Quartal abgelaufen - Facharzt akzeptiert Überweisung nicht
Antwort der Redaktion:
Laut Information der Kassenärztlichen Vereinigung (KBV) gilt eine Überweisung zum Facharzt auch über die Quartalsgrenze hinaus. Die Arztpraxen können also ihre Überweisung auch im Folgequartal problemlos abrechnen. Insofern besteht kein technischer Grund für die Nichtakzeptanz. Die Ablehnung der Überweisung durch die Praxis könnte durch mangelnde Kenntnisse des Praxispersonals oder durch Irritationen im Umgang mit der Praxissoftware hervorgerufen sein. Als betroffene Mutter sollten Sie versuchen, auf die Rechtslage hinzuweisen, zum Beispiel auf den geltenden Mantelvertrag, notfalls sich auch an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung vor Ort oder an Ihre Krankenkasse wenden.
Die KBV Baden-Württemberg hat die Rechtslage wie folgt zusammengefasst:
"Überweisungen sind quartalsübergreifend gültig (..)
Manche Praxen nehmen Überweisungen aus dem Vorquartal nicht mehr an oder fordern Überweisungen aus dem aktuellen Quartal an. Dies wird oft mit Vorgaben der KV oder der Praxissoftware begründet, was jedoch nicht korrekt ist. Grundsätzlich orientiert sich die Gültigkeit einer Überweisung nicht an Quartalsgrenzen. Dies gilt auch bei ermächtigten Ärzten, soweit der Ermächtigungsbescheid keine Beschränkungen auf Überweisungen aus dem aktuellen Quartal enthält.
Besonderheit bei sonstigen Kostenträgern (Bundeswehr, Polizei etc.): Diese Patienten benötigen immer eine Überweisung für das jeweils aktuelle Behandlungsquartal."
Quelle: https://www.kvbawue.de/praxis/abrechnung-honorar/abrechnung-wie-was-wann-wohin/ueberweisungen/
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