Bonusprogramme der AOK Nordost
Bonusmodelle für Erwachsene
AOK Bonus-APP
Die AOK Nordost belohnt einen gesunden Lebensstil mit attraktiven Prämien sowie Statusvorteilen über das innovative Bonusprogramm in der „Meine AOK“ App. Dazu stellt die AOK eine App bereit, die kostenlos im Google Play Store oder App Store heruntergeladen werden kann. Am Programm teilnehmen können alle Versicherten der AOK Nordost, die das 15. Lebensjahr bereits vollendet haben. Die Teilnahmeerklärung kann entweder im Webportal der AOK oder direkt über die App vorgenommen werden, anschließend erhält der Versicherte die entsprechenden Unterlagen per Post zugesendet. Die anrechenbaren Leistungen sind in vier Kategorien unterteilt:
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- Sportliche Aktivitäten (Prämie bis zu 180 Euro)
- Mitgliedschaften in Sportvereinen, Fitnessstudios, Betriebs- oder Hochschulsport (Prämie bis zu 50 Euro)
- Gesundheitsvorsorge (Prämie je erfolgter Krebsfrüherkennungsuntersuchung, Prämie für Schwangerschafts- und Mutterschaftsvorsorge und Rückbildungsgymnastik, Jugendvorsorgeuntersuchung J2 und Zahnvorsorge)
- Soziales Engagement im Bereich Gesundheit (Prämie für den Besitz eines Organspendeausweises oder Blutspende)
Punkte sammeln Nach erfolgreicher Anmeldung kann der Teilnehmer Punkte sammeln, indem er z.B. sportliche Aktivitäten, Vorsorgeuntersuchungen oder andere Gesundheitsleistungen durchführt. Der entsprechende Nachweis kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:
- 1. Health-App Teilnehmer am Bonusprogramm können die AOk Bonus-APP mit einer Fitness-App (iOS Health oder Google Fit) oder einem tragbaren Fitness-Tracker verknüpfen und so ihre sportlichen Aktivitäten erfassen lassen. Dazu gehören z.B.:
- Anzahl Schritte
- Pulsfrequenz
- Kalorienverbrauch
Bonifizierbare Aktivitäten:
- sportliche Aktivität
- Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio, in einem Sportverein, sowie Teilnahme an Hochschul-oder Betriebssport.
- Mutterschafts-/Schwangerschaftsvorsorge
- Rückbildungsgymnastik
- Früherkennung Krebs Frauen ab 20 Jahre
- Früherkennung Krebs Männer 45 Jahre
- Früherkennung Darmkrebs ab 40 Jahre (alle 2 Jahre)
- Früherkennung Hautkrebs ab 35 Jahre (alle 2 Jahre)
- Zahnvorsorge ab 15 Jahre (einmal im Jahr)
- Jugendvorsorge J2 (einmalig für Teilnehmer im Alter von 16 oder 17 Jahren)
- Blutspende beim DRK, bei staatlich/universitären Spendediensten oder Krankenhäusern. (1mal im Jahr)
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Mitführung eines ausgefüllten Organspendeausweises (einmalige Bonifizierung)
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Erste Hilfe Kurs zu lebensrettenden Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe am Kind
Bonusmodelle für Kinder
Kinderbonus
Von Geburt an bis zum 15. Geburtstag können AOK-versicherte Kinder für die Teilnahme an Vorsorgemaßnahmen und weiteren Aktivitäten zur Gesunderhaltung Punkte sammeln. Punkte sind Geld wert: 100 Punkte entsprechen 1 Euro und können ausgezahlt werden oder in zweckgebundene Gesundheitsleistungen einfließen. Je nach Level sind zwischen 200 Euro bis zu 330 Euro möglich. Programm ist kostenfrei, Einstieg jederzeit möglich.
Aktivitätenkatalog ab Geburt bis 2-jährige Kinder (1. Monat -36 Lebensmonat)
Level 1 max. 200,00 Euro
| Vorsorgeuntersuchungen | Punkte | Wert in Euro |
|---|---|---|
| U1 -U3 (Tag der Geburt -5. Lebenswoche) | 500 | 5,00 |
| U4, U5, U6, U7 und U7a | je 500 | je 5,00(max. 25,00) |
| 3 mal Kinderzahnvorsorge (1 x pro Jahr) | 1500 | 15,00 |
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Empfohlene Impfungen (Grundimmunisierungen) Tetanus, Diphterie, Pertussis, Haemophilus Influenzae Typ b, Poliomyelitis, Hepatitis B, Pneumokokken, Meningokokken, Masern,Rotaviren, Varizellen und Kombi Mumps/Röteln |
je 500 | je 5,00 (max. 60,00) |
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Sportliche Aktivität |
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| 1 Kurs Eltern-Kind-Sport | 1.500 | 15,00 |
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Zusatzbonus Willkommen, Baby, wenn alle Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen erfüllt sind
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8.000 | 80,00 |
Zusatzlevel Zahnspange und kieferorthopädische Behandlungen
Bei kieferorthopädischen Behandlungen ist ein Eigenanteil von 20 Prozent zu leisten. Wurden alle zahnärztlichen Untersuchungen bis zum Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung nachgewiesen, reduziert sich der Eigenanteil auf 10 Prozent. Das gilt auch, wenn die kieferorthopädische Behandlung erst nach Abschluss des 5. Levels begonnen wird.
