverband. Die höheren Vergütungssätze würden helfen, die gestiegenen finanziellen Belastungen der Anbieter abzufedern.
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