Pflegereform konkret: Diese Änderungen zu Pflegebeitrag und Pflegeleistungen sollen kommen
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Pflegeleistungen
Budgets statt Einzelleistungen
Mehrere bisherige Einzelleistungen werden zu Budgets zusammengefasst:
- Sachleistungsbudget
- Entlastungsbudget
- Sozialraumbudget
Das soll die Nutzung flexibler und weniger bürokratisch machen. Neu ist ein Überbrückungsbudget für Fälle, in denen die Hauptpflegeperson plötzlich ausfällt, etwa durch Krankheit oder Unfall. Finanziert werden können kurzfristige ambulante Hilfen oder Kurzzeitpflege.
Neue „Pflegebegleitung“ ab 2028
Pflegebedürftige zu Hause und ihre Angehörigen sollen einen Anspruch auf persönliche fachliche Begleitung erhalten. Künftig sollen Pflegebegleiter bei Organisation, Beratung, Reha, Hilfsmitteln und Krisensituationen unterstützen. Ziel ist, die häusliche Pflege länger zu stabilisieren und Angehörige zu entlasten. Geplant ist die Einführung dieser neuen Leistung ab dem 1. Januar 2028.
Finanzierung und Pflegeversicherung
Höhere Beiträge zur Pflegeversicherung
Zur Stabilisierung der Finanzen sind mehrere Maßnahmen parallel zu den Beschlüssen im GKV-Beitragsstabilisiserungsgesetz geplant:
- Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung
- höherer Zuschlag für Kinderlose
- Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern
- Pflegebeiträge auch für Minijobs
Pflegeheim-Eigenanteile
Ab 2028 sollen die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung jährlich angepasst werden. Gleichzeitig werden die Zuschläge für lange Heimaufenthalte erst nach längerer Verweildauer erhöht. Das soll den Kostenanstieg bremsen, entlastet aber vor allem Menschen mit sehr langen Heimaufenthalten.
Mehr Prävention und Rehabilitation
Menschen über 60 sollen häufiger Präventionsangebote erhalten. Pflegekassen dürfen Versichertendaten stärker nutzen, um Risiken früh zu erkennen und passende Angebote zu empfehlen. Pflege soll stärker auf Vermeidung und Verringerung von Pflegebedürftigkeit ausgerichtet werden.
Digitalisierung
Digitalisierung und Innovation in Pflegeeinrichtungen
Pflegeheime und Pflegedienste sollen leichter neue technische Lösungen erproben können. Für die Digitalisierung der Langzeitpflege sind 1,6 Milliarden Euro Bundesmittel vorgesehen. Ein dauerhaftes Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege wird eingerichtet.
Digitales „Pflege-Cockpit“
Jede pflegebedürftige Person soll einen einheitlichen digitalen Zugang zu Leistungen, Anträgen, Bescheiden, Empfehlungen und Anbietern erhalten. Erste Funktionen sollen bis 1. Juli 2028, weitere bis 2030 bereitstehen.
Stärkere kommunale Pflegeplanung
Länder und Kommunen sollen künftig leichter auf Daten der Kranken- und Pflegekassen zugreifen können, um Unterversorgung zu erkennen und gezielt gegenzusteuern. Dafür ist eine bundesweite Datenplattform vorgesehen.
Änderungen im Gesetzgebungsverfahren möglich
Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ist nach dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz die größte sozialstaatliche Reform dieser Legislaturperiode. Es kombiniert Leistungsverbesserungen (Pflegebegleitung, digitale Angebote, Notfallhilfen) mit spürbaren Spar- und Beitragsmaßnahmen. Für Versicherte bedeutet das voraussichtlich mehr Unterstützung im Pflegealltag, aber auch höhere finanzielle Belastungen, insbesondere für Kinderlose, besser Verdienende und Minijobber. Der Entwurf befindet sich bislang im Gesetzgebungsverfahren; Änderungen im Bundestag sind daher noch möglich.
