Probleme mit der elektronischen Patientenakte? So hilft die Ombudsstelle
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Wie erfolgt der Zugriff auf meine Daten und wer darf sie einsehen? Wie kann ich einzelne Dokumente freigeben oder löschen? Und ist ein Widerspruch gegen die ePA auch jetzt noch möglich? Mit solchen Problemen sehen sich Versicherte konfrontiert, wenn sie die Elektronische Patientenakte nutzen wollen oder vom Arzt danach gefragt werden. Manche Versicherte wissen nicht einmal, dass es für sie schon eine ePA für sie gibt.
Was ist die ePA?
In der elektronischen Patientenakte können medizinische Befunde, Medikationspläne oder Notfalldaten digital abgelegt und verwaltet werden. Die Versicherten können selbst entscheiden, wer Zugriff auf ihre sensiblen Daten bekommt. Dazu können sie die Zugriffsrechte selbst managen und auch Dateien eigenständig löschen. Wer die ePA nicht nutzen will, kann der Einrichtung auch nachträglich widersprechen. Im Lebensalltag lässt sich das jedoch nicht so leicht umsetzen, wenn technische Kenntnisse im Umgang mit der Anwendung fehlen. Nur 25 Prozent der Versicherten ist laut Verbraucherzentrale Hamburg bislang in der Lage, die ePA aktiv zu verwalten. Vor allem ältere Menschen sind nicht selten überfordert und wissen auch nicht, wo es Hilfe gibt.
Ombudsstellen: Anlaufstelle bei ePA-Problemen
Jede gesetzliche Krankenkasse ist laut SGB V verpflichtet, eine Ombudsstelle für die elektronische Patientenakte bereitzustellen. Jede gesetzliche Krankenkasse unterhält also eine Kontaktstelle, um bei Problemen und Fragestellungen rund um die ePA zu unterstützen, Widersprüche und Beschwerden entgegenzunehmen. Damit sind die Ombudsstellen eine wichtige Anlaufstelle für alle, die Unterstützung bei der Nutzung ihrer Gesundheitsdaten benötigen.
- Einrichtung des ePA-Zugangs / Probleme mit ePA-App
- Erteilen oder Einschränken von Zugangsrechten ( zB Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken)
- Auskünfte darüber, wer wann auf die Akte zugegriffen hat
- Widersprüche gegen einzelne Anwendungsfälle der ePA (einschließlich Medikationsdaten und E-Rezept)
- Widersprüche gegen den Zugriff von Ärzten, Apotheken, Therapeuten oder Kliniken
- Widerspruch gegen die Weitergabe von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken
- Rücknahme von bereits erteilten Widersprüchen
- Bereitstellung von ePA-Protokolldaten an versicherte Personen
- Löschen der elektronischen Patientenakte
Hilfsangebot kaum bekannt
Trotz gesetzlicher Verpflichtung sind die Ombudsstellen bislang wenig bekannt. Laut Verbraucherzentrale Hamburg wusste weniger als ein Viertel der gesetzlich Versicherten, dass ihre Krankenkasse eine entsprechende Stelle eingerichtet hat. Besonders gering ist der Bekanntheitsgrad bei älteren Menschen. Die Verbraucherzentrale fordert deshalb, dass Krankenkassen ihre Unterstützungsangebote sichtbarer machen und Versicherte aktiver informieren.
ePA-Frust? Das sollten Sie tun
Wer unsicher im Umgang mit der elektronischen Patientenakte ist oder technische Schwierigkeiten hat, sollte sich direkt an die Krankenkasse wenden und nach der ePA-Ombudsstelle fragen. Häufig erfolgt der Erstkontakt über den allgemeinen Kundenservice, da nicht alle Krankenkassen eigene ePA-Hotlines eingerichtet haben.
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Krankenkasse |
Tel Ombudsstelle |
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DAK Gesundheit |
040-2094737-9525 |
service-ePA-Ombudsstelle@dak.de
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| HEK | 040 65696-2983 | ombudsstelle (at) hek.de |
| BKK exklusiv | 05132/5001-0 | ombudsstelle.epa@bkkexklusiv.de |
| Mobil Krankenkasse | 0800 255 3002-811 | ombudsstelle@mobil-krankenkasse.de |
| BKK_DürkoppAdler | 0521 557847-599 | ombudsstelle@bkk-da.de |
| BKK Akzo Nobel | 06022 7069-333 | epa@bkk-akzo.de |
| BKK Freudenberg | 06201 690500-1 | ombudsstelle.epa(at)bkk-freudenberg.de |
| Pronova BKK | 0214 32296-4916 | epa-ombudsstelle@pronovabkk.de |
