Die Patientenakte ePA geht ab Juli in Arztpraxen an den Start
Seit Jahresbeginn haben Versicherte einen Anspruch darauf, die Patientenakte nutzen zu können. Damit diese nun schnellstmöglich bundesweit zum Einsatz kommt, sollen ab dem 1.Juli Ärzte und Psychotherapeuten auch technisch in der Lage sein, die Funktion der ePA anbieten zu können. Die Praxen müssen dazu mit den nötigen technischen Voraussetzungen ausgestattet sein, wie medisign berichtet.
Viele Vorteile - sensible Daten
Die elektronische Patientenakte (ePA) bietet den Versicherten einen transparenten Überblick über ihre Gesundheitsdaten. Ärzte und Therapeuten bekommen gegen Zustimmung Einsicht in Medikationen oder Notfalldaten. Weiterhin können Befunde, Diagnosen oder Therapiemaßnahmen angezeigt werden. Ab 2022 soll sich in der ePA auch der Impfausweis, Mutterpass oder beispielsweise das Zahn-Bonusheft abspeichern lassen können.
Nutzbar über mobile Geräte oder die Gesundheitskarte
Die Elektronische Patientenakte kann als App kostenlos auf mobile Endgeräte installiert und genutzt werden. Für die Bereitstellung der Apps sind die Krankenkassen verantwortlich. Falls Personen kein mobiles Endgerät – beispielsweise ein Handy oder Tablet – zur Verfügung haben, kann die ePA dennoch über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) genutzt werden. Sowohl die Nutzung der ePA ist freiwillig als auch die Entscheidung, welche Informationen in der Akte gespeichert werden. Die Kontrolle über die Daten soll somit in der Hand der Patienten und Patientinnen liegen.
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