Leistungen und Satzungsleistungen der AOK Nordost
Inhaltsverzeichnis
Vorsorge
Brustkrebsvorsorge
Erweiterte Brustkrebsvorsorge (30-49 Jahre)
- Dicovering Hands
- MammaCare-Kurs (einmalig)
insgesamt max. 40 Euro je Kalenderjahr aus dem AOK Gesundheitskonto
Krebs - Familiärer Brust- und (oder) Eierstockkrebs
Integrierter Versorgungsvertrag über die Risikofeststellung, interdisziplinäre Beratung, Gendiagnostik und Früherkennungsmaßnahmen für Patientinnen mit familiärer Belastung für Brust- und/oder Eierstockkrebs bzw. deren Angehörige
Hautscreening über den gesetzlichen Rahmen hinaus ab 18 Jahre
Versicherte der AOK Nordost können ab 18 Jahre ein Hautkrebs-Screening von ihrem Hausarzt durchführen lassen, wenn dieser am Hausarztprogramm teilnimmt und in der Region Brandenburg seine Praxis hat.
weitere Leistungen im Bereich Krebsvorsorge / Früherkennung
Hautkrebsscreening für Versicherte im Alter von 18 bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres im Rahmen des Hausarztvertrages in Brandenburg
Gesundheits-Check für Versicherte im Alter von 18 bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres im Rahmen des Hausarztvertrages in Brandenburg
Gesundheits-Check jedes zweite Kalenderjahr für Versicherte im Alter ab 35 Jahren, welche am Hausarztvertrag in Berlin teilnehmen
sportmedizinische Untersuchungen
Übernahme eines umfassenden und schonenden sportkardiologischen Präventionsprogrammes zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten und Risikofaktoren. Ziel ist es ein sicheres Training zu ermöglichen und eine zuverlässige Auskunft über die Belastbarkeit des Herz- Kreislaufsystems zu erlangen.
Für die Basisuntersuchung werden max. 75,- Euro / Behandlung bezahlt und für den Leistungscheck 150,- Euro.
Zuschuss zu Vorsorgekuren für chronisch kranke Kinder
Für chronisch kranke Kleininder beträgt das Kurtagegeld 25,00 Euro pro Tag für die Dauer der Maßnahme.
Zuschuss zu ambulanten Vorsorgekuren
Die AOK Nordost zahlt ein pauschales Kurtagegeld in Höhe von 100 EUR bei einer Leistungsdauer von mindestens 14 bis 20 Kalendertagen und pauschal 150 EUR bei einer Leistungsdauer ab 21 Kalendertagen. Kinder bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres erhalten 13 EUR pro Tag. Das Kurtagegeld dient als Zuschuss zu den Kosten an Verpflegung und Unterbringung.
Prävention
Gesundheitsreisen
Die AOK Nordost fördert die Prävention auch als Kompaktangebot (Gesundheitswochenende/-woche) bis zu 170 Euro. Zusätzlich gibt es einen Zuschuss zu den entstandenen Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Fahrtkosten: max. 16 Euro pro Kurstag längstens für 7 Tage im Kalenderjahr. Es ergibt sich ein Gesamtzuschuss für eine Woche von 282,-€.
Zuschuss: 170€
eigene Präventionskurse vor Ort
Versicherte der AOK Nordost können an über 75 Standorten kostenfrei an AOK-Kursen zu den Schwerpunkten Bewegung, Ernährung, Entwöhnung und Entspannung teilnehmen. Für AOK Versicherte bietet die AOK präventive und therapeutische Ernährungsberatungen an. Die Ernährungsberatung ist exklusiv und kostenfrei. AOK-Gesundheitskurse sind Kurse der Primärprävention.
Gesundheitskonto
Ein Gesundheitskonto gibt es im Gesamtwert von 500 Euro mit folgenden Leistungen: Präventionsleistungen, PZR, Gebühr/Beitrag Sportverein, Sportzahnschutzschiene, eHealth-Angebote/digitale Sportkurse, Geräte zur Messung der Bewegungsintensität (z.B. Pulsmessung), Schwangerschaftsvorsorgeleistungen, Partnerbegleitung Geburtsvorbereitungskurs, Hebammenrufbereitschaft, Babyschwimmen, Schwimmkurs für Erwachsene, Alternative Arzneimittel, Osteopathie
Neu ab 01.01.2026 separates Budget aus der Satzung für wählbare zusätzliche Impfleistungen mit max. 200 € im Kalenderjahr
Präventionskurse von Fremdanbietern
Die Teilnahme an Fremdkursen ist möglich. Pro Kalenderjahr können max. 2 Kurse besucht werden und einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 170 Euro erhalten.
