Bundestag fordert Überprüfung von Schwangeren-Bluttests auf Trisomie 21
Parlament will Folgen nicht-invasiver Pränataltests untersuchen lassen – Zugang für Schwangere soll bei medizinischer Indikation gesichert bleibenFinden Sie die richtige Krankenkasse
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Der Bundestag hat mit großer Mehrheit für eine systematische Beobachtung der Auswirkungen nicht-invasiver Pränataltests (NIPT) als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gestimmt. Ein Expertengremium soll die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenerstattung überprüfen. Ziel ist es, Erkenntnisse über die Folgen der seit 2022 möglichen Kostenübernahme zu gewinnen.
Für den fraktionsübergreifenden Antrag stimmten 529 Abgeordnete. 18 Parlamentarier votierten dagegen, 23 enthielten sich. Die Initiative fordert die Bundesregierung auf, ein entsprechendes Monitoring einzuführen.
Bluttests zur Erkennung von Trisomie 21
Mit den nicht-invasiven Pränataltests können Schwangere das Blut auf Hinweise für bestimmte Chromosomenabweichungen beim ungeborenen Kind untersuchen lassen. Im Mittelpunkt steht insbesondere die Trisomie 21, auch als Downsyndrom bekannt. Dabei ist das Chromosom 21 in den Zellen dreifach statt zweifach vorhanden.
Die Tests sind für die Schwangere körperlich risikoärmer als invasive Untersuchungen, bei denen beispielsweise Fruchtwasser entnommen wird. Seit 2022 können die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen. Grundlage dafür ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dem Vertreter von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen angehören.
Streit um medizinischen Nutzen und gesellschaftliche Folgen
Die Debatte über die Kassenerstattung der Tests ist von unterschiedlichen ethischen und gesundheitspolitischen Positionen geprägt. Kritiker befürchten, dass die Verfügbarkeit der Tests als Kassenleistung den gesellschaftlichen Druck erhöhen könnte, Schwangerschaften nach einer festgestellten Chromosomenabweichung abzubrechen. Sie warnen vor einer schleichenden Selektion und stellen die Frage, welchen Stellenwert Menschen mit Behinderungen in einer Gesellschaft haben.
Andere Stimmen sehen dagegen in einem möglichen Ende der Kostenübernahme einen Rückschritt für die medizinische Versorgung und die Selbstbestimmung von Frauen. Der Zugang zu Untersuchungen während der Schwangerschaft dürfe nicht unnötig eingeschränkt werden. Selbstbestimmung und Inklusion müssten gemeinsam berücksichtigt werden.
Zugang bei medizinischer Indikation soll erhalten bleiben
Kurz vor der Bundestagsdebatte verständigten sich die Initiatoren auf eine Ergänzung des Antrags. Darin wird ausdrücklich festgehalten, dass Schwangeren der Zugang zum kassenfinanzierten Bluttest bei einer gerechtfertigten medizinischen Indikation nicht erschwert werden soll.
Die Forderung nach einer genaueren Untersuchung der Auswirkungen war bereits 2024 in der vorherigen Wahlperiode eingebracht worden. Nach dem Bruch der damaligen Ampelkoalition kam es jedoch nicht mehr zu einer Abstimmung. Mit dem jetzigen Beschluss erhält das Vorhaben einen neuen parlamentarischen Anstoß. Wie das Monitoring konkret ausgestaltet wird und welche Konsequenzen sich aus den Ergebnissen ergeben könnten, bleibt zunächst offen.
