Krankenkassen-Bonusprogramme im Vergleich
Die besten Bonusprogramme der Krankenkassen(c) fotolia.de / DOC RABE Media / setareh
Inhaltsverzeichnis
Warum Bonusprogramme beim Krankenkassenvergleich wichtig sind
Bonusprogramme gehören zu den wichtigsten Unterscheidungsmerkmalen der gesetzlichen Krankenkassen. Während viele Pflichtleistungen gesetzlich vorgegeben sind, können Krankenkassen bei Bonusprogrammen eigene Schwerpunkte setzen. Für Versicherte bedeutet das: Wer regelmäßig zur Vorsorge geht, sich impfen lässt, sportlich aktiv ist oder an Präventionskursen teilnimmt, kann je nach Krankenkasse bares Geld, Sachprämien oder Zuschüsse für Gesundheitsleistungen erhalten.
Doch welche Krankenkasse passt zu meinem Alltag und zahlt mir für mein Verhalten tatsächlich etwas zurück? Ein hoher Maximalbonus klingt attraktiv, ist aber nicht automatisch der beste Wert. Entscheidend ist, wie leicht der Bonus erreicht werden kann und welche Maßnahmen im persönlichen Lebensmodell überhaupt realistisch sind.
Dieser Vergleich betrachtet deshalb nicht nur die maximal möglichen Prämien, sondern auch typische Musterfälle. So wird sichtbar, welche Krankenkassen für junge Berufseinsteiger, Studierende, Arbeitnehmer mittleren Alters und Seniorinnen beziehungsweise Senioren besonders attraktiv sein können.
Was ist ein Bonusprogramm der Krankenkasse?
Ein Bonusprogramm ist ein freiwilliges Prämienmodell einer gesetzlichen Krankenkasse. Versicherte sammeln Nachweise für gesundheitsbewusstes Verhalten und erhalten dafür eine Belohnung. Diese kann als Geldbetrag, Gutschein, Sachprämie oder Zuschuss zu zusätzlichen Gesundheitsleistungen ausgestaltet sein.
Typische Bonusmaßnahmen sind zum Beispiel die jährliche Zahnvorsorge, Schutzimpfungen, Früherkennungsuntersuchungen, Sportvereinsmitgliedschaften, Fitnessstudio, Nichtraucherstatus, ein normaler BMI-Wert oder die Teilnahme an zertifizierten Präventionskursen. Einige Krankenkassen setzen zusätzlich auf digitale Elemente wie Apps, Fitnesstracker oder Online-Nachweise.
Wichtig ist: Bonusprogramme sind keine Pflichtleistung im engeren Sinne und nicht bei allen Krankenkassen gleich aufgebaut. Die Regeln, Nachweise, Fristen, Mindestanforderungen und Auszahlungsformen unterscheiden sich teils deutlich. Genau deshalb lohnt sich ein genauer Blick in den Vergleich.
Rechtliche Grundlage: Warum Krankenkassen Bonusprogramme anbieten
Die gesetzliche Grundlage für Bonusprogramme findet sich in § 65a SGB V. Danach können Krankenkassen in ihrer Satzung festlegen, unter welchen Voraussetzungen Versicherte für gesundheitsbewusstes Verhalten einen Bonus erhalten. Im Fokus stehen insbesondere Vorsorge, Früherkennung, Schutzimpfungen, Prävention und weitere gesundheitsfördernde Maßnahmen.
Der Grundgedanke dahinter ist einfach: Wer Krankheiten vorbeugt, Risiken früh erkennt und aktiv etwas für die eigene Gesundheit tut, kann langfristig Kosten im Gesundheitssystem vermeiden. Bonusprogramme sollen deshalb Anreize setzen, vorhandene Vorsorge- und Präventionsangebote tatsächlich zu nutzen.
Für Versicherte ist die Teilnahme freiwillig. Wer nicht teilnimmt oder die Voraussetzungen nicht erfüllt, verliert dadurch nicht seinen Versicherungsschutz. Allerdings kann es finanziell sinnvoll sein, ohnehin geplante Arzttermine, Impfungen oder Gesundheitskurse konsequent für das Bonusprogramm dokumentieren zu lassen.
