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Glanzstoffstr. 1, 63906 Erlenbach

Bonusprogramme der BKK Akzo Nobel Bayern

Bonusmodelle für Erwachsene

Bonusprogramm der BKK Akzo Nobel - Erwachsene

Wer kann am BKK Vorsorgebonus teilnehmen?

Teilnehmen können alle Versicherten der BKK Akzo Nobel - egal, ob Mitglied, Ehegatte oder Kind - mit einem jeweils eigenen Bonusformular.

Wie funktioniert das Bonusprogramm?

Ganz einfach!

Wenn Sie sich gesundheitsbewusst verhalten, indem Sie die folgenden Maßnahmen durchführen, steht Ihnen pro Maßnahme ein entsprechender Bonus zu. Dies gilt auch jeweils separat für Ihre mitversicherten Familienangehörigen.

Wir bieten zwei Bonusprogramme an, die individuell auf die Altersgruppen zugeschnitten sind. Es gibt ein Bonusprogramm für Erwachsene (ab 18 Jahren) sowie ein Bonusprogramm für Kinder/Jugendliche mit jeweils verschiedenen Vorsorge- bzw. Präventionsangeboten.

Bonusprogramm für Erwachsene

Für den Erwachsenenbonus teilnahmeberechtigte Versicherte erhalten für das Antragsjahr einen entsprechenden Bonus bei Nachweis der Voraussetzungen wie folgt:

a) Für die Inanspruchnahme der ärztlichen Gesundheitsuntersuchung nach § 25 Abs. 1 SGB V i. V. m. den hierzu gem. § 92 SGB V vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien (Gesundheitsuntersuchungen - „Check-Up“) einen Bonus von 15 €.

b) Für die Inanspruchnahme einer ärztlichen Gesundheitsuntersuchung nach § 25 Abs. 2 SGB V i. V. m. den hierzu gem. § 92 SGB V vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien Krebsfrüherkennungs-RL) einen Bonus von 15 €.

c) Für die Inanspruchnahme der Jugendgesundheitsuntersuchung J 2 einen Bonus von 15 €.

d) Für die Inanspruchnahme einer Schutzimpfung nach § 20i Abs. 1 und 2 SGB V oder § 12c der Kassensatzung einen Bonus je Maßnahme von 10 €. Impfungen mit mehreren Wirkstoffen (Kombinations- oder Mehrfachimpfungen) gelten als eine Impfmaßnahme. Sind für einen vollständigen Impfschutz mehrere Impfdosen erforderlich, wird der Bonus nur für die letzte der für den vollständigen Impfschutz notwendigen Impfung gewährt.

e) Für die Inanspruchnahme einer gem. §§ 22 Abs. 1 oder 28 Abs. 2 i.V.m. 55 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 SGB V angebotenen zahnärztlichen Untersuchung zur Verhütung von Zahnerkrankungen wird einmalig jährlich ein Bonus in Höhe von 10 € gewährt.

f) Für den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer qualitätsgesicherten Leistung zur Primärprävention gem. § 20 Abs. 5 SGB V (Präventionskurs) wird ein Bonus von einmalig jährlich 10 € gewährt.

g) Für den Teilnahmenachweis regelmäßiger Bewegungsangebote im Rahmen einer aktiven Mitgliedschaft in einem eingetragenen Sportverein oder alternativ einer aktiven Mitgliedschaft in einem qualitätsgesicherten Sport/Fitness-Studio oder alternativ den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens des Deutschen Olympischen Sportbundes, des Deutschen Wanderabzeichens oder eines Schwimmabzeichens des Deutschen Schwimmverbandes wird ein Bonus von einmalig jährlich 10 € gewährt. 

 

Maßnahmen im Überblick

Früherkennungsuntersuchungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf einen Blick:

zu a) Ärztliche Gesundheitsuntersuchung - Check-Up

- Check-Up: zwischen 18 und 35 Jahren (einmalig), ab 35 Jahren (alle 3 Jahre)

zu b) Krebsfrüherkennung

- Hautkrebsscreening: ab 35 Jahren (alle 2 Jahre)

- Gebärmutterhalskrebs und Genital: ab 20 Jahren (jährlich)

- Brustkrebs: ab 30 Jahren (jährlich)

- Prostata: ab 45 Jahren (jährlich)

- Mammographie-Screening/Brustkrebs: zwischen 50 und 70 Jahren (alle 2 Jahre)

