Hauptregion der Seite anspringen
Logo IKK Brandenburg und Berlin
Postfach 90 02 51, 14438 Potsdam

Wahltarife der IKK Brandenburg und Berlin

IKK Brandenburg und Berlin

Selbstbehalt

Im Leben gibt es "Gott sei Dank" für die meisten Menschen lange Phasen des Wohlbefindens. Kaum ein Weg führt in die Praxen der Ärzte oder gar ins Krankenhaus. Medikamente werden eigentlich auch nur selten oder gar nicht benötigt

Ganz einfach der allerbeste Zustand: gesund!  

Niemand kann zwar verbindlich in die Zukunft schauen, aber dennoch: Für Versicherte, die ihre Gesundheit als eher stabil einschätzen, gibt es bei der IKK den Selbstbehalt-Wahltarif. Dieser hilft Kosten sparen, wenn keine oder nur wenige medizinische Leistungen benötigt werden.  

Das heißt aber nicht, dass alle Leistungen, die Sie nutzen wollen, den Tarif beeinträchtigen. Im Gegenteil, viele Gesundheitsleistungen bleiben vom Selbstbehalt unberührt, z.B. :

Der Besuch beim Kassenarzt, wenn keine Verordnungen (Rezepte) folgen

·         primäre Prävention

·         Vorsorge zur Verhütung von Zahnerkrankungen

·         medizinische Vorsorgeleistungen (allerdings nicht ambulant am Kurort)

·         Gesundheitsuntersuchungen

·         Kinderuntersuchungen

·         Zahnärztliche Untersuchungen.  

Die einzelnen Tarife im Überblick

Die verschiedenen Selbstbehalt-Tarife staffeln sich grundsätzlich nach dem beitragspflichtigen Einkommen des Mitglieds. Auf dieser Grundlage errechnen sich ein vom Versicherten zu leistender Eigenanteil an den Gesundheitskosten (Selbstbehalt) und die Höhe der Prämie, die die Kasse im Gegenzug dafür auslobt:

Beitragspflichtiges
Jahreseinkommen

Selbstbehalt

Prämie

Pauschale
Arznei-Heilmittel
-je Verordnung-

Bis 12.000 Euro

150 Euro

100 Euro

12 Euro

Bis 20.000 Euro

300 Euro

200 Euro

24 Euro

Bis 30.000 Euro

450 Euro

300 Euro

36 Euro

Bis 40.000 Euro

600 Euro

400 Euro

48 Euro

Bis 50.000 Euro

800 Euro

500 Euro

60 Euro

Über 50.000 Euro

1.000 Euro

600 Euro

72 Euro

Die jeweils zum Tarif gehörende Prämie wird im Folgejahr ausgezahlt, nachdem sie gegebenenfalls mit doch angefallenen Leistungen verrechnet wurde. Die Kosten je Arznei- und Heilmittelverordnung, die von der Prämie abgezogen werden können, sind jeweils pauschal und staffeln sich wiederum nach dem gewählten Selbstbehalt.

spezielle Arzneimittel

Versicherte ab vollendetem 12. Lebensjahr können einen Tarif wählen, in dem die IKK die Kosten für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen übernimmt, die nach § 34 Abs. 1 Satz 1 SGB V von der Versorgung ausgeschlossen sind. Hierfür zahlen die Versicherten eine Prämie an die IKK. Die Wahl ist gegenüber der IKK schriftlich zu erklären.

Wahltarife Krankengeld

Als Ergänzung zu dem gesetzlichen Krankengeld- Wahltarif ab der 7. Woche bietet die IKK Brandenburg und Berlin einen Ergänzungs-Wahltarif zur Absicherung des Einkommensausfalles für die Zeit vom 15. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit an. Für den Ergänzungs-Wahltarif ist eine zusätzliche Prämie zu entrichten. Es gelten die gleichen Einschränkungen bei der Berechnung des Krankengeldes wie bei dem oben erläuterten gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Daneben können hauptberuflich Selbstständige, unständig oder befristet Beschäftigte sowie Künstler und Publizisten weiterhin Krankengeld über einen IKK-Wahltarif Krankengeld für Selbständige absichern: Wie bisher bietet die IKK Brandenburg und Berlin Wahltarife für Krankengeld ab dem15. oder 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit an. Die Tarifhöhe ist aber – anders als zuvor - nunmehr unabhängig vom Alter, Geschlecht oder Krankheitsrisiko. Der Vorteil bei diesen neuen Krankengeldtarifen liegt darin, dass das Krankengeld im Arbeitsunfähigkeitsfall unabhängig von einer Einkommensprüfung in der gewählten Höhe gezahlt wird. Außerdem ist eine Prämienrückzahlung bei Nichtinanspruchnahme von Krankengeld von bis zu 3 Monatsprämien vorgesehen. Für diese Wahltarife Krankengeld gilt eine Wartezeit von 3 Monaten.