Welche Maßnahmen bringen Bonuspunkte?
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- Vorsorge und Früherkennung: Zahnvorsorge, Check-up, Hautkrebsscreening, Krebsfrüherkennung und weitere gesetzliche Untersuchungen.
- Impfungen: Standardimpfungen, Auffrischungsimpfungen, Grippeschutzimpfungen oder bestimmte Reiseimpfungen.
- Sport und Bewegung: Mitgliedschaft im Sportverein, Fitnessstudio, Sportabzeichen, Laufveranstaltungen oder dokumentierte sportliche Aktivität.
- Gesundheitsbewusstes Verhalten: Nichtraucherstatus, BMI im Normalbereich, Blutspende oder weitere gesundheitsbezogene Nachweise.
- Präventionskurse: Kurse zu Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung, Entspannung, Rückengesundheit oder Yoga.
- Digitale Nachweise: Nutzung von App, Fitnesstracker, digitalen Bonusheften oder Online-Gesundheitsprogrammen.
Für die Bewertung eines Bonusprogramms ist entscheidend, welche dieser Maßnahmen ohne großen Zusatzaufwand erfüllt werden können. Besonders wertvoll sind Programme, bei denen bereits normale Vorsorge, Zahnkontrolle, Impfstatus und regelmäßige Bewegung einen spürbaren Bonus auslösen.
Geldprämie, Sachprämie oder Gesundheitsbudget: Was zahlen Krankenkassen aus?
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|
Bonusart |
Was bedeutet das? |
Vorteil |
Worauf achten? |
|---|---|---|---|
|
Barprämie |
Der Bonus wird als Geldbetrag ausgezahlt. |
Transparent und frei verwendbar. |
Oft gedeckelt und an konkrete Nachweise gebunden. |
|
Sachprämie oder Gutschein |
Punkte werden gegen Prämien oder Gutscheine eingelöst. |
Einfaches Prämienmodell. |
Wert und Nutzbarkeit können schwanken. |
|
Gesundheitsbudget |
Die Kasse erstattet bestimmte Gesundheitsausgaben. |
Kann rechnerisch höher sein als eine Barprämie. |
Meist nur mit Rechnung und für definierte Leistungen nutzbar. |
|
Präventionskurs-Zuschuss |
Kurse werden ganz oder anteilig übernommen. |
Attraktiv für aktive Nutzer. |
Kurs muss häufig zertifiziert oder zugelassen sein. |
|
Digitaler Bonus |
Nachweise laufen über App, Tracker oder Online-Konto. |
Bequem und schnell. |
Datenschutz, technische Anforderungen und Akzeptanz prüfen. |
Für den Vergleich sollte deshalb immer zwischen „maximal möglichem Bonus“ und „realistisch nutzbarer Prämie“ unterschieden werden. Ein Gesundheitsbudget kann für sportliche oder präventionsaktive Versicherte sehr wertvoll sein, hilft aber weniger, wenn die versicherte Person die entsprechenden Leistungen gar nicht nutzt.
Der große Unterschied: Maximalbonus vs. realistischer Bonus
(c) designritter / pixelio.de
Die Bonusprogramme der Krankenkassen nutzen verschiedene Bonussysteme. Neben den gewährten Bonusarten ( Geldprämie oder Gesundheitsleistungen) ist die Anzahl und Ausgestaltung der zu erbringenen Bonuskriterien entscheidend. Manche Kassen bieten ein Bausteinprinzip an und gewähren für jede einzelne erfüllte Maßnahme einen Bonus. Andere Kassen arbeiten mit Listen oder mit Punktzahlen, die erreicht werden müssen, um einen bestimmten Bonus zu erhalten.
Ein weiterer zu beachtender Punkt ist der Zeitpunkt der Bonuszahlung. Bei den meisten Krankenkassen gilt das laufende Kalenderjahr auch als Bonusjahr. Es gibt aber auch Kassen, bei denen der Bonuszeitraum erst im Folgejahr ausgezahlt wird.
Versicherte mit Familien sollten auch auf die Konditionen für einen Familienbonus oder Bonus für Kinder achten. Bei manchen Krankenkassen kann man mit der gesamten Familie zusammen Bonuspunkte sammeln, andere bieten eigene Bonusmodelle für Kinder, während einige Kassen in ihrem Bonusprogramm die Teilnahme von Familienversicherten komplett ausschließen.
So funktioniert der Nachweis
Damit ein Bonus ausgezahlt werden kann, müssen Versicherte ihre Maßnahmen nachweisen. Je nach Krankenkasse erfolgt das über ein klassisches Bonusheft, eine App, das Online-Kundenkonto oder die direkte Bestätigung durch Arztpraxis, Kursanbieter oder Sportverein.
Typische Nachweise sind Stempel im Bonusheft, Teilnahmebescheinigungen, Rechnungen, ärztliche Bestätigungen, Mitgliedsbescheinigungen des Sportvereins, Impfpass-Einträge oder digitale Uploads. Bei Fitnesstrackern und Apps kommt es darauf an, ob die jeweilige Krankenkasse diese Daten überhaupt akzeptiert und welche Datenschutz- beziehungsweise Teilnahmebedingungen gelten.
Besonders wichtig sind die Fristen. Viele Programme laufen kalenderjährlich. Nachweise müssen dann bis zu einem bestimmten Termin eingereicht werden, häufig im Folgejahr. Wer Fristen verpasst, verliert unter Umständen den Anspruch auf Auszahlung, obwohl die Maßnahme eigentlich bonusfähig gewesen wäre.
Checkliste:
- Vor Teilnahme prüfen, ob eine Anmeldung zum Bonusprogramm erforderlich ist.
- Nachweise direkt beim Arzttermin oder Kursbesuch sichern.
- Einreichungsfrist der Krankenkasse notieren.
- Bei Kassenwechsel klären, ob bereits gesammelte Boni noch ausgezahlt werden.
- Bei höheren Bonusbeträgen steuerliche Bescheinigungen aufbewahren.
Das Nachweisheft oder -formular für die Aktivitäten im Bonusprogramm ist nicht zu verwechseln mit dem Bonusheft zum Nachweis über Zahnvorsorge. Neben voll elektronischen Varianten wie der Bonus-App gibt es noch die klassische Variante auf Papier. Viele Krankenkassen versenden den Bonuspass auf Antrag. Einige Kassen bieten den Bonuspass auch als download:
| Krankenkasse | Direkter Download Bonusheft / Nachweisbogen |
|---|---|
| BAHN-BKK | Bonussammler 2026 PDF |
| BARMER | Stempelkarte Bonus-App PDF |
| BIG direkt gesund | BIGtionär Maßnahmebogen 2026 PDF |
| BKK firmus | Bonusheft Vorsorge PDF |
| BKK firmus | Bonusheft Gesundheitsbewusstes Verhalten PDF |
| BKK24 | Bonusheft 2026 über 18 PDF |
| BKK24 | Bonusheft 2026 unter 18 PDF |
| Continentale BKK | Bonuskarte / Bonusheft PDF |
| energie-BKK | Vorsorgebonus 2026 PDF |
| energie-BKK | Aktivbonus 2026 PDF |
| hkk | hkk bonusaktiv Merkblatt / Bonusprogramm 2026 PDF |
| Heimat Krankenkasse | Bonuspass Erwachsene PDF |
| Heimat Krankenkasse | Bonuspass Kinder PDF |
| Salus BKK | Sammelpass Erwachsene PDF |
| Salus BKK | Sammelpass Kinder PDF |
| WMF BKK | Bonusprogramm Nachweise PDF |
| download | Bestellung |
| Bonusformular BKK firmus | bonusaktiv-Flyer hkk |
| Bonuspass HEIMAT Krankenkasse | Bonuspass VIACTIV |
Bonusprogramme im Krankenkassentest
Die Bewertung unterteilt sich in einzelne Test-Kategorien:
Gesamtbewertung des Bonusprogrammes
Bonusrechner
(c) Tony Hegewald / pixelio.de
Wir haben die aktuellen Daten und Konditionen der meisten Bonusprogramme im Bonusrechner abgebildet. Mit nur wenigen Klicks können Sie alle Informationen über das Bonusmodell Ihrer Kasse erfahren und es mit den Programmen der anderen Kassen vergleichen.
Bonusbeispiele für Versichertengruppen
Nicht jedes Bonuskriterium ist auch für alle Versicherten relevant. Krebsvorsorge-Untersuchungen gelten nicht für Jugendliche, Blutspenden sind unter Umständen für Senioren nicht zu empfehlen. Wir haben alle Bonusprogramme beispielhaft für vier Musterversicherte ausgewertet. Die Tabelle zeigt den jeweils möglichen realen Bonus anhand typischer Kriterien für jede der vier Beispielversicherten. (Stand: September 2022)
(c) fotolia.de / Africa Studio
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(c) Tim Reckmann / pixelio.de
(c) Rainer Sturm / pixelio.de
Krankenkasse |
max. Bonus Barprämie |
max Bonus Gesundheits- leistungen |
Sach-prämien- als Bonus |
19-jähriger Berufsstarter |
24-jährige Studentin |
45-jähriger Angestellter |
65-jährige(r) Senior(in) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| AOK Baden-Württemberg | 120 € | 60 € | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € | |
| AOK Bayern | x | ||||||
| AOK Bremen/Bremerhaven | x | ||||||
| AOK Hessen | 100 € | 100 € | 100 € | 100 € | 100 € | ||
| AOK Niedersachsen | 50 € | 50 € | 50 € | 50 € | |||
| AOK Nordost | 375 € | 75 € | 90 € | 90 € | 30 € | ||
| AOK NORDWEST | 480 € | x | 15 € | 30 € | 30 € | 30 € | |
| AOK PLUS | 180 € | 60 € | 65 € | 70 € | |||
| AOK Rheinland/Hamburg | x | ||||||
| AOK Rheinland-Pfalz/ Saarland |
50 € | x | 50 € | 50 € | |||
| AOK Sachsen-Anhalt | 200 € | 50 € | 60 € | 80 € | 60 € | ||
| Audi BKK | 60 € | 40 € | 50 € | 60 € | 60 € | ||
| BAHN BKK | 150 € | 90 € | 120 € | 120 € | 90 € | ||
| BARMER | 100 € | 30 € | 30 € | 30 € | 50 € | ||
| BERGISCHE Krankenkasse | |||||||
| Bertelsmann BKK | 100 € | 55 € | 65 € | 45 € | 35 € | ||
| BIG direkt gesund | 100 € | 200 € | 90 € | 100 € | 100 € | 50 € | |
| BKK Akzo Nobel Bayern | 75 € | 75 € | 75 € | 75 € | 75 € | ||
| BKK Diakonie | 150 € | 50 € | 100 € | 150 € | 100 € | ||
| BKK Dürkopp Adler | 100 € | 130 € | 30 € | 50 € | 45 € | 45 € | |
| BKK EUREGIO | 100 € | x | 100 €* | 100 € * | 100 € * | 100 € * | |
| BKK exklusiv | 100 € | 50 € | 60 € | 90 € | 60 € | ||
| BKK Faber-Castell & Partner |
100 € | 150 € | 60 € | 60 € | 90 € | 60 € | |
| BKK firmus | 60 € | 60 € | 60 € | 60 € | 30 € | ||
| BKK Freudenberg | 200 € | 200 € | 200 € | 200 € | 200 € | ||
| BKK Gildemeister Seidensticker |
150 € | 200 € | 30 € | 60 € | 60 € | 30 € | |
| BKK Herkules | 200 € | 125 € | 125 € | 140 € | |||
| BKK HMR | 120 € | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € | ||
| BKK Linde | 90 € | 60 € | 60 € | 60 € | 30 € | ||
| BKK Mobil Oil (Mobil Krankenkasse) | 90 € | 250 € | 30 € | 30 € | 60 € | 100 €* | |
| BKK PFAFF | 100 € | 60 € | 80 € | 100 € | 100 € | ||
| BKK Pfalz | 120 € | 60 € | 80 € | 100 € | 100 € | ||
| BKK ProVita | 120 € | 200 € | 100 € | 120 € | 120 € | 150 €* | |
