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Zusatzbeitrag der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland: 2,47%

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Der Beitragssatz der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beträgt 2026 17,07% (14,6% + 2,47% ).

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Beitragstabelle für Arbeitnehmer

Wie hoch ist Ihr Anteil am SV-Beitrag zur Krankenversicherung bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland?

monatlicher Verdienst
(Brutto)
Arbeitnehmer-Anteil am
Krankenkassenbeitrag
2025
Arbeitnehmeranteil am
Krankenkassenbeitrag
2026
2000,00 € 170,70 € 170,70 €
2500,00 € 213,38 € 213,38 €
3000,00 € 256,05 € 256,05 €
3500,00 € 298,73 € 298,73 €
4000,00 € 341,40 € 341,40 €
5512,50 €
ab 2026 5812,50 €
470,49 € 496,10 €

Beitragstabelle für Auszubildende

Die Ausbildungsvergütung ist abhängig von der Branche, vom Ausbildungsjahr und der Kasse. Wie hoch sind die monatlichen Abzüge für die Krankenversicherung bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland?

Beitragstabelle für Selbständige

Wie hoch ist Ihr Beitrag zur Krankenversicherung als freiwillig versichertes Mitglied der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland?

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Beitragsrechner

Berufsgruppe

Entwicklung des Zusatzbeitrags der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Entwicklung des Zusatzbeitrags der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

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Fragen zum Zusatzbeitrag

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag im Kalenderjahr 2026 der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland?

Für das Kalenderjahr 2026 beträgt der Zusatzbeitrag der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 2,47 Prozent Ihres Bruttoeinkommens.

Hat sich der Zusatzbeitrag der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland im Jahr 2026 erhöht?

Nein. Der Zusatzbeitrag der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beträgt im Jahr 2026 weiterhin 2,47 Prozent. 

Ist die Höhe der Zusatzbeiträge bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich?

Nein, die Höhe der Zusatzbeiträge ist kassenindividuell und kann jährlich von den Krankenkassen angepasst werden. Der Durchschnittssatz liegt 2026 bei 2,90 Prozent.

Wie hoch ist der Beitragssatz der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland im Jahr 2026?

Der Beitragssatz der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beträgt im Jahr 2026 17,07 Prozent. Die Hälfte davon bezahlen die Arbeitgeber, die andere die Arbeitnehmer.