Notfalldienst

Gemäß dem Heilberufsgesetz der Länder besteht für alle niedergelassenen Ärzte die Verpflichtung, außerhalb ihrer üblichen Praxiszeiten eine Notfallversorgung für alle Bürger zu garantieren. Mit Hilfe des Notfalldienstes (auch ärztlicher Bereitschaftsdienst genannt) kann eine flächendeckende ambulante ärztliche Notfallversorgung in dringenden Fällen sichergestellt werden. Am Notfalldienst haben sich Ärzte aller Fachrichtungen aufgrund ihrer Verpflichtungen aus der Berufsordnung bzw. der Zulassung zu beteiligen.