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Gesundheit

Behandlung von Sprachstörungen mit Logopädie

Was Logopäden behandeln und wer die Kosten trägt
veröffentlicht am 05.01.2022 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Sprachtherapie bei einer LogopädinSprachtherapie bei einer Logopädin(c) fotolia.de / Africs Studio
Phonetische Sprachstörungen oder auch Schluckbeschwerden treten bei vielen Kindern in bestimmten Lebensabschnitten auf. Dauern sie an, sollte eine Logopädie-Praxis aufgesucht werden. Hierbei gilt: je eher mit einer Therapie begonnen wird, um so besser. Doch wer trägt die Kosten für die Behandlung?

2022-01-05T19:42:00+00:00
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Worum geht es bei Logopädie?

Logopäden sind vielseitig und behandeln bei Kindern und Erwachsenen Sprech-, Sprach- und Stimmstörungen als auch Beschwerden, die durch schlechtes Hören und beim Schlucken auftreten. Nicht immer geht es darum, die Kommunikationsfähigkeit von Menschen zu verbessern – können Babys zum Beispiel nicht richtig schlucken, kommt es zu Problemen beim Essen und Trinken. Hier ist eine Therapie unbedingt nötig.

In der Logopädie kommen keine Medikamente zum Einsatz. Stattdessen wird auf Übungen gesetzt, durch die Patienten beispielsweise lernen, sich zu artikulieren, die Stimme zu schulen, ihre Atmung beim Sprechen zu kontrollieren (Stimmgebung) oder ihren Sprechfluss zu verbessern. Zum Repertoire der Logopäden gehören auch Übungen im Bereich Wortfindung, Wortschatz, Grammatik und Dialog sowie das Vermitteln von Kommunikationstechniken.

Wann werden Kinder und Jugendliche logopädisch behandelt?

Es gibt unterschiedliche Gründe dafür, eine logopädische Therapie in Anspruch zu nehmen. Häufig kommt die Logopädie beispielsweise bei Sprachentwicklungsstörungen zum Einsatz: Entwickelt sich das Sprechen bei einem Kind stark verzögert, liegt möglicherweise diese Form der Störung vor. Das Kind lernt das Sprechen hierbei nicht in der für Kinder eines bestimmten Alters üblichen Geschwindigkeit. Das Gleiche gilt für das Sprachverständnis. Wird eine Sprachentwicklungsstörung nicht frühzeitig behandelt, bildet sich bei manchen Kindern zusätzlich eine Lese-Rechtschreib-Schwäche aus.

Manchmal liegt das Problem auch in der Artikulation während des Sprechens. Bei der sogenannten Artikulationsstörung hat das Kind keine Probleme damit, vollständige Sätze zu bilden oder ein grammatikalisches Verständnis zu entwickeln, wie es bei der Sprachentwicklungsstörung der Fall ist. Stattdessen kämpft der junge Patient mit Lautfehlbildungen. Ein klassisches Beispiel ist das Lispeln, bei dem die Zischlaute (s, ch, sch) nicht korrekt ausgesprochen werden können.

Ein weiteres Anwendungsbeispiel der Logopädie sind Störungen des Redeflusses. Dabei wiederholt der Betroffene ungewollt einzelne Laute oder Silben, oft auch ganze Wörter. Dies äußert sich zum Beispiel in einem Stottern.

Auch Hörstörungen gehören zum Behandlungsfeld der Logopäden. Hier liegt das Problem auch in einer verzögerten Sprachentwicklung, allerdings bedingt durch schlechtes Hören oder Taubheit. Daher spricht man von einer sekundären Sprech- oder Sprachstörung. Davon sind sowohl das Sprechen als auch das Sprachverständnis betroffen.

Ablauf der logopädischen Therapie

Um eine Diagnose zu stellen, werden unterschiedliche Tests durchgeführt. Hierbei soll festgestellt werden, welche Beeinträchtigung vorliegt und wie stark diese ausgeprägt ist. Auf Basis dieser Tests, des ärztlichen Befunds und den Voruntersuchungsergebnissen erstellt der Logopäde einen individuellen Therapieplan. Der Logopäde klärt die Angehörigen und deren betroffenes Kind über die Ursache der Störung und den Verlauf der Behandlung auf. Sofern es möglich ist, werden auch Tipps zum selbstständigen Training vermittelt.

Die Therapie kann sowohl in einer logopädischen Praxis als auch in einem Krankenhaus oder einer Rehaeinrichtung durchgeführt werden. Häufig beansprucht die Behandlung viel Zeit. Sind alle Beteiligten – und natürlich vor allem der Patient – motiviert und besitzen das nötige Durchhaltevermögen, erzielt die Logopädie meist sehr gute Erfolge.

Was zahlt die Krankenkasse?

Die Logopädie ist als Heilmittel im Leistungskatalog der gesetzlichen (und privaten) Krankenversicherung festgeschrieben und wird daher finanziell von des Kassen unterstützt. Für die Bewilligung der Kostenübernahme benötigen Betroffene bzw. deren Eltern eine Verordnung vom Arzt für eine logopädische Behandlung bei ausgebildeten Therapeuten. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dann die Kosten für 10 Sitzungen von je 45 Minuten, wenn es sich um Patienten unter 18 Jahren handelt. Nach dem Ablauf bedarf es wieder einer Folgeverodnung, sofern eine weitere Behandlung nötig ist. Ab dem siebenten Sitzungsdurchlauf tragen die Kassen die Therapiekosten nur noch, wenn eine schwerwiegende Indikation vorliegt. Das kann beispielsweise eine Behinderung sein.

Auch bei Patienten über 18 werden die Behandlungskosten übernommen, allerdings muss in diesem Fall eine Zuzahlung geleistet werden: Die Patienten müssen 10 Euro pro Rezept und zusätzlich 10 % des Rezeptwerts aus der eigenen Tasche zahlen. Gesetzlich Krankenversicherte, die in einem Kalenderjahr die Belastungsgrenze erreicht haben, können sich für das verbleibende Jahr von dieser Zuzahlung befreien lassen.

 

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