Geschäftsstellen der AOK NordWest
Es gibt 64 Geschäftsstellen der AOK NordWest in
Nordrhein-Westfalen
AOK NordWest in Herford
Kurfürstenstraße 3–7
32052 Herford
Kurfürstenstraße 3–7
32052 Herford
AOK NordWest in Bünde
Nordring 11
32257 Bünde
Nordring 11
32257 Bünde
AOK NordWest in Espelkamp
Breslauer Straße 25
32339 Espelkamp
Breslauer Straße 25
32339 Espelkamp
AOK NordWest in Minden
Marienwall 27
32423 Minden
Marienwall 27
32423 Minden
AOK NordWest in Lemgo
Walterstraße 8
32657 Lemgo
Walterstraße 8
32657 Lemgo
AOK NordWest in Detmold
Wiesenstraße 22
32756 Detmold
Wiesenstraße 22
32756 Detmold
AOK NordWest in Brakel
Nieheimer Straße 23
33034 Brakel
Nieheimer Straße 23
33034 Brakel
AOK NordWest in Paderborn
Friedrichstraße 17–19
33102 Paderborn
Friedrichstraße 17–19
33102 Paderborn
AOK NordWest in Gütersloh
Barkeystraße 19
33330 Gütersloh
Barkeystraße 19
33330 Gütersloh
AOK NordWest in Rheda-Wiedenbrück
Hauptstraße 93
33378 Rheda-Wiedenbrück
Hauptstraße 93
33378 Rheda-Wiedenbrück
AOK NordWest in Bielefeld
Oelmühlenstraße 57–59
33604 Bielefeld
Oelmühlenstraße 57–59
33604 Bielefeld
AOK NordWest in Höxter
Roonstraße 14
37671 Höxter
Roonstraße 14
37671 Höxter
AOK NordWest in Dortmund
Kuhstraße 2
44137 Dortmund
Kuhstraße 2
44137 Dortmund
AOK NordWest in Dortmund
Hörder Burgstr. 9–11
44263 Dortmund
Hörder Burgstr. 9–11
44263 Dortmund
AOK NordWest in Lünen
Bäckerstraße 31
44532 Lünen
Bäckerstraße 31
44532 Lünen
AOK NordWest in Herne
Berliner Platz 9
44623 Herne
Berliner Platz 9
44623 Herne
AOK NordWest in Bochum
Uhlandstr. 30–34
44791 Bochum
Uhlandstr. 30–34
44791 Bochum
AOK NordWest in Recklinghausen
Westerholter Weg 82
45657 Recklinghausen
Westerholter Weg 82
45657 Recklinghausen
AOK NordWest in Datteln
Hafenstr. 1
45711 Datteln
Hafenstr. 1
45711 Datteln
AOK NordWest in Gelsenkirchen
Rolandstraße 14
45881 Gelsenkirchen
Rolandstraße 14
45881 Gelsenkirchen
AOK NordWest in Bottrop
Gleiwitzer Platz 3
46236 Bottrop
Gleiwitzer Platz 3
46236 Bottrop
AOK NordWest in Dorsten
Platz der Deutschen Einheit 6
46282 Dorsten
Platz der Deutschen Einheit 6
46282 Dorsten
AOK NordWest in Borken
Beckingsweg 1
46325 Borken
Beckingsweg 1
46325 Borken
AOK NordWest in Münster
Köngisstraße 18/20
48143 Münster
Köngisstraße 18/20
48143 Münster
AOK NordWest in Warendorf
August-Wessing-Damm 3b
48231 Warendorf
August-Wessing-Damm 3b
48231 Warendorf
AOK NordWest in Rheine
Herrenschreiberstraße 25
48431 Rheine
Herrenschreiberstraße 25
48431 Rheine
AOK NordWest in Coesfeld
Jakobiring 32 - 36
48653 Coesfeld
Jakobiring 32 - 36
48653 Coesfeld
AOK NordWest in Ahaus
Heussstr. 32
48683 Ahaus
Heussstr. 32
48683 Ahaus
AOK NordWest in Ibbenbüren
Alte Münsterstraße 25
49477 Ibbenbüren
Alte Münsterstraße 25
49477 Ibbenbüren
AOK NordWest in Siegen
Frankfurter Straße 2
57074 Siegen
Frankfurter Straße 2
57074 Siegen
AOK NordWest in Bad Berleburg
Odebornsweg 3
57319 Bad Berleburg
Odebornsweg 3
57319 Bad Berleburg
AOK NordWest in Attendorn
Am kleinen Graben 2
57439 Attendorn
Am kleinen Graben 2
57439 Attendorn
AOK NordWest in Olpe
Winterbergstraße 19
57462 Olpe
Winterbergstraße 19
57462 Olpe
AOK NordWest in Hagen
Friedrich-Ebert-Platz 2
58095 Hagen
Friedrich-Ebert-Platz 2
58095 Hagen
AOK NordWest in Schwelm
Untermauerstr. 19-23
58332 Schwelm
Untermauerstr. 19-23
58332 Schwelm
AOK NordWest in Witten
Hammerstr. 9-11
58452 Witten
Hammerstr. 9-11
58452 Witten
AOK NordWest in Lüdenscheid
Knapper Straße 59
58507 Lüdenscheid
Knapper Straße 59
58507 Lüdenscheid
AOK NordWest in Hamm
Bismarckstraße 27
59065 Hamm
Bismarckstraße 27
59065 Hamm
AOK NordWest in Beckum
Einsteinstraße 2–4
59269 Beckum
Einsteinstraße 2–4
59269 Beckum
AOK NordWest in Unna
Märkische Straße 2
59423 Unna
Märkische Straße 2
59423 Unna
AOK NordWest in Soest
Walburger Straße 6
59494 Soest
Walburger Straße 6
59494 Soest
AOK NordWest in Lippstadt
Ostwall 24
59555 Lippstadt
Ostwall 24
59555 Lippstadt
AOK NordWest in Arnsberg
Neheimer Markt 3 a
59755 Arnsberg
Neheimer Markt 3 a
59755 Arnsberg
AOK NordWest in Meschede
Winziger Platz 7
59872 Meschede
Winziger Platz 7
59872 Meschede
AOK NordWest in Brilon
Gartenstraße 17
59929 Brilon
Gartenstraße 17
59929 Brilon
Schleswig-Holstein
AOK NordWest in Geesthacht
Mühlenstraße 46
21502 Geesthacht
Mühlenstraße 46
21502 Geesthacht
AOK NordWest in Ahrensburg
Hamburger Straße 24-28
22926 Ahrensburg
Hamburger Straße 24-28
22926 Ahrensburg
AOK NordWest in Lübeck
Kreuzweg 11
23558 Lübeck
Kreuzweg 11
23558 Lübeck
AOK NordWest in Oldenburg
Göhler Straße 17
23758 Oldenburg
Göhler Straße 17
23758 Oldenburg
AOK NordWest in Bad Segeberg
Seminarweg 6
23795 Bad Segeberg
Seminarweg 6
23795 Bad Segeberg
AOK NordWest in Kiel
Raiffeisenstraße 1
24103 Kiel
Raiffeisenstraße 1
24103 Kiel
AOK NordWest in Eckernförde
Bachstraße 2 a
24340 Eckernförde
Bachstraße 2 a
24340 Eckernförde
AOK NordWest in Neumünster
Am Teich 1
24534 Neumünster
Am Teich 1
24534 Neumünster
AOK NordWest in Kaltenkirchen
Holstenstraße 25
24568 Kaltenkirchen
Holstenstraße 25
24568 Kaltenkirchen
AOK NordWest in Rendsburg
Schiffbrückenplatz 16
24768 Rendsburg
Schiffbrückenplatz 16
24768 Rendsburg
AOK NordWest in Schleswig
Stadtweg 49
24837 Schleswig
Stadtweg 49
24837 Schleswig
AOK NordWest in Flensburg
Heinrichstraße 21
24937 Flensburg
Heinrichstraße 21
24937 Flensburg
AOK NordWest in Elmshorn
Alter Markt 6
25335 Elmshorn
Alter Markt 6
25335 Elmshorn
AOK NordWest in Pinneberg
Hindenburgdamm 60
25421 Pinneberg
Hindenburgdamm 60
25421 Pinneberg
AOK NordWest in Itzehoe
Theodor-Heuss-Platz 2
25524 Itzehoe
Theodor-Heuss-Platz 2
25524 Itzehoe
AOK NordWest in Heide
Marschstr. 36
25746 Heide
Marschstr. 36
25746 Heide
AOK NordWest in Husum
Treibweg 2
25813 Husum
Treibweg 2
25813 Husum
AOK NordWest in Niebüll
Rathausstraße 33
25899 Niebüll
Rathausstraße 33
25899 Niebüll
Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden.
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.
Aufgaben der Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten.
Gesetzliche und private Krankenkassen
GKV uind PKV
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.
Kassenarten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).
Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig.
|
Aufsichtsbehörde |
Anschrift |
|---|---|
|
Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) |
Bundesamt für Soziale Sicherung |
|
Gesundheits- und Sozialministerien |
Liste der Ministerien |
Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen. >> zum Krankenkassen-Forum.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?
Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
- Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
- Landwirte
- Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
- Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen
Welche Krankenkassen gibt es?
Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck.
In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, LKK und die Knappschaft.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?
Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.
Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?
Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:
Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages
Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Sparen durch Wahltarife
Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.
Sparen durch Bonusprogramme
Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen. Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.
Wieviele Krankenkassen gibt es?
Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag.
Beispiele
Rechenbeispiel Pflichtversicherte
Brutto-Monatseinkommen: 3800 € | Zusatzbeitrag: 2,9 %
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 € x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro
Rechenbeispiel Selbstständige
Brutto - Monatsüberschuss: 5000 € | Zusatzbeitrag: 3,3 %
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 € x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro