Debatte

Leihmutterschaft: Umstrittener Weg zum eigenen Familienglück

veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

Leihmutterschaft Leihmutterschaft(c) Getty Images / iLexx
Für Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch kann die Leihmutterschaft ein möglicher Weg zu einem eigenen Kind sein. Gleichzeitig gehört sie zu den umstrittensten Verfahren der modernen Reproduktionsmedizin. Medizinische, rechtliche und ethische Fragen treffen hier unmittelbar aufeinander. Welche Varianten gibt es und worin unterscheiden sie sich von einer legalen künstlichen Befruchtung? 

2026-08-20T16:00:00+00:00

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Bei der Leihmutterschaft übernimmt eine Frau die Schwangerschaft für andere Menschen. Je nach Verfahren kann das Kind genetisch mit den Wunscheltern verbunden sein oder genetisches Material einer Spenderin beziehungsweise eines Spenders enthalten. Eine Variante besteht darin, dass das Wunschkind genetisch von den Wunscheltern abstammt. Dafür werden der Wunschmutter Eizellen entnommen und im Labor mit den Samenzellen des Partners befruchtet. Anschließend wird der entstandene Embryo in die Gebärmutter der Leihmutter eingesetzt. „In diesem Fall lässt sich die Wunschmutter Eizellen entnehmen, die im Labor mit den Samenzellen des Partners befruchtet werden“, sagt Prof. Dr. Katharina Hancke, stellvertretende Klinikdirektorin der Frauenheilkunde und Geburtshilfe des Universitätsklinikums Ulm. „Dann wird eine befruchtete Eizelle in die Gebärmutter der Leihmutter eingesetzt.“ 

Bei einer anderen Form der Leihmutterschaft stammt die Eizelle von der Leihmutter selbst oder von einer anderen Spenderin. Sie wird anschließend mit den Samenzellen des zukünftigen Vaters oder eines Spenders befruchtet. Damit können sich die genetischen, biologischen und sozialen Rollen der beteiligten Personen  unterscheiden.

Leihmutterschaft und Eizellspende: Wo liegt der Unterschied?

Für Menschen mit Kinderwunsch ist es wichtig, die verschiedenen Verfahren der Reproduktionsmedizin voneinander zu unterscheiden. Bei einer Eizellspende stellt eine andere Frau die Eizelle zur Verfügung. Die Empfängerin trägt anschließend das Kind selbst aus. Bei der Leihmutterschaft übernimmt dagegen eine dritte Frau die Schwangerschaft für die Wunscheltern. Bei der sogenannten gestationalen Leihmutterschaft stellt die Leihmutter keine eigene Eizelle zur Verfügung. Der Embryo wird aus Eizellen und Samenzellen der Wunscheltern oder von Spendern erzeugt. Die Frau, die das Kind austrägt, ist damit nicht zwangsläufig genetisch mit dem Kind verwandt.

Auch zur Embryonenspende bestehen Unterschiede. Die Embryonenspende ist in Deutschland ungeregelt. Sie könnte grundsätzlich eine Möglichkeit darstellen, sogenannte überzählige Embryonen aus künstlichen Befruchtungen anderen Paaren zur Verfügung zu stellen. Eine gezielte Herstellung von Embryonen zum Zweck einer Spende ist nach dem Embryonenschutzgesetz dagegen verboten.

Welche rechtlichen Regelungen gelten in Deutschland?

In Deutschland ist die Leihmutterschaft derzeit verboten. Im Mittelpunkt der gesetzlichen Regelungen steht dabei der Schutz des Kindes. Ein Argument in der Debatte ist die sogenannte „gespaltene Mutterschaft“. Damit ist gemeint, dass die Frau, die das Kind genetisch mitbegründet, nicht dieselbe Person sein muss wie die Frau, die es austrägt und zur Welt bringt. Kritiker befürchten, dass daraus Nachteile für das Kind entstehen könnten. 

Bereits seit mehreren Jahren wird in Deutschland darüber diskutiert, ob das geltende Embryonenschutzgesetz angesichts der Entwicklungen in der Reproduktionsmedizin noch zeitgemäß ist. Das Bundesgesundheitsministerium unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärte 2020, dass eine Änderung der gesetzlichen Regelungen in der laufenden Legislaturperiode nicht vorgesehen sei.

