Bundestag beschließt Notfallreform: Neue Anlaufstellen und bessere Vernetzung
Finden Sie die richtige Krankenkasse
Vergleichen Sie Beiträge und Leistungen und sparen Sie.
Ziel ist unter anderem die Entlastung der klinischen Notaufnahmeeinrichtungen durch bessere Patientenlenkung. Patienten sollen künftig leichter erkennen können, wohin sie sich bei akuten Beschwerden wenden müssen. Die Reform soll unnötige Besuche in Krankenhausnotaufnahmen vermeiden und gleichzeitig sicherstellen, dass dringende Fälle schnell versorgt werden. Bei lebensbedrohlichen Notfällen bleibt die 112 die richtige Nummer. Für dringende, aber nicht lebensbedrohliche Beschwerden ist die 116 117 vorgesehen.
Die Umsetzung der Reform erfordert den Aufbau der neuen Strukturen und die digitale Vernetzung der beteiligten Stellen. Die Bundesregierung plant außerdem, die Digitalisierung der Notfallrettung von 2027 bis 2031 mit insgesamt 225 Millionen Euro aus Bundesmitteln zu fördern.
Die wichtigsten Änderungen in der Notfallmedizin ab 2027
Neue integrierte Notfallzentren
An ausgewählten Krankenhausstandorten sollen Integrierte Notfallzentren (INZ) entstehen. Sie verbinden eine zentrale Ersteinschätzungsstelle, eine Notdienstpraxis und die Krankenhausnotaufnahme. Spezielle Zentren für Kinder und Jugendliche sind ebenfalls vorgesehen.
Rufnummer 116 117 wird ausgebaut
Die Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes erhält neben der Terminvermittlung eine eigene Akutleitstelle. Diese soll rund um die Uhr eine telefonische oder videounterstützte Ersteinschätzung ermöglichen. Bei Bedarf sollen auch Hausbesuche vermittelt werden.
Bessere Zusammenarbeit mit der 112
Die Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen und die Rettungsleitstellen sollen digital vernetzt werden. Hilfesuchende können dadurch gezielter an die zuständige Versorgungsstelle weitergeleitet werden. Die 112 bleibt für lebensbedrohliche Notfälle die richtige Nummer.
Verbindliche Ersteinschätzung
Medizinische Fachkräfte sollen beurteilen, ob Patienten eine ambulante Behandlung, eine Notdienstpraxis oder eine Krankenhausnotaufnahme benötigen.
Rettungsdienst wird neu geregelt
Die medizinische Notfallrettung soll als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Sozialgesetzbuch V verankert werden. Neben dem Transport werden damit auch das Notfallmanagement und die medizinische Versorgung vor Ort ausdrücklich als Leistungen der Krankenbehandlung anerkannt.
Schnellere Anschlussversorgung
Ärzte im Notfalldienst der integrierten Notfallzentren sollen unter bestimmten Voraussetzungen dringend benötigte Arzneimittel direkt abgeben dürfen.
