Gesundheitspolitik

Anspruch auf Kinderkrankengeld soll 2027 wieder sinken

Erhöhte Kinderkrankentage waren Corona-Sonderregelung
veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

Kranke Kinder und KinderkrankengeldKranke Kinder und Kinderkrankengeld(c) Getty Images / Igor Bostanika
Berufstätige Eltern müssen sich auf weniger so gegannte Kinderkrankentage einstellen. Der derzeit noch geltende erhöhte Anspruch auf Freistellung und Kinderkrankengeld von 15 Arbeitstagen je Kind und Elternteil läuft zum Jahresende aus. Ab 2027 sollen dann wieder der ursprüngliche Anspruch wie vor der Corona-Pandemie gelten.

2026-09-24T10:56:00+00:00

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Sonderregelungen gelten bis 31. Dezember 

Während der Pandemie wurde der Anspruch auf Kinderkrankengeld zunächst auf 20 Tage je Kind und Elternteil erhöht und später nochmals auf bis zu 30 Tage ausgeweitet. Für Alleinerziehende galt jeweils der doppelte Anspruch. Mit dem Ende der Sonderregelungen wurde der Anspruch 2024 und 2025 zunächst auf 15 Tage je Kind und Elternteil festgelegt. Diese Regelung wurde anschließend auch für 2026 gesetzlich fortgeführt. Bei mehreren Kindern gilt eine jährliche Obergrenze von 35 Arbeitstagen je Elternteil beziehungsweise 70 Tagen für Alleinerziehende. 

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hat die Rückkehr zur ursprünglichen Regelung am 23. September 2026 ausdrücklich befürwortet. In einer Regierungsbefragung im Bundestag erklärte er, die erhöhten Kinderkrankentage seien eine Sonderregelung aus der Corona-Zeit und sollten wieder zurückgenommen werden. Ab 2027 werde es wieder zehn Tage pro Elternteil geben. 

Fünf Kinderkrankentage weniger ab 2027

Für Familien bedeutet die geplante Rückkehr zur alten Regelung: Eltern mit einem kranken Kind hätten ab 2027 wieder fünf Kinderkrankentage weniger zur Verfügung als 2026. Bei Alleinerziehenden würde sich der Anspruch ebenfalls um zehn Tage reduzieren. Voraussetzung für Kinderkrankengeld ist grundsätzlich, dass das Kind gesetzlich versichert ist, das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat beziehungsweise behindert und auf Hilfe angewiesen ist und die Betreuung durch den Elternteil erforderlich ist. 

Die Entwicklung ist damit ein deutlicher Rückbau gegenüber den während der Pandemie geltenden Sonderregelungen. Zugleich entspricht die für 2027 angekündigte Regelung wieder dem Anspruch, der bereits vor Corona im Gesetz vorgesehen war. Die endgültige politische und gesetzgeberische Entwicklung für 2027 bleibt abzuwarten. 

Kinderkrankentage & Kinderkrankengeld auf einen Blick

Kinderkrankengeld bis 31.12.2026 ab 01.01.2027
1 Kind – je Elternteil 15 Arbeitstage 10 Arbeitstage
1 Kind – alleinerziehend 30 Arbeitstage 20 Arbeitstage
2 Kinder – je Elternteil 30 Arbeitstage 20 Arbeitstage
2 Kinder – alleinerziehend 60 Arbeitstage 40 Arbeitstage
3 oder mehr Kinder – je Elternteil max. 35 Arbeitstage max. 25 Arbeitstage
3 oder mehr Kinder – alleinerziehend max. 70 Arbeitstage max. 50 Arbeitstage
Höhe des Kinderkrankengeldes i. d. R. 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts 90 % – unverändert
Bei beitragspflichtigen Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts 100 % – unverändert
Gesetzliche Höchstgrenze max. 70 % der Beitragsbemessungsgrenze unveränderte Berechnungsregel
Altersgrenze des Kindes grundsätzlich unter 12 Jahren unverändert
Kind mit Behinderung und auf Hilfe angewiesen keine Altersgrenze nach der normalen U12-Regel unverändert
Medizinisch notwendige Begleitung bei stationärer Behandlung des Kindes Kinderkrankengeld für die Dauer der notwendigen Mitaufnahme, ohne Begrenzung auf die regulären Kinderkrankentage unverändert

Kritik vom Sozialverband VdK

Lautstarke Kritik an den Plänen von Gesundheitsminister Linnemann kam von der VdK-Präsidentin Verena Bentele. Die geplante Kürzung treffe insbesondere Frauen udn Alleinerziehende hart. LInnemanns Pläne passten "nicht zusammen mit dem Ziel, die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen, möglichst sogar in Vollzeit.", so Bentele. Wer mehr Erwerbsarbeit von Frauen fordert, dürfe nicht gleichzeitig an der Absicherung unbezahlter Sorgearbeit sparen.

 

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