Ernährungsberatung – wann sie sinnvoll ist und wer die Kosten trägt
Ernährungsberatung vs. Ernährungstherapie
Eine Ernährungsberatung ist eine präventive Maßnahme und richtet sich an gesunde Menschen. Sie dient der Gewichtsvorbeugung oder der Ernährungsschulung. Die Bezuschussung durch Krankenkassen ist weitaus geringer als bei einer Ernährungstherapie. Eine Ernährungstherapie ist eine kurative Maßnahme und erfolgt nach ärztlicher Verordnung. Sie richtet sich an Menschen mit Erkrankungen. Die Erfordernis einer Ernährungstherapie kann beispielsweise bei krankhaftem Übergewicht (Adipositas) oder Allergien erfolgen. Eine Ernährungsberatung ist nicht nur bei schwerwiegenden Erkrankungen sinnstiftend, sondern auch bei Problemen mit Essstörungen, oder starkem Übergewicht. Bei einem 1:1 Coaching lassen sich veraltete Denkmuster umstrukturieren, um langfristig gesünder zu leben.
Ablauf einer Ernährungsberatung
Wer an einer ernährungsbedingten Erkrankung leidet, kann sich in der Hausarztpraxis eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung bzw. eine ärztliche Verodnung für eine Ernährungsberatung ausstellen lassen. Sie enthält unter anderem Diagnosen und Informationen, die für die anschließende Beratung wichtig sind. Anschließend besteht die Möglichkeit, sich beispielsweise auf den Seiten der „dge“ („Deutsche Gesellschaft für Ernährung“) nach einem qualifizierten Berater in der Region umzuschauen. Außerdem lohnt es sich, auch den Arzt, welcher die Therapie verordnet hat, nach Empfehlungen zu konsultieren.
Ziele bei Ernährungsberatung(c) getty Images / www.fotogestoeber.de
Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?
Eine Ernährungsberatung kostet in der Regel zwischen 50 und 120 Euro pro Stunde, wobei das Erstgespräch kostenintensiver anzusetzen ist. In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse den Großteil der entstehenden Kosten, allerdings ist der jeweilige Zuschuss von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Während manche gesetzlichen Kassen den Zuschuss mit 75 Euro ansetzen, liegt er bei anderen nur bei 45 Euro. Nehmen Sie die Ernährungsberatung beim spezialisierten Anbieter Oviva in Anspruch, haben Sie keinen Eigenanteil mehr zu zahlen, wiel die Kassen hierfür sogar den gesamten Betrag übernehmen.
Um eine Erstattung der Kosten zu beantragen, müssen ein Kostenvoranschlag und der ärztliche Notwendigkeitsbescheid eingereicht werden. In den meisten Fällen reicht auch eine Verordnung vom Hausarzt, solange der Grund der Überweisung zur Ernährungstherapie angegeben ist. Erfolgt die Beratung ohne ärztliches Anraten, so muss die Kostenübernahme frühzeitig mit der Krankenkasse abgeklärt werden.
- Bis zu 80 Prozent oder mehr der Kosten werden durch gesetzliche Krankenkassen rückerstattet?
(Achtung: nur staatlich anerkannte Ernährungsberater werden bezuschusst) - Eine Ernährungsberatung ist nicht nur bei Adipositas, sondern auch bei anderen Erkrankungen wie beispielsweise Hauterkrankungen sinnvoll?
- Good to know: eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung lässt sich durch die Hausarztpraxis ausstellen?
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