- Darmkrebsvorsorge Frau: zwischen 50 und 54 Jahren: Stuhltest (jährlich), ab 55 Jahren: wahlweise Stuhltest (alle 2 Jahre) oder 2 Darmspiegelungen (Mindestabstand von 10 Jahren)

- Darmkrebsvorsorge Mann: zwischen 50 und 54 Jahren: wahlweise Stuhltest (jährlich) oder 2 Darmspiegelungen (Mindestabstand von 10 Jahren), ab 55 Jahren: wahlweise Stuhltest (alle 2 Jahre) oder 2 Darmspiegelungen (Mindestabstand von 10 Jahren)

- Bauchaortenaneurysma Mann: ab 65 Jahren (einmalig) 

zu d) Schutzimpfungen

Hierunter fallen alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfschutz-Nachweise. Ein Impfzyklus über 2-4 Impfungen über einen Zeitraum von ca. 1 Jahr ist für eine Grundimmunisierung bei zahlreichen Impfungen notwendig.

So sichern Sie sich Ihren Bonus

Ihr persönliches Bonusformular senden wir Ihnen auf Anfrage gern zu. Nehmen Sie Ihr Bonusformular zu Ihren Arztterminen für Gesundheitsuntersuchungen („Check-Up“), Krebsfrüherkennung, Kinderuntersuchungen, Impfungen und zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung (Kind) mit. Die durchgeführten Untersuchungen und Impfungen werden in der Praxis im jeweils dafür vorgesehenen Feld abgestempelt bzw. eingetragen. Dasselbe gilt für den Präventionskurs, die aktive Mitgliedschaft im Verein oder Fitnessstudio.

Wenn ein Nachweis nicht erfüllt werden kann, weil zum Beispiel das Alter zur Teilnahmeberechtigung noch nicht erreicht ist oder eine Untersuchung nur alle paar Jahre stattfindet, kann hierfür in dem Jahr kein Bonus erworben werden.

Bei Vorsorgeuntersuchungen sind Ärzte grundsätzlich dazu verpflichtet, das Bonusformular kostenlos abzustempeln, sofern die Untersuchung im gleichen Quartal erfolgt ist.

Wie löse ich meinen Bonus ein?

Haben Sie „Ihre“ Maßnahmen alle durchgeführt?

Dann senden Sie uns Ihr unterschriebenes Bonusformular am besten umgehend zur Erstattung zu oder laden Sie es über unsere Online-Geschäftsstelle meine.bkk-akzo.de hoch. Diese bietet Ihnen darüber hinaus viele weitere nützliche Funktionen, wie z.B. Adressänderung, Stellen diverser Anträge (z.B. Erstattung aus Gesundheitskonto), Upload Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und vieles mehr.

Bitte beachten Sie, dass das Bonusformular immer vom 01.01. bis zum 31.12. eines Kalenderjahres gültig ist und spätestens bis zum 30.06. des Folgejahres eingereicht werden muss. Später eingereichte Bonusformulare können leider nicht mehr angerechnet werden. Nachdem wir zum Jahreswechsel deutlich mehr Bonusformulare zur Erstattung erhalten, empfehlen wir, diesen Zeitraum zu meiden und - wenn möglich - bereits im Laufe des Jahres das Formular einzureichen.

Der Bonusanspruch besteht nur, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Mitgliedschaft besteht. Wechseln Sie vorher in eine andere Krankenkasse oder sind zum Zeitpunkt der Antragsstellung bei uns familienversichert (statt zuvor als eigenes Mitglied versichert), erlischt der Anspruch.

Weitere Infos unter https://www.bkk-akzo.de/leistungen/highlights/bkk-bonusprogramm 

 

Bonusmodelle für Kinder

Bonusprogramm der BKK Akzo Nobel - Kinder/Jugendliche

Bonusprogramm für Kinder/Jugendliche

Für den Kinder- und Jugendbonus teilnahmeberechtigte Versicherte erhalten für das Antragsjahr einen Bonus bei Nachweis der Voraussetzungen wie folgt:

a) Für die Inanspruchnahme einer nach § 26 Abs. 1 SGB V vorgesehenen Kindervorsorgeuntersuchung (U1 bis U9) sowie der ergänzend hierzu selektivvertraglich angebotenen Kinderuntersuchungen („BKK-Starke Kids“) einen Bonus von 15 €.

b) Für die Inanspruchnahme einer nach § 26 Abs. 1 SGB V vorgesehenen Jugendgesundheitsuntersuchung J 1 oder J 2 einen Bonus von 15 €.

c) Für die Inanspruchnahme einer zahnärztlichen Untersuchung nach § 26 Abs. 1 Satz 5 SGB V einen Bonus von 10 €.

d) Für die Inanspruchnahme einer Schutzimpfung nach § 20i Abs. 1 und 2 SGB V oder § 12c der Kassensatzung einen Bonus je Maßnahme von 10 €.

