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Digitalisierung

Bits statt Papier: Digitale Krankmeldung kommt – aber ab wann?

Die Weichen für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sind gestellt
veröffentlicht am 30.06.2021 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Ab 2021 sollen Krankmeldungen nur noch elektronisch akzeptiert werdenAb 2021 sollen Krankmeldungen nur noch elektronisch akzeptiert werden
Arbeitnehmer erhalten ihren Krankenschein derzeit noch auf (zumeist) gelbem Papier. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) soll den „gelben Schein“ bald ersetzen.

2021-06-30T13:15:00+00:00
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Versicherte, die sich krankschreiben lassen, erhalten ihren Krankenschein momentan noch in dreifacher Ausführung. Davon muss ein Exemplar rechtzeitig beim Arbeitgeber eingereicht werden, eine weitere Ausfertigung muss innerhalb von einer Woche an die Krankenkasse übermittelt werden und die dritte Seite ist für den Versicherten bestimmt. Dieses System birgt für Krankenkassen, Ärzte und Arbeitgeber einen hohen Bürokratie- und Bearbeitungsaufwand sowie erhebliche Mehrkosten und belastet außerdem den erkrankten Arbeitnehmer.

Schrittweise Abschaffung des Gelben Scheins

Dass der „gelbe Schein“ deshalb bald der Vergangenheit angehört, ist seit 2019 beschlossene Sache. In Zukunft sollen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur noch digital übermittelt werden. In einem ersten Schritt sollen die Krankenscheine in digitaler Form von den behandelnden Ärzten an die Krankenkassen weitergeleitet werden. Diese Änderung wurde mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen.

Auf Grundlage des Bürokratieentlastungsgesetzes III entfällt künftig in einem weiteren Schritt die Pflicht für Arbeitnehmer, ihrem Arbeitgeber einen Krankenschein in Papierform vorzulegen. Statt dessen werden sich Arbeitgeber bei der zuständigen Krankenkasse eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über das Entgeltabrechnungsprogramm abrufen können.

Fehlende Technik verzögert Einführung

Der verpflichtende Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die von den behandelnden Ärzten an die Krankenkassen übersendet wird, war ursprünglich zum 1. Januar 2021 geplant. Die dafür notwendige Technik, die Telematikinfrastruktur (TI), stand zu Beginn des Jahres aber nicht flächendeckend zur Verfügung, nicht alle Arztpraxen und Krankenkassen waren daran angeschlossen. Daher einigten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und das Bundesgesundheitsministerium auf eine Verschiebung des Termins auf den 1. Oktober 2021.

Auch die digitale Weiterleitung der Arbeitsunfähigkeitsdaten zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern verzögert sich. Eigentlich war der 1. Januar 2022 als Starttermin vorgesehen. Da es hierfür jedoch ebenfalls an der erforderlichen Technik fehle, wurde der Beginn auf den 1. Juli 2022 verschoben, wie die KBV mitteilte.

Was bleibt unverändert?

Trotz Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bleiben Ärzte in Zukunft vorerst verpflichtet, dem Versicherten einen Krankenschein in Papierform auszustellen, welcher die relevanten Daten enthält. Dieser gilt nämlich als ein wichtiges Beweismittel und kann im Streitfall von Bedeutung sein.

Außerdem trifft Arbeitnehmer weiterhin die Pflicht, ihrem Arbeitgeber die Erkrankung anzuzeigen (Anzeigepflicht). Es entfällt ab Juli 2022 also nur die Vorlagepflicht.

 

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