Level 2 max. 200,00 Euro
Aktivitäten-Katalog 3-jährige – 5-jährige Kinder (37. Monat – 60. Lebensmonat)
| Vorsorgeuntersuchungen | Punkte | Wert in Euro |
|
U8 (46 Lebensmonat - 48. Lebensmonat) |
500 | 5,00 |
| 3 mal Kinderzahnvorsorge (1 x pro Jahr) | 1500 | 15,00 |
| Sportliche Aktivität | ||
|
5 mal im Monat sportlich aktiv (60 mal im Jahr, 180 mal im Level möglich) |
je 100 | 180 |
Level 3 max. 250,00 Euro
Aktivitäten-Katalog 6-jährige – 8-jährige Kinder
| Vorsorgeuntersuchungen | Punkte | Wert in Euro |
|
U9 (60. Lebensmonat - 64. Lebensmonat; 5 Jahre) |
1000 | 10,00 |
|
U10 (7.- 8. Lebensjahr) |
1000 | 10,00 |
|
Individualprophylaxe 2 mal im Lebensjahr (insgesamt 6 mal im Level) durchgeführt |
1500 | 15,00 |
|
Impfungen laut STIKO |
||
|
1 mal Tetanus (A1) |
500 | 5,00 |
|
1 mal Diphterie (A1) |
500 | 5,00 |
|
1 mal Pertussis (A1) |
500 | 5,00 |
|
Sportliche Aktivität |
||
|
5 mal im Monat sportlich aktiv (60 mal im Jahr, 180 mal im Level möglich) |
je 100 | 180,00 |
|
Sportabzeichen |
500 | 5,00 |
|
Jugendschwimmabzeichen (höher, als das bisher erreichte) |
1500 | 15,00 |
Level 4 max. 270,00 Euro
Aktivitäten-Katalog Level 4 9-jährige – 11-jährige Kinder
| Vorsorgeuntersuchungen | Punkte | Wert in Euro |
|
U11 (9.- 10. Lebensjahr) |
1500 | 15,00 |
|
2 mal im Lebensjahr (insgesamt 6 mal im Level) Individualprophylaxe durchgeführt |
1500 | 15,00 |
| Soziales Engagement | ||
|
Fahrradführerschein oder Verkehrsschule |
1500 | 15,00 |
| Sportliche Aktivität | ||
| 5 mal im Monat sportlich aktiv (60 mal im Jahr, 180 mal im Level möglich) | je 100 | 180,00 |
|
Sportabzeichen |
1500 | 15,00 |
| Jugendschwimmabzeichen (höher, als das bisher erreichte) | 1500 | 15,00 |
|
Teilnahme Bundesjugendspiele |
1500 | 15,00 |
Level 5 max. 330,00 Euro
Aktivitäten-Katalog 12-jährige – 14-jährige Kinder
| Vorsorgeuntersuchungen | Punkte | Wert in Euro |
|
J1 (12. - 14 Lebensjahr) |
1500 | 15,00 |
|
2 mal im Lebensjahr (insgesamt 6 mal im Level) Individualprophylaxe durchgeführt |
1500 | 15,00 |
|
Impfungen laut STIKO |
||
|
1 mal Tetanus (A2) |
500 | 5,00 |
|
1 mal Diphterie (A2) |
500 | 5,00 |
|
1 mal Pertussis (A2) |
500 | 5,00 |
|
1 mal Poliomyelitis (A1) |
500 | 5,00 |
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Vollständige Immunisierung HPV (9-14 Jahre) |
1500 | 15,00 |
| Sportliche Aktivität | ||
| 5 mal im Monat sportlich aktiv (60 mal im Jahr, 180 mal im Level möglich) | je 100 | 180,00 |
| Sportabzeichen | 500 | 5,00 |
| Jugendschwimmabzeichen (höher, als das bisher erreichte) | 1500 | 15,00 |
| Teilnahme Bundesjugendspiele | 500 | 5,00 |
|
Zielbonus (Bonus für Einhaltung aller Untersuchungen und Impfungen seit Geburt) |
6000 | 60,00 |
Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden.
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.
Aufgaben der Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten.
Gesetzliche und private Krankenkassen
GKV uind PKV
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.
Kassenarten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).
Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig.
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Aufsichtsbehörde |
Anschrift |
|---|---|
|
Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) |
Bundesamt für Soziale Sicherung |
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Gesundheits- und Sozialministerien |
Liste der Ministerien |
Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen. >> zum Krankenkassen-Forum.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?
Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.
GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
- Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
- Landwirte
- Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
- Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen
Welche Krankenkassen gibt es?
Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck.
In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, LKK und die Knappschaft.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?
Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.
Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?
Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:
Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages
Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Sparen durch Wahltarife
Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.
Sparen durch Bonusprogramme
Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen. Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.
Wieviele Krankenkassen gibt es?
Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag.
Beispiele
Rechenbeispiel Pflichtversicherte
Brutto-Monatseinkommen: 3800 € | Zusatzbeitrag: 2,9 %
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 € x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro
Rechenbeispiel Selbstständige
Brutto - Monatsüberschuss: 5000 € | Zusatzbeitrag: 3,3 %
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 € x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro