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Psychotherapie

ePA könnte Kindeswohl gefährden - Therapeutenverbände fordern rechtssichere Lösungen

Sorgerechtsstreit
veröffentlicht am 19.05.2025 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Psychotherapie für eine Jugendliche Psychotherapie für eine Jugendliche(c) Getty Images / fizkes
Berufsverbände und Kammern der Kinder- und Jugendpsychiater und Psychotherapeuten sehen nach wie vor Gefahren für das Wohl von Kindern und Jugendlichen durch die Elektronischen Patientenakte (ePA). Das betrifft die automatische Weitergabe und Speicherung von Abrechnungsdaten, aber auch den Datenschutz. Ein Verband empfiehlt Eltern den Widersopruch zu ePA.   

2025-05-19T14:34:00+02:00

In einer gemeinsamen Presseerklärung der Bundespsychotherapeutenkammer (BptK) und des Berufsverbandes Kinder- und Jugendpsychiatrie (BKJPP) legen die Verbände ihre Bedenken in Bezug auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung durch die ePA dar. 

Problemfall Sorgerechtsstreit

Dass die behandelnden Ärzte und Psychotherapeuten nicht verpflichtet sind, die Patientenakte von Kindern und Jugendlichen mit Daten zu befüllen, sei glücklicherweise in einer Richtlinie bereits festgestellt worden, betonten die Verbände. Die Politik müsse nun aber auch sicherstellen, dass vor dem Rollout der Datenschutz in Bezug auf Abrechnungsdaten zuverlässig geregelt sei.

„Wo im Einzellfall Schweigen nötig ist, darf die ePA nicht sprechen“

So müsse die automatisierte Einstellung von Abrechnungsdaten, zu denen auch die Diagnosen und andere vertrauliche Angaben gehören, in Einzelfällen wirksam gestoppt werden können. Dies sei notwendig vor allem bei Sorgerechtsstreitigkeiten von Erziehungsberechtigten. Denn in bestimmten Fallkonstellationen, wo die Sorgeberechtigten Urheber einer Kindswohlgefährdung sind, könnten solche Abrechnungsdaten den Schutz von Kindern und Jugendlichen infrage stellen. „Wo im Einzellfall Schweigen nötig ist, darf die ePA nicht sprechen“, so die Verbände in ihrer Erklärung vom 29. April.     

Nachteile im Erwachsenenleben?

Das sieht auch der Bundesverband für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie e.V. (bkj) so. Bislang herrsche noch eine „völlige juristische Unklarheit wie mit den Zugriffsrechten auf die ePA bei Sorgerechtsstreitigkeiten zu verfahren ist“ betont die Bundesvorsitzende Dr. Inés Brock-Harder. Auch wisse niemand derzeit, „wie lange die Diagnosen und Abrechnungsdaten gespeichert bleiben und ob diese im späteren Erwachsenenleben nicht zu Nachteilen führen könnten. Das könnte zum Beispiel der Fall sein beim Abschluss einer Privaten Krankenversicherung oder einer BU-Versicherung.“, so die Kinder- und Jugendpsychotherapeutin, die weitere Fragezeichen aus Sicht ihres Verbandes benennt.

"In Bezug auf Psychotherapie raten wir den Eltern unserer jugendlichen Patienten der ePA zu widersprechen.“

Allein um die Zugriffsrechte in der App zu verwalten, sei Medienkompetenz in Bezug auf Gesundheitsdaten nötig. Dazu fehle Jugendlichen schlichtweg die Erfahrung im Umgang mit medizinischen Befunden. „Hier braucht es noch weitere Aufklärungskampagnen.“, so Brock-Harder. „Für chronisch kranke Patienten oder Senioren ist die Patientenakte sicher sinnvoll. In Bezug auf Psychotherapie raten wir aber den Eltern unserer jugendlichen Patienten der ePA zu widersprechen.“

 

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