Gesundheitskonto Schwangerschaft
Im Rahmen des AOK Gesundheitskontos gibt es einen Zuschuss von max. 100 Euro/ Schwangerschaft für zusätzliche Leistungen im Rahmen der Schwangerschaft.
Naturheilverfahren
Osteopathie
Für Osteopathie werden max. 40 Euro im Kalenderjahr aus dem AOK Gesundheitskonto (500 Euro im Jahr pro Versicherten) erstattet.
Behandlungen mit Homöopathie
anthroposophische Therapien
Durch zugelassene Kassenärzte mit Zusatzausbildung werden anthroposophische Behandlungen bezahlt.
weitere Naturheilverfahren
kinesiologische Tapings werden mit max. 40 Euro im Kalenderjahr (aus dem AOK Gesundheitskonto) bezuschusst
Durch zugelassene Kassenärzte mit Zusatzausbildung werden Phytotherapiebehandlungen bezahlt.
Kostenübernahme rezeptfreie Medikamente (z.B.Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin ) ab 18 Jahre
Erstattung homöopathischer, phytotherapeutischer und antroposophischer Arzneimittel aus dem AOK Gesundheitskonto in Höhe von bis zu 50 Euro pro Kalenderjahr aus dem Gesundheitskonto mit bis zu 500,- Euro Erstattung für zusätzliche Leistungen.
Gesundheitskonto: wird übernommen
max Betrag: 50€
Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
Akupunktur bei Migräne oder Allergien wird mit max. 40 €uro im Kalenderjahr (aus dem AOK Gesundheitskonto) bezuschusst.
Stationär bei entsprechenden medizinischen Indikationen wird die TCM bezahlt.
Gesundheitskurse Tai-Chi und Qigong werden als eigene Kurse angeboten und sind jeweils Bestandteil der TCM.
Zahnvorsorge
professionelle Zahnreinigung
Im Rahmen des AOK Gesundheitskontos werden max. 50 Euro im Jahr übernommen.
weitere Zusatzleistungen für Zahngesundheit
- Zahnfüllungstherapie
- Glattflächenversiegelung bei festsitzender Zahnspange bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Sedierung (Dämmerschlaf) bei Weisheitszahnentfernung bis 25 Jahre
für alle Leistungen max. 50,- Euro im Kalenderjahr aus dem Gesundheitskonto
Impfungen
Reiseimpfungen (Privatreisen)
Hepatitis A, Hepatitis B, Typhus, Meningokokken C, Meningokokken ACWY, Meningokokken B, Polio und FSME bei Reisen in Risikogebiete innerhalb Deutschlands werden bezahlt.
Aus dem neuen Satzungsbudget gibt es bis zu 200,- Euro jährlich für zusätzliche Impfungen.
Meningokokken C: wird übernommen
Japanische Enzephalitis: wird übernommen
Hepatitis A: wird übernommen
Gelbfieber: wird übernommen
FSME: wird übernommen
Cholera: wird übernommen
max Betrag: 200€
Malaria-prophylaxe: wird übernommen
Typhus: wird übernommen
weitere Einschränkungen: FSME bei Reisen in Risikogebiete innerhalb Deutschlands
Tollwut: wird übernommen
Meningokokken B: wird übernommen
Meningokokken ACWY: wird übernommen
Poliomyelitis: wird übernommen
Hepatitis B: wird übernommen
Grippeschutzimpfung für alle Versicherten
Auch außerhalb der aufgeführten Altersbeschränkung übernimmt die AOK Nordost die Kosten. Die Ärzte können die Impfung voll über die KV Karte abrechnen und impfen, wen sie für nötig halten ohne Altersbeschränkungen.
Aus dem Satzungsbudget gibt es bis zu 200 Euro jährlich für zusätzliche Impfungen.
Sehhilfen
Zuschuss für Brillen / Kontaktlinsen für Versicherte unter 18 Jahren
Aus dem AOK Kinder Bonusprogramm können Zuschüsse zur Brille als zweckgebundene Prämie eingereicht werden.
Schwangerschaft
Hebammen-Rufbereitschaft
Hebammen-Rufbereitschaft wird mit bis zu 270 Euro aus dem Gesundheitskonto mit bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen bezuschusst.
Geburtsvorbereitungskurse für den Partner
Geburtsvorbereitungskurse werden direkt mit der AOK Nordost abgerechnet. Für Geburtsvorbereitungskurse für den bei der AOK Nordost versicherten Partner erfolgt eine Erstattung bis zu 90 Euro aus dem AOK-Gesundheitskonto mit bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
weitere zusätzliche Leistungen in der Schwangerschaft
weiter zusätzliche Leistungen sind:
- Baby on time (Programm zur Frühgeburtenvermeidung mit zus. Vorsorgeuntersuchungen)
- Aquafitness für Schwangere
- Hatha Yoga für Schwangere
- AOK liveonline „Gelassen und entspannt in der Schwangerschaft“
Kostenübernahme rezeptfreie Arzneimittel für Schwangere
Im Rahmen des AOK Gesundheitskontos gibt es einen Zuschuss von max. 100 Euro/ Schwangerschaft für zusätzliche Leistungen im Rahmen der Schwangerschaft. Dazu zählt auch Kostenübernahme rezeptfreie Arzneimittel für Schwangere
Kinder
Baby-Bonus
Über das Bonusmodell der AOK Nordost können Babys 60 Euro als Babybonus im ersten Lebensjahr erhalten.
- 20 Euro für U1-6
- 20 Euro Schutzimpfungen
- 5 Euro Zahnvorsorge
- 15 Euro Kurs Eltern-Kind-Sport
zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder
U10, U11, J2,
J2: wird übernommen
U11: wird übernommen
U10: wird übernommen
weitere Leistungen für Kinder
Ernährungskurse, Gesundheitskurse, Erste Hilfe Kurse für Eltern von Babys und Kleinkindern und das AOK Familienprogramm werden angeboten. Homöopathiesprechstunde für AOK versicherte Kinder und Jugendliche (Angebot ausschließlich im Centrum für Gesundheit der AOK Nordost), im Rahmen des Gesundheitskontos Erstattung von Babyschwimmkursen bis zu 90 Euro, Gesundheitskurse für Kinder ab 6 Jahren (Erstattung bis zu 170,- Euro für 2 Kurse im Jahr), Zuschuss zu den Sportvereinsgebühren bis zu 60 Euro pro Kalenderjahr aus dem Gesundheitskonto, Übernahme der Kosten einer Sportzahnschutzschiene pro Kalenderjahr bis zu 90,- Euro aus dem AOK Gesundheitskonto. Erstattung der Impfung gegen Meningokokken B (so wie alle weiteren Serotypen) in Höhe der Kosten des Impfstoffes und 10,72 EUR für die ärztliche Leistung,
Fitnesstracker (ab 4 Jahren) max. 50 Euro jedes 2.Kalenderjahr
Sportzahnschutzschiene max. 90 Euro je Kalenderjahr
JolinchenKids als bundesweites AOK-eigenes Programm für Kindertagesstätten, das die Gesundheit von Kita-Kindern, Eltern und Erzieherinnen stärken will
Einmalig 90,- EUR Schwimmlernkurs
weitere Leistungen für Babys
Erste Hilfe Kurse für Eltern von Babys und Kleinkindern und das AOK Familienprogramm werden angeboten. Im Rahmen des Gesundheitskontos erfolgt eine Erstattung vom Babyschwimmkurs bis zu 90 Euro.
Neurodermitis-Overalls
Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung werden die Kosten bis zu 45,90 Euro pro Overall erstattet. Bis zu zwei Overalls können pro Jahr beantragt werden. Somit können die Versicherten einen Gesamtwert von 91,80 Euro erhalten.
Osteopathie für Kinder
Osteopathie für Kinder bis 1 Jahr gibt es im Rahmen des AOK Gesundheitskontos bis max. 150 Euro und ab 1 Jahr max. 40 Euro im Kalenderjahr aus dem Gesundheitskonto mit bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Allergie Bettwäsche
Bei einer Hausstaubmilbenallergie, umgangssprachlich auch Hausstauballergie, kann die AOK im Einzelfall die Kosten für spezielle Bettwäsche für Allergiker tragen. Das sind antiallergene Zwischenbezüge für Betten und Matratzen, sogenannte Encasings. Voraussetzung ist unter anderem eine ärztliche Verordnung für Milbenbettwäsche.
Krankenpflege / Haushaltshilfe
erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (mit Kind im Haushalt)
Die AOK Nordost stellt Haushaltshilfe auch dann zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 52 Wochen, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Spezielle Leistungen
Online-Fitness-Kurse
Yoga für Einsteiger, Yoga intensive, Rückencoaching, Diabetes Prävention, Erfolgreich abnehmen, Ernährung & Vitalität, Mentale Balance durch progressive Muskelentspannung, Pilates, Endlich Nichtraucher, Kraft & Ausdauer und das Multimodale Stressbewältigungsprogramm Power durch Pause.
Die Onlinepräventionskurse und weitere Angebote sind unter CyberHealth einsehbar und direkt buchbar.
