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Solidaritätsprinzip

Solidaritätsprinzip

Die gesetzliche Krankenversicherung als Zweig der Sozialversicherung in Deutschland beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Es besagt, dass die zu versichernden Risiken gemeinschaftlich (solidarisch) getragen werden.

Jedes Mitglied der Solidargemeinschaft zahlt dabei je nach der individuell bemessenen Höhe des Einkommens unterschiedlich hohe Beiträge (einkommensabhängiger Versicherungsbeitrag). Die Leistungen der Versicherung aber werden ohne Rücksicht auf die Höhe des Beitrags für alle Mitglieder der Solidargemeischaft erbracht. Geringverdiener zahlt demnach einen geringeren Beitrag als eine Person mit höherem Einkommen, haben aber ein Anrecht auf alle festgelegten Leistungen der Solidargemeinschaft.

Die Versicherung nach dem Solidaritätsprinzip ist ein wesentlicher Unterschied zur privaten Krankenversicherung.

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