Stand: 08.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Widerspruch

Widerspruch ist die rechtliche Möglichkeit gegen einen Verwaltungsakt vorzugehen. Der Widerspruch ist form- und fristgerecht bei der zuständigen Stelle einzulegen. Über die Zulässigkeit von einem Widerspruch ist durch eine Rechtsbehelfsbelehrung zu informieren.





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