Standardtarif (PKV)

Der Standardtarif ist ein gesetzlich eingeführter Sozialtarif innerhalb der privaten Krankenversicherung (PKV) in Deutschland. Er wurde 1994 eingeführt, um älteren Privatversicherten mit begrenztem Einkommen eine bezahlbare Krankenversicherung zu ermöglichen.
Leistungen und Zugang
Der Leistungsumfang des Standardtarifs orientiert sich an dem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ziel ist es, die medizinische Grundversorgung sicherzustellen – auf einem vergleichbaren Niveau wie bei gesetzlich Versicherten.
Zugangsvoraussetzungen zum Standardtarif:
- Mindestalter: 65 Jahre
- Vollversicherung in der PKV vor dem 1. Januar 2009
- Alternativ ab 55 Jahren, wenn das Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der GKV liegt
Der Wechsel in den Standardtarif ist nur jeweils innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft möglich
Merkmale des Standardtarif
- Beitragsbegrenzung: Der Beitrag darf den Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten
- Keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse
- Beitragszuschuss für Rentner (z. B. durch die gesetzliche Rentenversicherung)
Der Standardtarif richtet sich insbesondere an ältere Privatversicherte, die nicht (mehr) in die GKV zurückkehren können und finanziell entlastet werden sollen. Für Versicherte mit sehr geringem Einkommen kann in bestimmten Fällen der Basistarif die bessere Wahl sein, da er breiteren Zugang ermöglicht und unter bestimmten Bedingungen günstiger ist.