Im Sommer 2026 bekam diese frühere Position durch Spahns eigene Familienplanung eine besondere politische Brisanz. Spahn machte öffentlich, gemeinsam mit seinem Ehemann eine Leihmutterschaft in den USA in Anspruch genommen zu haben. Die anschließende kontroverse Debatte führte zu erheblichem politischen Druck. Nach Drängen von Bundeskanzler Merz legte Spahn schließlich sein Amt als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nieder.

Kaum ausreichende Studienlage zu den Folgen der Leimutterschaft

Prof. Dr. Friederike Wapler Rechtswissenschaftlerin und ehemaliges Mitglied der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin sieht die Selbstbestimmung der Leihmutter in Gefahr durch ein mögliches Abhängigkeitsverhältnis zu den Wunscheltern. Gleichzeitig weist sie auf wissenschaftliche Studien hin, die eine grundsätzliche Gefährdung des Kindeswohls durch die Trennung von genetischer und austragender Mutter nicht bestätigen.

Für Prof. Dr. Katharina Hancke besitzt die dünne Studienlage noch weiteren Forschungsbedarf. Allerdings zeigen bisherige Ergebnisse: „Psychosoziale Risiken für Leihmütter und die geborenen Kinder gibt es nach den bisherigen Studien nicht“. Gleichzeitig weist sie auf mögliche emotionale Belastungen hin: „Für einige Frauen war die Trennung vom Kind aber auch Monate später noch schmerzhaft.“

Leihmutterschaft im Ausland: Das müssen Wunscheltern beachten

Da Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist, wenden sich manche Wunscheltern an Kliniken oder Vermittlungsstellen im Ausland. Dort gelten je nach Land unterschiedliche gesetzliche Regelungen. In einigen Staaten werden die Wunscheltern unmittelbar mit der Geburt als Eltern anerkannt. In anderen Ländern wird die rechtliche Elternschaft erst nach der Geburt auf die Wunscheltern übertragen. Die Familie erhält dann entsprechende Dokumente des jeweiligen Staates.

Für Menschen aus Deutschland entsteht dadurch jedoch eine zusätzliche rechtliche Herausforderung. Die ausländischen Dokumente müssen in Deutschland anerkannt werden. Das kann kompliziert sein und hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. Nach deutschem Recht ist grundsätzlich die Frau Mutter eines Kindes, die es geboren hat. Bei einer im Ausland durchgeführten Leihmutterschaft ist daher zunächst die Leihmutter die rechtliche Mutter. Die Wunschmutter erhält die rechtliche Elternstellung nicht automatisch. Auch die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes kann dadurch betroffen sein. Eine automatische Übertragung über die Wunschmutter ist nicht ohne Weiteres möglich. Beim Wunschvater kann unter bestimmten Voraussetzungen eine vorgeburtliche Anerkennung der Vaterschaft möglich
sein.

In welchen Ländern ist Leihmutterschaft erlaubt?

Die rechtlichen Bedingungen unterscheiden sich international erheblich. Während die Leihmutterschaft in vielen europäischen Staaten verboten ist, ist sie in einigen Ländern unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. In Portugal, Großbritannien, Griechenland oder Kanada ist beispielsweise eine altruistische Leihmutterschaft erlaubt. Dabei stellt die Leihmutter ihren Körper ohne kommerzielle Motivation für die Schwangerschaft zur Verfügung.

Eine kommerzielle Leihmutterschaft, bei der die Leihmutter für die Schwangerschaft bezahlt wird, ist nach der vorliegenden Textgrundlage in Europa nur in Georgien, Russland und der Ukraine erlaubt; außerdem ist sie in den USA möglich. Doch auch innerhalb der Länder, in denen Leihmutterschaft grundsätzlich erlaubt ist,
unterscheiden sich die Voraussetzungen. In Griechenland dürfen beispielsweise nur heterosexuelle Paare und alleinstehende Frauen eine Leihmutter beauftragen. In den USA ist die Inanspruchnahme auch für homosexuelle Paare möglich.

Sechsstellige Kosten für eine Leihmutterschaft im Ausland

Die finanziellen Belastungen können erheblich sein. Je nach Land und Umfang der medizinischen Behandlung können die Gesamtkosten stark variieren. Nach verschiedenen Studien liegen sie beispielsweise zwischen 40.000 Euro in der Ukraine und mehr als 100.000 Euro in den USA. „Aber wir wissen nicht, welche Gelder genau zwischen den Organisationen fließen. Das macht eine Leihmutterschaft im Ausland riskant“, so Prof. Dr. Katharina Hancke.

Andere Angaben gehen von Gesamtkosten zwischen 52.000 und 200.000 Euro oder mehr aus. Entscheidend ist dabei unter anderem, in welchem Land die Behandlung stattfindet und welche medizinischen und rechtlichen Leistungen erforderlich sind. Für Betroffene ist deshalb nicht nur der zunächst genannte Behandlungspreis relevant. Hinzukommen können medizinische, rechtliche und organisatorische Kosten, die erst im weiteren Verlauf entstehen.
Somit können nur diejenigen ihren Kinderwunsch erfüllen, die auch über die finanziellen Mittel dazu verfügen.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen in der Regel keine Kosten für eine Leihmutterschaft. Hintergrund ist, dass die Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist und eine entsprechende Behandlung hier nicht als reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung steht.
Auch bei einer Behandlung im Ausland ist eine Kostenerstattung in der Praxis in der Regel nicht zu erwarten. Eine konventionelle künstliche Befruchtung kann unter bestimmten Voraussetzungen und bei medizinischer Notwendigkeit teilweise übernommen werden. Dies lässt sich jedoch nicht auf die Leihmutterschaft übertragen.
Die ethische Debatte: Selbstbestimmung oder Ausbeutung?

Die Frage, ob Leihmutterschaft in Deutschland unter bestimmten Bedingungen erlaubt werden sollte, wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem die Selbstbestimmung der Leihmutter, der Schutz vor Ausbeutung und das Kindeswohl.

Im März 2023 setzte die damalige Bundesregierung eine Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ein. Expertinnen und Experten beschäftigten sich unter anderem mit der Frage, ob Eizellspende und altruistische Leihmutterschaft unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt werden könnten.
Dabei wurde auch die Möglichkeit einer sogenannten altruistischen Leihmutterschaft untersucht. Bei dieser Variante steht nicht die kommerzielle Bezahlung der Leihmutter im Mittelpunkt. Eine Zulassung könnte nach den diskutierten Modellen beispielsweise dann infrage kommen, wenn zwischen Wunscheltern und Leihmutter bereits ein enges persönliches Verhältnis besteht. Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina hatte bereits 2019 gesetzliche
Anpassungen hin zu einer Legalisierung empfohlen. Gleichzeitig gibt es Organisationen, die eine solche Entwicklung ausdrücklich ablehnen.
Das Gen-ethische Netzwerk und BioSkop e.V. formulierten 2020 zentrale Kritikpunkte. Die Kritik sieht in Eizellspende und Leihmutterschaft Formen der sozialen und kommerziellen Ausbeutung, bei denen körperliche und psychische Eingriffe in die Integrität von Frauen stattfinden und die reproduktive Selbstbestimmung der Wunscheltern nicht das Recht einschließt, auf die Körper Dritter zuzugreifen.

Zudem wird befürchtet, dass auch altruistische und nichtanonyme Modelle kommerzielle reproduktive Märkte fördern. Kritisiert wird insbesondere die Frage, ob eine angeblich altruistische Entscheidung tatsächlich unabhängig von finanziellen oder sozialen Zwängen getroffen wird. Auch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken weist auf medizinische Risiken und mögliche soziale Ungleichheiten hin. Bei reproduktionsmedizinischen Verfahren könne die Gefahr bestehen,
dass wirtschaftlich schwächere Frauen stärker unter Druck geraten oder dass finanzielle Not eine Entscheidung zur Spende oder Leihmutterschaft beeinflusst. 
Eine weitere wichtige Frage betrifft die biologische Herkunft. In Deutschland besteht grundsätzlich ein Recht des Kindes darauf, seine biologische Herkunft zu kennen. Bei internationalen Behandlungen kann der Zugang zu entsprechenden Informationen jedoch schwieriger sein.

 

 

 

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