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  • Gesetzliche Leistungen der GKV
2025-05-10T22:19:35+02:00

Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Konsultation beim Hausarzt Konsultation beim Hausarzt(c) Fotolia.de / Goodluz
Laut Sozialgesetzbuch haben alle GKV-Versicherten einen Anspruch auf eine bedarfsgerechte und dem Stand der Wissenschaft entsprechende medizinische Behandlung. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung umfassen dabei die Kosten für die Behandlung von Krankheiten durch Ärzte inklusive der notwendigen diagnostischen Maßnahmen. Außerdem werden Medikamente, Heilmittel, Hilfsmittel, Vorsorge, medizinische Rehabilitation, Pflegemaßnahmen und Krankengeld übernommen. Der genaue Leistungskatalog wird jedoch nicht per Gesetz, sondern durch die Gremien der Selbstverwaltung festgelegt.

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Grundsätze für Kassenleistungen
  • 2 Beispiele für Leistungsbereiche
  • 3 Einzelne Leistungen der Krankenkassen
  • 4 Leistungskatalog und G-BA
  • 5 Auslandsleistungen der GKV
  • 6 Weitere (freiwillige) Leistungen

Grundsätze für Kassenleistungen

Für sämtliche Leistungen, welche den Versicherten von der gesetzlichen Krankenversicherung gewährt werden, gelten für alle Kassen allgemeine und einheitliche Grundsätze. 

  • Sie müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.
  • Leistungen der Krankenkassen dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
  • Erbringung und Abrechnung von Leistungen erfolgen nach dem Sachleistungsprinzip.

Beispiele für Leistungsbereiche

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen erstrecken sich u.a. über folgende Bereiche

ärztliche Behandlungen und verordnete Therapien

Notfallbehandlungen, ambulante und stationäre ärztliche Behandlungen, Allgemeinmedizin und Fachärzte Krankenhausaufenthalte bei klinischer Beobachtung, Geburt, Operationen oder im Rahmen einer Palliativversorgung

Medikamente, Hilfs- und Heilmittel

Kostenübernahme für ärztlich verordnete Medikamente ( laut Festbetragsliste GKV Spitenverband )

Kostenübernahme / Zuschüsse für ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel

z.B. Massagen, Hörgeräte oder Rollstühle

Vorsorge und Früherkennung

Früherkennung von Krankheiten Notwendigen Vorsorge-Untersuchungen wie z.B. der Check up 35 für Erwachsene ab Vollendung des 35. Lebensjahres alle zwei Jahre werden übernommen. Maßnahmen zur Krebsvorsorge sowie vorsorgende Untersuchung von Kindern werden ebenfalls übernommen.

Gesundheitsförderung und Prävention

Hauptziel der Gesundheitsförderung ist es, die Gesundheit zu erhalten. 

Dazu gehören:

Schutzimpfungen Gesundheitsvorsorge von Schwangeren Krebsvorsorge  Vorsorgeuntersuchungen von Kindern.  präventionsorientierte Zahnheilkunde zur Verhütung von Zahnerkrankungen 

Geldleistungen im Krankheitsfall, bei Schwangerschaft und Geburt

Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Krankheit arbeitsunfähig werden, bekommen in der Regel ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld.

Schwangerschaftsgeld / Mutterschaftsgeld

Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld haben sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Während der Schwangerschaft und während des Bezugs von Mutterschaftsgeld bleibt die Mitgliedschaft in der Krankenkasse kostenfrei bestehen. 

Pflegeleistungen und häusliche Begleitung

Häusliche Krankenpflege

kostenlose Haushalthilfe im Krankheitsfall

Zahnmedizin

 Zahnärztliche Behandlungskosten und Festzuschüsse für Zahnersatz kieferorthopädische Behandlungen bei Versicherten bis zum 18. Lebensjahr

 

Einzelne Leistungen der Krankenkassen

  • Ärztliche Behandlung
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Auslandskrankenschutz 
  • Empfängnisverhütung
  • Fahrtkosten
  • Früherkennungsuntersuchungen & Vorsorge
  • Gesundheitsförderung (Prävention)
  • Häusliche Krankenpflege
  • Haushaltshilfe
  • Heilmittel ( Physiotherapie, Ergotherapie, Massagen)
  • Hilfsmittel (z. B. Sehhilfen, Körperersatzstücken)
  • Individualprophylaktische Leistungen
  • Kieferorthopädische Behandlung
  • Krankengeld
  • kostenlose Familienversicherung
  • Krankenhausbehandlung
  • Künstliche Befruchtung (Kinderwunschbehandlung)
  • Medizinische Rehabilitation (Kuren und Reha)
  • Eltern-Kind-Kur
  • Mutterschaftsleistungen
  • Psychotherapie
  • Schwangerschaftsabbruch
  • Sozialpädiatrische Behandlung
  • Zahnärztliche Behandlung
  • Zahnersatz
  • Zuzahlungsbefreiung
  • Impfungen

 


Leistungskatalog und G-BA

Der Leistungsanspruch gesetzlich Krankenversicherter auf bestimmte Behandlungen oder Untersuchungen in der vertragsärztlichen Versorgung ist nicht im Einzelnen durch das SGB V geregelt.

Die konkrete Ausgestaltung des Leistungskataloges der GKV wird  vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in verbindlichen Richtlinien festgelegt. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung. Er setzt sich zusammen aus Vertretern vom GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft.  

Für neue Diagnose- und Therapieverfahren entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss, ob diese den Anforderungen genügen und damit von der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden müssen. Die Vergütung der vom G-BA anerkannten neuen Diagnose- und Therapieverfahren wird im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) festgelegt. 

Auslandsleistungen der GKV

Auch im Ausland haben gesetzlich Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen einen Anspruchauf ärztliche Hilfe und medizinische Behandlungen und ärztliche Hilfe. Dabei gelten je nach Aufenthaltsgrund und Reiseland unterschiedliche Regelungen zum Auslandsschutz.

 

Weitere (freiwillige) Leistungen

Neben den Pflichtleistungen haben die Kassen die Möglichkeit, weitere Leistungen für ihre Versicherten zu beschließen und anzubieten. Diese freiwilligen Zusatzleistungen werden in den einzelnen Satzungen der Krankenkassen niedergelegt und als so genannte Satzungsleistungen veröffentlicht. 

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