Übernehmen Krankenkassen HPV-Impfungen über 18 Jahren?
Antwort der Redaktion: Die gesetzliche Kostenübernahme für die HPV-Impfung gilt verpflichtend für Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren. Wird die Impfung erst im späteren Jugendalter notwendig, können Nachholimpfungen bis einen Tag vor dem 18. Geburtstag durchgeführt werden. Auch diese gehören zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine HPV-Impfung auch über das 18. Lebensjahr hinaus als Satzungsleistung (freiwillige Zusatzleistung). Dazu zählen beispielsweise;
• TK (Techniker Krankenkasse)
Die TK erstattet die Kosten für Frauen und Männer ab dem 18. Geburtstag bis einen Tag vor dem 27. Geburtstag. Es fällt nur eine Zuzahlung an.
• AOK (nicht in allen Bundesländern)
AOK Baden-Württemerg, AOK Bayern, AOK Hessen, AOK Niedersachsen, AOK NordOst, AOK NordWest, AOK PLUS, AOK Rheinland/Hamburg u. a. bieten die HPV-Impfung als Mehrleistung über das Jugendalter hinaus an.
• Mobil Krankenkasse
übernimmt die Impfung ohne Altersgrenze: Nach dem 18. Lebensjahr erfolgt die Kostenübernahme über Kostenerstattung gegen Vorlage der Rechnung
• KKH: Seit dem 1. Januar 2025 gibt es die Kostenübernahme auch nach dem 18. Geburtstag, die über Rechnung und Privatrezept eingereicht werden kann.
Weitere gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten auch für Erwachsene, abhängig von der jeweiligen Satzung. Klarheit, ob Ihre eigene Kasse dabei ist, bekommen Sie zum Beispiel über den Krankenkassentest.
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