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Studium

Krankenversicherung während der Promotion

Wie krankenversichern als Doktorandin oder Doktorand?
veröffentlicht am 28.09.2020 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Promotion und Krankenversicherung Promotion und Krankenversicherung(c) DOCRABE Media / Fotolia.de
Wenn sich Studierende, nach erfolgreicher Beendigung ihres Staatsexamens, Master- oder Diplomstudiengangs, für die Fortsetzung Ihrer akademischen Karriere entscheiden, ist der nächste Schritt häufig die Promotion. Was gilt dann für die Krankenversicherung?

2020-09-28T07:50:00+00:00
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Krankenversicherung und Promotion Krankenversicherung und Promotion
Wenn du als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent an einer Hochschule immatrikuliert bist, hast du dieselben Rechte und Pflichten wie alle anderen Studierenden auch. Doch im Sinne des Sozialversichungsrechts zählst du, falls du dein vorheriges Studium schon abgeschlossen hast, während der Promotion nicht mehr zur Kategorie „ordentlich Studierende“. Das heißt für Dich: du hast keinen Anspruch mehr auf die günstige studentische Krankenversicherung (KVdS).


Grundsätzlich gilt: Die Erwerbssituation von Doktorandinnen und Doktoranden nimmt Einfluss auf das Versicherungsverhältnis. Ob eine Versicherungspflicht innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung besteht oder nicht, hängt von dem Einkommen ab. Im folgenden findest du eine Übersicht über die Versicherungsmöglichkeiten während deines Promotionsstudiums.

Studentisch versichert trotz Promotion?

Falls die Promotion noch vor dem Abschluss des eigentlichen Studiums erfolgt, ist eine Mitgliedschaft in der studentischen Pflichtversicherung weiterhin nach  § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V möglich. Da in diesem Fall noch nicht das berufsqualifizierende Erststudium abgeschlossen ist, zählst du trotz Promotionstätigkeiten in die Kategorie „ordentlich Studierende“ im Sozialversichungsrecht. Somit könntest du auch weiterhin vom vergünstigten Krankenkassenbeitrag für Studierende profitieren. Auch eine Beschäftigungsmöglichkeit als Werkstudent oder Werkstudentin steht dir weiterhin zur Verfügung, falls du dein bisheriges Studium noch nicht abgeschlossen haben solltest.

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Freiwillig gesetzlich krankenversichert

Wenn du deinen berufsqualifizierenden Abschluss schon in der Tasche hast und deine Promotion anstreben möchtest, aber noch in keinem angestellten Verhältnis bist, kannst du dich entweder freiwillig gesetzlich krankenversichern oder eine private Krankenversicherung abschließen. Das gilt auch dann, wenn du während deiner Promotion ein Stipendium beziehst. Falls du verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bist könntest du dich auch über die Familienversicherung mitversichern lassen.

PKV-Studitarife und Promotionsstip

Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen bieten einige private Krankenkassen auch während der Promotionstätigkeit und nach abgeschlossenem Studium Studierendentarife an. In der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist die Einstufung in einen Tarif für Studierende auch mit einem Stipendium möglich. Im Vergleich zu den gesetzlichen Krankenkassen wird die Finanzierung über ein Stipendium nicht als Einkommen angerechnet.

Erwerbstätig während der Promotion

Doktorandin mit Promotionsstelle Doktorandin mit Promotionsstelle(c) Brenda Geisse / pixabay / CC0
Wenn du während deiner Promotion einer Erwerbstätigkeit nachgehst, kannst du dich als Arbeitnehmer bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichern lassen. Dabei darf es sich aber nicht um eine geringfügig entlohnte oder kurzfristige Beschäftigung (Minijob) handeln. Das ist auch dann der Fall, wenn du zum Beispiel als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder Mitarbeiter an einer Universität angestellt bist. Der reguläre Beitrag für die Krankenkasse ist dann abhängig von deinem monatlichen Einkommen. Die Beiträge für deine gesetzliche Krankenversicherung werden dann zu gleichen Teilen von deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin mitgezahlt.

Derzeit liegt der Grundbeitrag für die gesetzlichen Krankenkassen bei 14,6 Prozent (Stand 2020). Zusätzlich kommt dann noch der individuelle Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse dazu. Somit musst du einen Eigenanteil von 7,3 Prozent + Zusatzbeitrag für deine Versicherung bezahlen.

Zusammenfassung

Wenn du während deiner Promotion in einem Beschäftigungsverhältnis bist, kannst du dich als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichern lassen. Wenn du allerdings ein Promotionsstipendium beziehst oder keinem Beschäftigungsverhältnis nachgehst, bist du somit nicht pflichtversichert und kannst zwischen einer privaten oder gesetzlich freiwilligen Krankenversicherung wählen. In der PKV besteht für Doktorandinnen und Doktoranden sowie für Promovierende die Möglichkeit, auch nach abgeschlossenem Studium, einen Studierendentarif zu wählen. Wenn du verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sein solltest, ist eine kostenlose Mitversicherung über die Familienversicherung des Partners oder der Partnerin möglich.

Bitte beachte:
Während eines Promotionsstudiums besteht im Normalfall nicht die Möglichkeit als Werkstudent oder Werkstudentin zu arbeiten. Ausnahme: Es sei denn, du hast noch nicht dein Staatsexamen, Master- oder Diplomstudiengang beendet.

 

 

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