| BKK Public | 150 € | 150 € | 150 € | 150 € | 150 € | ||
| BKK Scheufelen | 185 € | 45 € | 65€ | 85 € | 30 € | ||
| BKK SBH | 200 € | 80 € | 80 € | 80 € | 80 € | ||
| BKK Technoform | 150 € | 65 € | 80 € | 125 € | 80 € | ||
| BKK Textilgruppe Hof | 100 € | 25 € | 75 € | 100 € | 100 € | ||
| BKK VBU (mkk BKK) | 130 € | 100 € | 100 € | 100 € | 70 € | ||
| BKK VDN | 130 € | 250 € | 30 € | 50 € | 70 € | 60 € | |
| BKK VerbundPlus | 50 € | 50 €* | 50 €* | 50 €* | 50 €* | ||
| BKK Werra Meißner | 60 € | 60 € | 60 € | 60 € | 60 € | ||
| BKK Wirtschaft & Finanzen | 100 € | 100 € | 100 € | 100 € | 100 € | ||
| BKK ZF & Partner | 140 € | 40 € | 50 € | 60 € | 60 € | ||
| BKK24 | 160 € | 120 € | 130 € | 130 € | 130 € | ||
| BOSCH BKK | 215 € | 60 € | 60 € | 80 € | 45 € | ||
| Continentale BKK | 120 € | 50 € | 60 € | 90 € | 60 € | ||
| DAK-Gesundheit | 60 € | 72 € | 15 € | 25 € | 45 € | 40 € | |
| Debeka BKK | |||||||
| energie BKK | 140 € | 50 € | 50 € | 100 € | 70 € | ||
| Heimat Krankenkasse | 150 € | 100 € | 100 € | 100 € | 100 € | ||
| HEK Hanseatische Krankenkasse |
100 € | 250 € | 40 € | 40 € | 120 € | 250 €* | |
| hkk | 150 € | 250 € | 30 € | 30 € | 150 € | 100 €* | |
| IKK Brandenburg und Berlin |
75 € | 75 € | 75 € | 75 € | 60 € | ||
| IKK Classic | 100 € | 150 € | 100 € | 100 € | 100 € | 100 € | |
| IKK gesund plus | 300 € | 95 € | 105 € | 130 € | 50 € | ||
| IKK - Die Innovationskasse | 100 € | 150 € | 100 € | 100 € | 100 € | 100 € | |
| IKK Südwest | 60 € | 120 € | 60 € | 120 € | |||
| KKH Kaufmännische Krankenkasse |
50 € | 100 € | 40 € | 50 € | 50 € | 100 €* | |
| KNAPPSCHAFT | 255 € | 155 € | 170 € | 60 € | 60 € | ||
| mhplus BKK | 100 € | 30 € | 40 € | 80 € | 60 € | ||
| Novitas BKK | 260 € | 130 € | 130 € | 130 € | 70 € | ||
| pronova BKK | 60 € | 60 € | 60 € | 60 € | 60 € | ||
| R u V Betriebskrankenkasse | 120 € | 60 € | 50 € | ||||
| Salus BKK | 200 € | 150 € | 150 € | 200 € | 150 € | ||
| SBK | 100 € | 100 € | 40 € | 50 € | 60 € | 50 € | |
| SECURVITA Krankenkasse |
600 € | x | x | x | |||
| SKD BKK | 50 € | 50 € | 50 € | 50 € | 50 € | ||
| Techniker Krankenkasse | 60 € | 120 € | 33 € | 39 € | 48 € | 84 €* | |
| TUI BKK | 150 € | 30 € | 30 € | 60 € | |||
| VIACTIV Krankenkasse | 125 € | 50 € | 50 € | 50 € | 50 € | ||
| WMF BKK | 100 € | 100 € | 100 € |
Stand: September 2022
*Dieser Bonus versteht sich als Wert zur Verrechnung einer Gesundheitsleistung
Bonusmodelle oder Wahltarife
Oft werden die Bonusprogramme mit Wahltarifen verwechselt. Dies sind aber zwei grundsätzlich verschiedene Ansatzpunkte. Bonusmodelle belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten und sollen Anreize dafür schaffen, verändern aber nicht das vertragliche Gefüge zwischen Versichertem und Krankenkasse.
Wahltarife hingegen integrieren auf vertraglicher Basis bestimmte Aspekte der PKV in die GKV. Wenn die Versicherten zum Beispiel einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung gewählt haben, wird ein Teil der Beitragsgelder in Form einer Prämie zurück erstattet, wenn innerhalb eines Zeitraumes hinweg keine medizinischen Leistungen in Anspruch genommen wurden. ( Ausnahme: Notfälle, Vorsorge und Familienmitglieder).
Bei Wahltarifen mit Selbstbehalt verpflichtet man sich als Kunde, Behandlungskosten bis zu einem vereinbarten Betrag innerhalb eines Zeitraumes (1 Jahr) selbst zu übernehmen und erhält dafür im Gegenzug eine Prämie.
Wahltarife beinhalten meist eine vertragliche Bindung von ein bis zu drei Jahren, in denen die Versicherten Vertragspartner die Kasse nicht wechseln können. Weil Wahltarife die finanzielle Eigenverantwortung erhöhen, sind sie in erster Linie geeignet für gesunde Versicherte geeignet. Bonusmodelle dagegen sind für alle Versicherten interessant. Ein Sonderfall sind die AOK-Wahltarife Selbstbehalt, die bei einigen AOKn angeboten werden. Diese bieten eine Kombination aus Selbstbehalt-Wahltarif und klassischem Bonusmodell.
Häufige Fragen zum Thema Bonusprogramm
Wie funktionieren die Bonusprogramme der Krankenkassen?
Die Krankenkasse schickt Ihnen auf Anfrage ein Bonusheft, in dem durch Stempel und Unterschriften von Ärzten, Vereinen, Sportveranstaltern, Kursleitern usw. die Erfüllung bestätigt werden muss. Bei manchen Punkten reicht es auch aus, dass man die Erfüllung selbst bestätigt (z.B. Nichtraucherstatus). Wenn Sie genügend Punkte gesammelt haben, können Sie das Bonusheft als Nachweis an die Krankenkasse zurückschicken und erhalten dafür eine Geld- oder Sachprämie, bzw können sich dafür Rechnungen von Gesundheits- und Vorsorgemaßnahmen bezahlen lassen.
Wer kann alles am Bonusprogramm teilnehmen?
Teilnehmen können bei den meisten Krankenkassen alle Mitglieder sowie deren mitversicherten Familienangehörigen. Bei einigen Kassen sind allerdings die mitversicherten Familienangehörigen von der Teilnahme ausgeschlossen bzw. es gibt gesonderte Kinderbonusprogramme.
Wie nimmt man am Bonusprogramm teil?
In der Regel geht das Bonusprogramm immer über ein Kalenderjahr. Um daran teilzunehmen muss man sich zunächst anmelden. Rufen sie bei Ihrer Krankenkasse an und fragen sie nach. Die Kasse sendet Ihnen alle Unterlagen wie die Teilnahmeerklärung, das Bonusheft ( Bonuspass) und die entsprechenden Erläuterungen dazu zu. Immer mehr Krankenkassen bieten parallel auch eine Bonus-App als elektronische Variante mit einem Bonuskonto an.
Wo erhalte ich Infos zu den Bonusprogrammen?