Impfungen mit mehreren Wirkstoffen (Kombinations- oder Mehrfachimpfungen) gelten als eine Impfmaßnahme. Sind für einen vollständigen Impfschutz mehrere Impfdosen erforderlich, wird der Bonus nur für die letzte der für den vollständigen Impfschutz notwendigen Impfung gewährt.

 

e) Für die Inanspruchnahme einer gem. §§ 22 Abs. 1 oder 28 Abs. 2 i.V.m. 55 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 SGB V angebotenen zahnärztlichen Untersuchung zur Verhütung von Zahnerkrankungen wird einmalig jährlich ein Bonus in Höhe von 10 € gewährt.

f) Für den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer qualitätsgesicherten Leistung zur Primärprävention gem. § 20 Abs. 5 SGB V (Präventionskurs) wird ein Bonus von einmalig jährlich 10 € gewährt.

g) Für den Teilnahmenachweis regelmäßiger Bewegungsangebote im Rahmen einer aktiven Mitgliedschaft in einem eingetragenen Sportverein oder alternativ einer aktiven Mitgliedschaft in einem qualitätsgesicherten Sport/Fitness-Studio oder alternativ den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens des Deutschen Olympischen Sportbundes, des Deutschen Wanderabzeichens oder eines Schwimmabzeichens des Deutschen Schwimmverbandes wird ein Bonus von einmalig jährlich 10 € gewährt. 

So sichern Sie sich Ihren Bonus

Ihr persönliches Bonusformular senden wir Ihnen auf Anfrage gern zu. Nehmen Sie das entsprechende Bonusformular zu Ihren Arztterminen für Gesundheitsuntersuchungen („Check-Up“), Krebsfrüherkennung, Kinderuntersuchungen, Impfungen und zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung (Kind) mit. Die durchgeführten Untersuchungen und Impfungen werden in der Praxis im jeweils dafür vorgesehenen Feld abgestempelt bzw. eingetragen. Dasselbe gilt für den Präventionskurs, die aktive Mitgliedschaft im Verein oder Fitnessstudio.

Wenn ein Nachweis nicht erfüllt werden kann, weil zum Beispiel das Alter zur Teilnahmeberechtigung noch nicht erreicht ist oder eine Untersuchung nur alle paar Jahre stattfindet, kann hierfür in dem Jahr kein Bonus erworben werden.

Bei Vorsorgeuntersuchungen sind Ärzte grundsätzlich dazu verpflichtet, das Bonusformular kostenlos abzustempeln, sofern die Untersuchung im gleichen Quartal erfolgt ist.

Wie löse ich meinen Bonus ein?

Haben Sie „Ihre“ Maßnahmen alle durchgeführt?

Dann senden Sie uns Ihr unterschriebenes Bonusformular am besten umgehend zur Erstattung zu oder laden Sie es über unsere Online-Geschäftsstelle meine.bkk-akzo.de hoch. Diese bietet Ihnen darüber hinaus viele weitere nützliche Funktionen, wie z.B. Adressänderung, Stellen diverser Anträge (z.B. Erstattung aus Gesundheitskonto), Upload Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und vieles mehr.

Bitte beachten Sie, dass das Bonusformular immer vom 01.01. bis zum 31.12. eines Kalenderjahres gültig ist und spätestens bis zum 30.06. des Folgejahres eingereicht werden muss. Später eingereichte Bonusformulare können leider nicht mehr angerechnet werden. Nachdem wir zum Jahreswechsel deutlich mehr Bonushefte zur Erstattung erhalten, empfehlen wir, diesen Zeitraum zu meiden und - wenn möglich - bereits im Laufe des Jahres das Formular einzureichen.

Der Bonusanspruch besteht nur, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Mitgliedschaft besteht. Wechseln Sie vorher in eine andere Krankenkasse oder sind zum Zeitpunkt der Antragsstellung bei uns familienversichert (statt zuvor als eigenes Mitglied versichert), erlischt der Anspruch.