Hospizleistungen
Die AOK veröffentlicht auf ihrer Internetseite ein Informationsangebot für Betroffene und Angehörige von schwerstkranken und sterbenden Menschen. Mit dem frei zugänglichen bundesweiten AOK-Palliativwegweiser lassen sich über Postleitzahl oder Ortsangabe schnell und umfassend qualifizierte Einrichtungen oder Hilfsangebote zur Hospiz- und Palliativversorgung in der Nähe finden. Im AOK-Palliativwegweiser sind bundesweit neben 238 stationären Hospizen und mehr als 600 Palliativstationen in Kliniken etwa 1.000 Hospizdienste, knapp 400 Pflegedienste mit Schwerpunkt Palliativversorgung und 300 Teams der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) verzeichnet. Darüber hinaus enthält die Datenbank auch die Kontaktdaten für mehr als 4.500 Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin. Ergänzt wird das Angebot durch Angaben zu Selbsthilfegruppen, Telefonseelsorge und zu fast 700 Pflegeberatern der AOK, die eine besondere Qualifikation zum Thema Palliativversorgung haben.
Erhöhter Zuschuss bei Kinderhospizen – über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen.
DMP, Hausarztmodell
Hausarztprogramm
Die AOK Nordost bietet ihren Versicherten (ab 18 Jahre) die Möglichkeit, in am Hausarztprogramm teilnehmenden Hausarztpraxen auf hohem Qualitätsniveau von ihrem Hausarzt als erster Ansprechpartner optimal behandelt zu werden.
DMP Programme
AOK-Curaplan ist ein strukturiertes Behandlungsprogramm, das die AOK ihren chronisch kranken Versicherten anbietet. Für folgende Diagnosen werden AOK-Curaplan-Programme angeboten:
Diabetes Mellitus Typ 1; Diabetes Mellitus Typ 2; Koronare Herzkrankheít; Asthma Bronchiale; Chronisch obstruktive Lungenkrankheit (COPD); Brustkrebs.
Service
Zusätzlicher Service für Studenten
1. Beratungsstandorte für Studenten an Universitäten oder in Campusnähe,
2. Betreuung und Beratung durch Studentenbetreuer, die auf die Bedürfnisse von Studenten spezialisiert sind,
3. Beratung in vielen Sprachen möglich, (zum Beispiel englisch, spanisch, polnisch, arabisch, bosnisch, kroatisch, serbisch, türkisch und mehr)
4. Broschüren, auch E-Paper, für Studenten (auch in englisch)
5. amtliche Beglaubigung von Dokumenten
6. AOK-liveonline Kurse: effektiver lernen, Prüfungen meistern, sich erfolgreich bewerben und bei all den Anforderungen in Balance bleiben
Ärztehotline
"Clarimedis" ist die Ärztehotline der AOK Nordost (0800 1265265).
Nummer: 0800 1265265
spezielle Hotline
AOK Baby-Telefon 0800 1265265 an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr
AOK-International Service, aus dem Ausland: 0049 3312772-1234
Pflege-Hotline: 0800 2658888
AOK – Curaplan Hotline: 0800 2654444
Baby-Hotline: 0800 1265265
Pflegehotline: 0800 2658888
Betriebliche Gesundheitsförderung
Die AOK Nordost fördert mit Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen in Betrieben. Hierzu wird die betriebliche Gesundheitssituation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale analysiert, es werden Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen entwickelt und deren Umsetzung unterstützt:
vollständige Projektbegleitung mit Beratung, Analysen, bedarfsorientierter Maßnahmenplanung, Workshops, Seminaren und Kursangeboten
Unterstützung einer gesundheitsgerechten Arbeitsgestaltung
Zusammenarbeit mit allen betrieblichen Gremien und Entscheidungsträgern (z. B. Geschäftsführung und Betriebsrat)
Beteiligung von Beschäftigten und Führungskräften
Zusammenarbeit mit externen Partnern (z. B. Berufsgenossenschaften)
Beteiligung an der Durchführung von Gesundheitsaktionen (z. B. Gesundheitstage und Workshops)
Beteiligung an weiterführenden Maßnahmen der Verhaltensprävention (z. B. Präventionskurse)
Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden.
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Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.
Aufgaben der Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten.
Gesetzliche und private Krankenkassen
GKV uind PKV
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.
Kassenarten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).
Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig.
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Aufsichtsbehörde |
Anschrift |
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Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) |
Bundesamt für Soziale Sicherung |
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Gesundheits- und Sozialministerien |
Liste der Ministerien |
Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen. >> zum Krankenkassen-Forum.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?
Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
- Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
- Landwirte
- Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
- Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen
Welche Krankenkassen gibt es?
Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck.
In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, LKK und die Knappschaft.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?
Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.
Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?
Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:
Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages
Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Sparen durch Wahltarife
Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.
Sparen durch Bonusprogramme
Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen. Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.
Wieviele Krankenkassen gibt es?
Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag.
Beispiele
Rechenbeispiel Pflichtversicherte
Brutto-Monatseinkommen: 3800 € | Zusatzbeitrag: 2,9 %
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 € x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro
Rechenbeispiel Selbstständige
Brutto - Monatsüberschuss: 5000 € | Zusatzbeitrag: 3,3 %
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 € x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro