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Bonusheft

Bonusheft

Das Bonusheft wurde 1989 im Rahmen des Gesundheitsreform-Gesetzes eingeführt, um regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen sowie eine ausreichende Mundhygiene nachzuweisen. Es soll den Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung belegen können. Mittlerweile gibt es Bonushefte auch in anderen Bereichen des Gesundheitswesens, um Versicherten, die bestimmte Vorsorgemaßnahmen treffen, gewisse Boni zu gewähren.

Es besteht keine Pflicht zur Führung eines Bonushefts, allerdings hat jeder Versicherte einen Anspruch darauf und sollte diesen auch nutzen.

Wurden zahnärztliche Behandlungen über einen Zeitraum von 5 Jahren regelmäßig durchgeführt, erhöht sich der Festzuschuss zum Zahnersatz um 20%. Kann ein Nachweis von 10 Jahren nachgewiesen werden, wird ein krankenkasslicher Zuschuss von 30% gewährt.

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