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PKV / GKV

Wechsel von PKV zur GKV - Wann und für wen ist eine Rückkehr möglich?

Welche Wege gibt es für PKV-Mitglieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
veröffentlicht am 01.01.1970 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Rückkehr von der privaten (PKV) in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) Rückkehr von der privaten (PKV) in die gesetzliche Krankenkasse (GKV)(c) Fotolia.de / stockWERK
Wer sich für die Private Krankenversicherung (PKV) entscheidet, geht eine langfristige Bindung ein. Eine Rückkehr als "Bäumchen wechsel Dich" zwischen den beiden Versicherungsystemen ist durch den Gesetzgeber erschwert worden. Für den Wechsel aus einer privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche gelten strenge Richtlinien, die in § 5 und § 6 des SGB V festgelegt sind. Wann ist ein Wechsel zurück von der PKV in die GKV möglich und wann nicht?

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Rückkehr PKV in GKV für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer unter 55 Jahren - Rückkehr PKV zu GKV Arbeitnehmer unter 55 Jahren - Rückkehr PKV zu GKV(c) Tim Reckmann / pixelio.de
Für Arbeitnehmer bis zum Lebensalter von 55 Jahren ist eine Rückkehr von der PKV in die GKV auf Antrag möglich, wenn die Voraussetzungen dafür regelmäßig bis dauerhaft vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich für Angestellte das Bruttoeinkommen durch Teilzeit oder Jobwechsel verringert, so dass die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG) unterschritten wird.

Auch wenn die Versicherungspflichtgrenze angehoben wird, kann dieser Fall eintreten. Als Zeitraum der Feststellung gilt der Verlauf eines Kalenderjahres (12 Monate). So lang muss das Einkommen unter der jeweilig geltenden Versicherungspflichtgrenze liegen, damit ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wirksam werden kann. Steigt das Einkommen nach einem erfolgten Wechsel wieder über den Grenzwert, können Versicherte sich weiter freiwillig gesetzlich versichern und somit in der GKV verbleiben. 

Wechsel ab 55 Jahren

Ist das 55. Lebensjahr hingegen bereits überschritten, wird ein Wechsel von privat zu gesetzlich sehr schwierig. Eine Möglichkeit besteht überhaupt nur dann, wenn

  • im vorangegangenen Zeitraum von 60 Monaten wenigstens für einen Tag eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat.
  • und in über der Hälfte dieses Zeitraums ( mehr als 30 Monate ) keine Versicherungspflicht bestand


Rückkehr PKV in GKV für Selbstständige

selbststaendig - Wechsel von PKV zu GKV selbststaendig - Wechsel von PKV zu GKV(c) Konstantin Gastmann / Pixelio.de
Selbstständige und Freiberufler unterliegen nicht wie Angestellte der Versicherungspflicht und können bei der Krankenversicherung daher frei zwischen den Versicherungssystemen wählen. Einzige Ausnahme bildet die versicherungsrechtlich gesonderte Berufsgruppe der Künstler und Publizisten. Wer als Selbstständiger privatversichert ist, kann nur dann in die GKV zurückkehren, wenn er im Haupterwerb in ein Arbeitnehmerverhältnis wechselt und sein Jahresverdienst dabei unter der Höhe der Versicherungspflichtgrenze (JAEG ) liegt.

Bewegen sich die selbstständig erzielten Einnahmen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 350 Euro, kann man sich bei bestehenden Voraussetzungen in der beitragsfreien Familienversicherung über den Ehe- oder Lebenspartner wieder gesetzlich versichern.


Rückkehr PKV in GKV für Studenten

Studenten - Wechsel PKV in GKV Studenten - Wechsel PKV in GKV(c) Fotolia.com / goodluz
PKV-Versicherte Studenten sind für die Dauer ihres Studiums an die Entscheidung für die Private Krankenversicherung gebunden. Nach einem Abschluss ist der Wechsel von der PKV zur GKV möglich, wenn entweder eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder eine Beschäftigung mit einem Bruttoeinkommen über der Jahresentgeltgrenze (JAEG) aufgenommen wird. Die private Krankenkasse muss bei nachgewiesenem Studienabschluss eine Kündigung der Krankenversicherung akzeptieren. Einzuhalten ist hier lediglich die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist.

Die Rückkehrmöglichkeit in die GKV nach dem Studium wird erst dann versperrt, wenn Absolventen einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen, um in der PKV bleiben zu können, auch wenn Ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (JAEG) liegt.  

Rückkehr PKV in GKV für Arbeitslose

(c) Rainer Sturm / pixelio.de
Wer sich als Privatversicherter arbeitslos meldet, kann unter folgenden Voraussetzungen wieder in die GKV zurückkehren:

  • Es besteht ein Anspruch auf ALG I
  • Das 55. Lebensjahr wurde noch nicht vollendet

Diese Regelung nach ( § 5 SGB V) gilt sowohl für Arbeitnehmer, die sich arbeitslos melden als auch für privat versicherte Selbstständige, die ihre Selbstständigkeit aufgeben möchten, um Arbeitslosengeld zu beziehen. Bei letzteren besteht dann Anspruch auf ALG I, wenn unmittelbar vor Beginn der Selbstständigkeit mindestens ein Jahr eine versicherungspflichtige Tätigkeit vorlag oder während der Selbstständigkeit eine Weiterversicherung in der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung  laut § 28a SGB III bestanden hat.
Besteht kein Anspruch auf ALG I  und muss daher ALG II ( auch Hartz IV genannt) beantragt werden, verbleiben diese Versicherten in der PKV und wechseln in den meisten Fällen in den PKV-Basistarif. Dieser bietet eine Krankenversicherung, die bei den Leistungen in etwa dem Niveau der GKV entspricht.   
 

 

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