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Jeder Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, in die Krankenkasse seiner Wahl einzutreten.
Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte können die Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen. Wer also zum 01.04. seine Kasse wechseln möchte, muss spätestens im Januar zum 31.03. kündigen. An die Wahlentscheidung sind die Mitglieder dann 18 Monate gebunden.
Ab 01.01.2009 entfällt das Sonderkündigungsrecht wegen Beitragssatzerhöhungen, denn Beitragsunterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen gibt es mit dem Start des Gesundheitsfonds nicht mehr. Eine außerordentliche Kündigung auf Grund eines Arbeitgeberwechsels ist bereits seit dem 01.01.2002 weggefallen.
Ab 1.1.2009 gibt es das Sonderkündigungsrecht nur noch, wenn eine Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt bzw. wenn eine Krankenkasse, die bereits einen Zusatzbeitrag erhoben hat, diesen erhöht. Dasselbe gilt, wenn eine Krankenkasse ihren Mitgliedern einen Teil der Beiträge zurückerstattet hatte, die Rückzahlung aber reduziert oder ganz einstellt. Die Sonderkündigung kann in diesen Fällen bis zur erstmaligen Fälligkeit oder der erstmaligen erhöhten Fälligkeit des Zusatzbeitrags erfolgen bzw. der verminderten oder ganz gestrichenen Rückzahlung.
Die Kündigungsfrist beträgt auch bei Sonderkündigung zwei Monate zum Monatsende. Der Zusatzbeitrag bzw. der erhöhte Zusatzbeitrag braucht während der Kündigungsfrist nicht mehr gezahlt werden.
Wer bei seiner alten Krankenkasse einen Wahltarif abgeschlossen hat, muss allerdings drei Jahre in der Krankenkasse bleiben. Während dieser Zeit ist eine Kündigung der Krankenkasse auch durch Sonderkündigung generell ausgeschlossen.
Die Krankenkassen können in ihren Satzungen vorsehen, dass die Bindungswirkung dann nicht gilt, wenn die Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse der gleichen Kassenart begründet wird.
Eine Kündigung hat immer schriftlich, am besten per Einschreiben zu erfolgen. Wie so ein Kündigungsschreiben aussieht, können Sie der folgenden Datei entnehmen.
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