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Behörden ermitteln wegen Verdacht einer illegalen Krankenkasse in der Reichsbürger-Szene

veröffentlicht am 01.12.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Bafin Gebäude Bafin Gebäude(c) Von Thomas Wolf (Der Wolf im Wald) - CC0, http
Polizei, LKA und Bafin ermittelten am 29. November in der den Reichsbürgern zugerechneten Organisation „Königreich Deutschland“ wegen Verdachtes illegaler Finanzgeschäfte. Konkret ging es um deren Angebot einer alternativen Krankenversicherung.  

2023-12-01T14:54:00+00:00
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Bereits in den frühen Morgenstunden durchsuchten Beamte der Finanzaufsicht und der Deutschen Bundesbank unter Polizeischutz in mehreren Bundesländern insgesamt zehn Immobilien der Vereinigung. Die groß angelegte Aktion diente der Sicherstellung von Beweismaterialien.

Selbsternannter "König" bereits verurteilt

Die Vereinigung um den selbsternannten „König“ Peter Fitzek stehe laut Bafin im Verdacht, ohne „die dafür notwendige Erlaubnis Bank- und Versicherungsgeschäfte“ zu betreiben, teilte die Aufsicht mit. Deren Geschäfte seien bereits mehrfach verboten und eine Abwicklung angeordnet worden. Bereits im September 2022 standen Betreiber eines ähnlichen Angebotes aus dem Umfeld des so genannten „Königreichs“ vor Gericht. Den Geschäftsbetrieb einer so genannten «Deutschen Gesundheitskasse» (DeGeKa) hatte die Finanzaufsicht Bafin bereits 2017 verboten. In der Folge wurde auch der Gründer und Initiator Peter Fitzek wegen unerlaubter Versicherungsgeschäfte verurteilt.

Website der so genannten Deutschen Heilfürsorge DHF Website der so genannten Deutschen Heilfürsorge DHF

 
In der Nachfolge bieten Akteure der Szene nun unter dem Namen „Deutsche Heilfürsorge“ eine weitere vermeintliche Krankenversicherung an. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Selbstständige und Freiberufler. Dabei berufen sie sich juristisch auf den Paragraph 5 Absatz 1 des Fünften Sozialgesetzbuches. Dieser erlaubt es bei Nachweis einer „anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall“, dass keine weitere Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse nötig ist, wie es § 193 Abs. 3 Punkt 2 VVG festlegt.  

Illegale Geschäfte oder 'anderweitige Absicherung' ?

Ob es sich nun bei der so genannten „Deutschen Heilfürsorge“ wiederum um illegale Finanzgeschäfte handelt oder nicht, haben nun die Ermittlungsbehörden und die Gerichtsbarkeit zu klären. Denn tatsächlich gibt es bereits legale Modelle einer „anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall“ auf Vereinsbasis, die sich auf den gleichen Gesetzespassus berufen. Hierzu zählt beispielsweise die nach einem Schweizer Modell in Deutschland initiierte Solidargemeinschaft artabana, die bundesweit mehr als 2000 Mitglieder hat. 

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