Bindungsfrist
Hat ein Versicherter eine Krankenkasse gewählt, gilt eine 18-monatige Bindungsfrist. Frühestens zum Ablauf dieser Bindungsfrist kann der Versicherte die Krakenkasse erneut wechseln. Die Bindungsfrist kann nur verkürzt werden, wenn die Krankenkasse den Beitragssatz erhöht. In diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht.
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