Basistarif (PKV)

Der Basistarif ist der Grundabsicherungstarif in der Privaten Krankenversicherung (PKV). Er wurde im Jahr 2007 eingeführt, um Personen eine medizinische Versorgung ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu bieten, die ihren bestehenden PKV-Tarif nicht länger finanzieren können. Der Basistarif ist brancheneinheitlich, das heißt, er kann bei allen Versicherungsunternehmen der PKV zu denselben Konditionen abgeschlossen werden.
Leistungsumfang und Voraussetzungen
Das Leistungsangebot im Basistarif entspricht weitgehend dem der GKV und umfasst kassenärztliche Behandlungen, die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sowie Leistungen im Rahmen der kassenärztlichen Gebührenordnung. Der Basistarif bietet damit einen umfassenden Versicherungsschutz, ohne dass der Gesundheitszustand des Antragstellers eine Rolle spielt – eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt; und Risikozuschläge sind im Basistarif unzulässig. Auch die sogenannte Altersrückstellung ( korrekt: Alterungsrückstellungen) bleibt bestehen und trägt dazu bei, dass die Höhe der monatlichen Versicherungsprämie im Alter stabil bleibt.
Vertragliche Grundlagen und Anspruch
Jede private Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, den Basistarif anzubieten. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB), das den Zugang zur PKV regelt. Ein Antrag auf den Basistarif darf nicht abgelehnt werden, da ein so genannter Kontrahierungszwang besteht. Der Anspruch auf den Basistarif steht allen privatversicherten Personen offen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Beitragshöhe im Basistarif
Die Beitragshöhe im Basistarif richtet sich nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht der versicherten Person, darf jedoch den Höchstbetrag der GKV nicht überschreiten. Dieser Höchstbeitrag wird jährlich angepasst und beträgt im Jahr 2025 aktuell bis zu 843,52 Euro im Monat. Risikozuschläge werden im Basistarif nicht erhoben, und es gibt keine höhere Belastung durch gesundheitliche Risiken. In Fällen von Hilfebedürftigkeit kann der Beitrag im Basistarif auf die Hälfte reduziert werden (Sozialtarif), und bei Bezug von Sozialhilfe oder Rente kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Halbierung des Beitrags erfolgen.
Wer als Privatversicherter hilfebedürftig im Sinne des SGB ist, zahlt im Basistarif eine reduzierte Prämie in Höhe von 50 Prozent des GKV-Höchstbeitrags. Kann man als Versicherter auch diese reduzierte Prämie nicht zahlen, übernimmt der Sozialhilfeträger einen weiteren Anteil oder sogar die komplette Prämie. Der Basistarif bietet auch eine geeignete Lösung für Nichtversicherte mit Vorerkrankungen, die keinen normalen Tarif bekommen
Wechsel in den Basistarif
Der Wechsel in den Basistarif ist für Privatversicherte, die bereits einen Vertrag in der PKV haben, grundsätzlich möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Ein umgekehrter Wechsel von PKV zur GKV ist hingegen nur unter bestimmten Umständen zulässig. Privatversicherte im Basistarif können ergänzende Zusatzversicherungen abschließen, um ihren Versicherungsschutz zu erweitern.
Notlagentarif und Standardtarif
Falls ein Versicherter die Beiträge im Basistarif nicht zahlen kann, besteht die Möglichkeit, in den sogenannten Notlagentarif zu wechseln, der lediglich eine grundlegende medizinische Versorgung sicherstellt. Der Basistarif unterscheidet sich vom Standardtarif der PKV, der speziell für ältere Versicherte mit langjähriger Mitgliedschaft angeboten wird.