Erster Anlaufpunkt ist natürlich die eigene Krankenkasse. Ob das Bonusprogramm aber wirklich attraktiv für Sie ist oder ob es bei anderen Krankenkassen weitaus bessere Bonusmodelle gibt erfahren Sie am einfachsten, wenn Sie unseren -> Bonusrechner benutzen. Tragen Sie dort die Kriterien ein, die sie erfüllen bzw. erfüllen können und sie erhalten direkt ein Ergebnis.
Sind Geldprämien für die Teilnahme am Bonusprogramm steuerfrei?
Die im Rahmen von Bonusprogrammen gezahlten Bonusprämien wirken sich nicht auf die Höhe der abzugsfähigen Ausgaben für die Krankenkversicherung in der Steuererklärung aus. Dies bestätigte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz am 28.04.2015 (Aktenzeichen 3 K 1387/14) in einem Musterurteil. Somit sind die gewährten Prämien brutto gleich netto.
Darf ein Arzt Geld für die Bestätigung im Bonusheft verlangen?
Wenn das Bonusheft dem Arzt in dem Quartal vorgelegt wird, in dem die Vorsorgeuntersuchung stattgefunden hat, sind Stempel und Unterschrift des Arztes kostenlos. Deshalb ist es ratsam, das Bonusheft gleich zum Termin mitzunehmen und direkt nach der Untersuchung um die Unterschrift zu bitten. Dadurch gehen keine Punkte verloren und die Bestätigung durch den Arzt ist auf jeden Fall kostenfrei.
Hab ich durch die Teilnahme am Bonusprogramm eine verlängerte Bindefrist?
Die Teilnahme am Bonusprogramm bewirkt keine verlängerte Bindungsfrist an die Krankenkasse. Ein Wechsel der Krankenkasse ist auch bei Bonusteilnahme nach 18 Monaten möglich. Wenn die Kriterien für die Bonuszahlung allerdings noch nicht vollständige erfüllt sind erhalten Sie nach dem Wechsel den Bonus nicht mehr ausbezahlt.
Welche Krankenkasse hat das beste Bonusprogramm?
Diese Frage kann nicht generell beantwortet werden, dess es kommt dabei auf die persönliche und familiäre Situation an. Für Versicherte, die sehr viele Gesundheitsaktivitäten vornehmen und sich fleißig das Bonusheft abstempeln lassen, sind Modelle mit vielen Bonuskriterien durchaus zu empfehlen. Denn sie können dadurch auch eine höhere Bonusprämie erzielen.
Versicherte, die weniger Stempel nachweisen können und trotzdem einen Bonus erzielen möchten, sind besser bei Krankenkassen aufgehoben, die ihre Kriterien niedriger ansetzen und dafür auch die Prämie weniger üppig ausstatten.
Wenn man regelmäßig Rechnungen privat bezahlen etwa für Kontaktlinsen, IGeL - Leistungen oder Naturheilverfahren, sollte man eher ein Model nutzen, in dem der Bonus in Form eines Budgets für selbst finanzierte Gesundheits- und Vorsorgemaßnahmen ausgeschüttet wird.
Wie funktionieren Babybonusmodelle?
Einige Krankenkassen nutzen Schwangerschaft und Geburt, um die Eltern und das Neugeborene an die Kasse zu binden. Dafür gibt es beispielsweise einen so genannten ➔ Babybonus. In der Regel ist die Bedingung für die Auszahlung, dass die werdende Mutter an der Schwangerschaftsvorsorge teilgenommen hat und bei dem Neugeborenen die Kinderuntersuchungen für das erste Jahr vorgenommen wurden. Bedingung ist dann natürlich auch, dass das Neugeborene in der Krankenkasse angemeldet wird. Schauen Sie einfach mal im ➔ Bonusrechner nach, ob Ihrer oder eine andere Kasse ein attraktives Babybonusmodell anbietet. Tragen Sie dazu einfach unter Kinder eine 1 ein und beim Alter 0 oder 1 Jahr.
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