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Zusatzbeitrag

Zusatzbeitrag

Seit 1. Januar 2015 dürfen die Krankenkassen über einen Teil ihres Beitragssatzes wieder selbst bestimmen, indem sie zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz (in Höhe von 14,6 Prozent) einen kassenindividuellen Beiträge erheben können.

Dieser ist einkommensabhängig und als Instrument zur Finanzierung der Aufgaben der Krankenkassen gedacht: Kommen die Kassen mit den finanziellen Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, können sie einen Zusatzbeitrag erheben.

Höhe des Zusatzbeitragsssatzes der Krankenversicherungen

Da jede Krankenkasse ihren Zusatzbeitragssatz individuell festlegen kann, wird zugleich der Wettbewerb zwischen den Kassenversicherungen gefördert. Allgemeine Ortskrankenkassen wie die AOK treten in Konkurrenz mit den Betriebskrankenkassen (BKK). Eine Grenze für den Zusatzbeitrag „nach oben“ ist nicht vorgesehen. Die gesetzliche Grundlage für den Zusatzbeitrag der Krankenversicherungen enthält § 242 SGB V . Die Höhe des durchsschnittlichen Zusatzbeitrages der Krankenkasse lag 2022 bei 1,3 Prozent. Die Krankenkassen werden jedoch für die Versicherten im Folgejahr den Beitrag um 0,3 Prozent anheben.

>>>> aktuelle Zusatzbeiträge der Kassen

Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Bei Einführung des Zusatzbeitrages war dieser zunächst allein von den Mitgliedern der Krankenversicherung zu finanzieren. Seit 1. Januar 2019 gilt für die GKV allerdings (wieder) die Parität: Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen nicht nur den allgemeinen Beitragssatz zu gleichen Teilen, sondern auch den Zusatzbeitragssatz.

Zusatzbeitrag und Sonderkündigungsrecht

Erhebt eine Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitragssatz oder erhöht sie ihren Zusatzbeitrag, haben Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht: Sie können die Mitgliedschaft in der Krankenkasse unter Beachtung der regulären Fristen kündigen, unabhängig davon, wie viele Monate sie bei der Kasse versichert waren. Normalerweise sind Mitglieder für mindestens 18 Monate an ihre Kassenwahl gebunden (Bindungsfrist).

 


Mehr Informationen unter https://www.zusatzbeitrag.net

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