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Digitalisierung

ePA ohne Smartphone: Elektronische Patientenakte nun auch am PC nutzbar

Version 3.0.5 bringt neue Funktionen für mehr Kontrolle und Komfort
veröffentlicht am 18.07.2025 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Nutzung der ePA ohne Smartphone  Nutzung der ePA ohne Smartphone
Die elektronische Patientenakte (ePA) erhält ein umfangreiches Update: Erstmals steht auch Versicherten ohne Smartphone auch eine voll funktionsfähige Desktop-Version zur Verfügung. Mit der neuen Version wird die Nutzung der ePA deutlich flexibler – und gleichzeitig sicherer und nutzerfreundlicher.
 

2025-07-18T15:18:00+02:00

Bislang war die Nutzung der ePA auf mobile Endgeräte beschränkt. Nun bieten erste gesetzliche Krankenkassen – darunter die AOK – eine Desktop-Anwendung der ePA an, mit der Versicherte ihre medizinischen Dokumente bequem am Computer verwalten können. Die Funktion richtet sich insbesondere an Menschen ohne Smartphone, kann aber grundsätzlich von allen genutzt werden.

Für den Zugriff werden eine elektronische Gesundheitskarte mit PIN, ein geeignetes Kartenlesegerät sowie ein Desktop-Client benötigt. Bei einigen Kassen, deren Desktop-Lösungen im August starten, ist zusätzlich eine Identitätsprüfung per App erforderlich. Erste Tests zeigen: Der Einrichtungsprozess ist teils komplex, die Stabilität der Anwendungen variiert.

Download der AOK Desktop-App Download der AOK Desktop-App

Mehr Datenschutz, mehr Kontrolle

Mit Version 3.0.5 wird ein zentrales Problem der bisherigen ePA-Anwendung behoben: die feingranulare Zugriffskontrolle. Versicherte können nun genau festlegen, welche Arztpraxis welche Dokumente einsehen darf – statt wie bisher pauschal alle oder keine Informationen freizugeben. Das stärkt die informationelle Selbstbestimmung und erhöht die Akzeptanz der digitalen Akte.

Kommunikation und Vertretung verbessert

Weitere Neuerungen der ePA sind ein optionaler TI-Messenger. Dieser neue Kommunikationsdienst ermöglicht künftig die direkte und sichere digitale Kommunikation zwischen Versicherten, Arztpraxen und Krankenkassen. Überarbeitet wurde auch die Vertreterregelung. Versicherte können nun krankenkassenübergreifend Personen benennen, die in ihrem Namen auf die ePA zugreifen dürfen – etwa Angehörige oder Betreuungspersonen. Diese Funktion war bislang stark eingeschränkt.

Mit dem Update auf Version 3.0.5 , bereitgestellt durch die Gematik GmbH, und der Einführung einer Desktop-Anwendung wird die elektronische Patientenakte alltagstauglicher und vielseitiger nutzbar. 

 

 

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